[b]Abzocke oder legale Masche?[/b]

11. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.11.2022 08:57:11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
[b]Abzocke oder legale Masche?[/b]

Abzocke oder Legal?

Verbraucher werden mit einer Masche geködert und bleiben am Ende dann auf einem riesigen Schaden sitzen!

Kunden, die sich z.B. nur eine neue Armatur in Ihrer Dusche einbauen lassen wollen, wird bei der Besichtigung vorgemacht, sie hätten wohl schon einen Wasserschaden und wohl auch schon versteckten Schimmel im Raum!

Es wird suggeriert, dass die Versicherung des Kunden die Reparatur dann zahlt, wenn ein Wasserschaden gefunden wird?

Auf der Suche nach einem Wasserschaden wird den Kunden dann oft das komplette Bad demoliert, aber der vermeintliche Wasserschaden wird natürlich nicht gefunden!

Am Ende sitzt der Kunde, der eigentlich nur eine neue Armatur haben wollte, auf einem Trümmerhaufen!







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12 Antworten
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#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Ein gewisses Maß an Eigenverantwortung wird man dem Hauseigentümer wohl noch zutrauen können. Wenn dieser sich unkritisch auf den erstbesten Ratschlag verlässt, dann sehe ich das als sein Problem an.

Für eine "Masche" fehlt mir schon die Systematik. Oder kann der Hauseigentümer nachweisen, dass auch in vergleichbaren Fällen so vorgegangen ist?

Für die "Abzocke" fehlt es an der Bereicherung des Handwerkers. Worin soll diese bestehen? Sie schreiben nicht, inwiefern dieser Forderungen an die Hauseigentümer gestellt hat. Wenn die Hauseigentümer die Forderung für unberechtigt halten, dann haben diese dagegen ein ganz einfaches Mittel zu Hand: Sie bezahlen die Rechnung ganz einfach nicht.

Die Hilfe des Strafrechts benötigen die Hauseigentümer dann nicht. Wozu auch? Diese Vorgehensweise würde ich aber mit einem Rechtsanwalt absprechen.

Es bleibt nur der Schaden des zerstörten Badezimmers. Sollte das strafbar sein? Als Sachbeschädigung? Da würde dann problematisch werden, dass die Hauseigentümer nunmal in die Abbrucharbeiten eingewilligt haben. Natürlich können die Hauseigentümer hier aber Strafantrag wegen Sachbeschädigung stellen und dann abwarten, was die Staatsanwaltschaft daraus macht.

Das Badezimmer können die Hauseigentümer ja wieder (von einem anderen Handwerker) herstellen lassen. Die Kosten dafür können die dem ersten Handwerker in Rechnung stellen. Wenn dieser nicht zahlt, dann können die Hauseigentümer einen Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragen, ob eine Klage hier Aussicht auf Erfolg hätte.

Handelte es sich um einen Meisterbetrieb? Ist der Handwerker in der Handwerksrolle eingetragen?

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von angsthase123mitglied):
sie hätten wohl schon einen Wasserschaden und wohl auch schon versteckten Schimmel im Raum!
Das ist bei einer defekten Armatur tatsächlich nicht unüblich. Insbesondere dann wenn es sich um Bäder handelt deren Mauerwerk nicht nur aus Stein und Steinzeug besteht. Dann ist wirklich Vorsicht geboten.

Zitat (von angsthase123mitglied):
Es wird suggeriert, dass die Versicherung des Kunden die Reparatur dann zahlt, wenn ein Wasserschaden gefunden wird?
Das ist korrekt.

Zitat (von angsthase123mitglied):
Auf der Suche nach einem Wasserschaden wird den Kunden dann oft das komplette Bad demoliert, aber der vermeintliche Wasserschaden wird natürlich nicht gefunden!
Inwieweit der Kunde dieses Suchspiel mitmacht, das kann der Kunde ja selbst bestimmen. Ich kenne aber keinen Handwerker, der deswegen das ganze Bad demoliert. Bei so etwas würde dann auch die Versicherung nicht mehr mitspielen.

Zitat (von angsthase123mitglied):
Am Ende sitzt der Kunde, der eigentlich nur eine neue Armatur haben wollte, auf einem Trümmerhaufen!
Hast du dir dieses Schauermärchen gerade ausgedacht???

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#3
 Von 
guest-12313.11.2022 08:57:11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Systematik?

Ich habe selbst schon 4 X so vorgehen müssen, habe auch bei meinem AG hinterfragt, was das soll, weil für mich und meinen Kollegen von vorneherein ersichtlich gewesen ist, dass da eben kein Wasserschaden vorliegt!

Trotzdem sollten wir Fliesen zerschlagen und suchen, weil der AG den Kunden ja mit einem Versicherungsschaden geködert hat, und dass die Versicherung so dann eine Komplettsanierung der Dusche bezahlt!

Hier wird aber dann auch verschwiegen, dass die Versicherung pauschal wohl nur bis ca.1000Euro bezahlt und wenn der Schaden höher ist, wird es teuer für den Kunden!

Der Kunde kann seine Versicherung aber wohl auch erst über einen Wasserschaden informieren, wenn der vermeintliche Wasserschaden auch gefunden ist und selbst, wenn ein Wasserschaden vorliegt wird dann mehr zerschlagen als die Versicherung nachher bezahlt und auch das ist so eine Sache!

Es gibt Messgeräte, haben wir auch in der Firma und man kann einen Wasserschaden damit lokalisieren, ohne dass man so vorgeht.

Das ist eine Sauerei und mir tun die Kunden wirklich leid!

Verbraucher sollten der ausführenden Firma bei der Suche nach einem Wasserschaden also nicht freie Hand lassen und dieser per Mail (schriftlich) vorab mitteilen, dass die Arbeiten sofort einzustellen sind, wenn abzusehen ist, dass die Reparatur später die 1000 Euro übersteigen wird.






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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Das stellt sich jetzt aber ganz anders dar als in deinem ersten Post geschrieben. Ihr zerstört also grundlos ein Bad. Das ist Sachbeschädigung und der Betrieb somit natürlich auch schadenersatzpflichtig.
Hier gebe ich dir recht, das ist eine Sauerei und pure Abzocke wenn der Kunde oder die Versicherung das bezahlen sollen.
Was das mit den 1000€ zu tun haben soll ist mir schleierhaft. Meine Versicherung würde viel mehr zahlen.
Warum man es überhaupt zulässt, dass Fliesen zerschlagen werden ist völlig unlogisch. Wie du bereits selbst geschrieben hast, dafür stehen andere, zerstörungsfreie Verfahren zur Verfügung. Eine Firma darf gerne nach einem Wasserschaden suchen..... zerstörungsfrei!

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#5
 Von 
guest-12313.11.2022 08:57:11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Versicherungen zahlen pauschal etwa um die 1000 Euro herum, wenn aber ersichtlich ist, dass der Schaden (Wasserschaden) größer ist und die Reparaturkosten diese Summe (1000) übersteigen wird, beauftragt die Versicherung dann selbst einen Gutachter und ab da müssen die Arbeiten von der Firma eingestellt werden, bis der Schaden besichtigt wurde!

Aber wie gesagt, über das Ziel wird vorher wissentlich hinausgeschossen!

Ich frage mich auch, ob das Vorgehen in der Firma unter die Verschwiegenheitsverpflichtung fällt, ich glaube fest, dass die Sache strafbar ist und würde das dann auch zur Anzeige bringen, habe mich mehrfach mit ihm gestritten wegen der Sauerei.





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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Selbstverständlich ist das strafbar. Nennt sich Betrug (§263 StGB).

Signatur:

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#7
 Von 
guest-12313.11.2022 08:57:11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

auwei

Ich habe so, mit einem Kollegen einer Kundin tatsächlich schonmal das komplette Bad ca. 20 m² Grundfläche demoliert, wir sollten eigentlich nur die Duschecke und die Bodenfliesen entfernen.

Bei der Dusche war der Bodenablauf defekt und da hat sich die Suppe unter dem Estrich verteilt!

Als mein AG dann angerufen hat, meinte der, dass die Wandfliesen auch abgestemmt werden müssen, die Badewanne sowie der Waschtisch, und das WC sollten auch entfernt werden!

OK, um später rundum wieder eine Wandanschlussabdichtung herstellen zu können, müssen die unteren Fliesen eventuell runter!

Aber da hätte eben erst ein Gutachter kommen müssen, als die Kundin am Abend von der Arbeit gekommen ist, war alles zu spät und die Versicherung hat den Schaden am Ende nicht bezahlt!

Ich könnte ein Buch darüber schreiben!

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von angsthase123mitglied):
Ich könnte ein Buch darüber schreiben!

Da werfe ich doch mal den § 27 StGB - Beihilfe in den Raum ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
guest-12313.11.2022 08:57:11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Beihilfe?

Mein AG baut auf die Verschwiegenheitsverpflichtung seiner Mitarbeiter, der ist sich sicher, dass ihm keiner was kann, nach dem Motto - wenn die Kunden so dumm sind und ihm freie Hand lassen - selbst schuld!


Also kann ich mich auch selbst anzeigen wegen Verdacht auf Beihilfe zum Betrug und die geschädigten Kunden benennen.
Zudem möchte ich mich auch nicht weiter in solche Sachen hereinziehen lassen oder womöglich nachher wieder als Sündenbock herhalten müssen.

Wenn der AG behauptet, ich hätte nicht nachgefragt, sondern eigenmächtig mehr zerstört wie nötig gewesen ist?
Der hat einem Kunden schon Arbeitsstunden in Rechnung gestellt, die nie geleistet wurden, also da war auch keiner auf der Baustelle, weil die Arbeiten schon abgeschlossen gewesen waren!

Der Kunde selbst war im Urlaub als wir da im Außenbereich gearbeitet haben. Erst später bei der Rechnungsbesprechung ist das dem Kunden dann aufgefallen das mein AG falsche Zeiten aufgeführt hat!

Mein AG hat dann weiter behauptet, dass noch mal jemand auf der Baustelle war und was nachgebessert hätte usw.
Der Kunde hatte Überwachungskameras ums Haus und konnte nachweisen, dass das gelogen war!

Mein AG ist der Anzeige wegen Betrugsversuch nur entgangen, weil er frech behauptet hat, der Mitarbeiter hätte sich beim Schreiben der Stunden im Datum geirrt!



Ist es möglich, das mal direkt mit der Staatsanwaltschaft zu besprechen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Persönlich wohl nicht - aber Sie können sich schriftlich dorthin wenden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Suchen Sie sich einen neuen Arbeitgeber. Solange Sie dort angestellt sind, werden Sie Ihr Gewissensproblem nicht wirklich lösen können. Und jedes strafrechtliche Vorgehen ist während dieser Zeit besonders riskant.

Ob das alles strafbar ist als Betrug, weiß ich nicht so recht. Meiner Meinung nach dürfte es da noch darauf ankommen, was genau alles zwischen den Auftraggebern und Ihem Chef abgesprochen wird. Unter Umständen kennen Sie ja gar nicht jedes Detail dieser Absprachen.

Diese (von den Kunden etztendlich ja auch gewollte) Vorgehensweise könnte man auch einfach als besonders gründlich bezeichnen. Wenn ie Auftraggeber das so wünschen? Ihr Chef scheint denen ja nicht vorzuspiegeln, dass dort auf jeden Fall ein Wasserschaden zu finden sein wird. Er scheint nur vorzuschlagen, dass man danach mal ganz genau suchen könnte.

Dann ist da noch das Verschweigen der zerstörungsfreien Alternativen, wenn diese denn überhaupt gleich gut geeignet sind. Da wäre für mich dann aber schon fraglich, ob den Chef eine (strafrechtliche) Pflicht trifft, die Auftraggeber jeweils von sich aus über die für die Auftraggeber bestmögliche Methode zu informieren.

Bleibt noch das mit der Kostenübernahme durch die Versicherung. Da spiegelt der Chef den Auftraggebern wirklich vor, dass zu 100% die Kosten durch die Versicherung getragen werden? Und die Kunden glauben das, obwohl sie wissen, dass der Chef nicht ihre Versicherungsbedingungen durchgelesen hat? Wenn den Kunden im Voraus Kostenneutralität zugesagt wird, dann kann man auch die Frage aufwerfen, inwiefern gegen die Kunden überhaupt eine wirksame (und nicht anfechtbare) Forderung entstanden ist. Wenn die Auftraggeber gar keiner Forderung ausgesetzt sind, dann haben sie insofern auch keinen Schaden erlitten.

Soweit der Schaden das zerstörte Bad sein soll, hat der Chef sich daran offensichtlich nicht bereichert. Denn es ist nicht so, dass der Chef das alte, unzerstörte Bad bekommen hätte.

Insgesamt habe ich gegen die Annahme eines Vermögensschadens bei den Auftraggebern durchgehend das gleiche Bedenken: Der Schaden könnte nur in einer gegen sie gerichteten Forderung bestehen. Und sollt mit dem etwas dubiosen Zustandekommen der Forderung begründet werden. Gerade diese dubiose Vorgehensweise wirft aber auch Zweifel an dem Bestand dieser Forderung auf.

Ganz praktisch gesehen stellt sich die Frage, warum die Auftraggeber nicht einfach die Zahlung verweigern und ggf. die Anfechtung erklären.

Und es bleibt die Forderung, inwiefern der Chef sich denn an der Zerstörung fremder Bilder bereichert? Weil den Auftraggebern die Abbrucharbeiten in Rechnung gestellt werden?

Das mit den zu Unrecht abgerechneten Stunden könnte tatsächlich einen versuchten (!) Betrug darstellen. Das ist aber nun eine ganz andere Geschichte. Und diese Geschichte ist ja aufgeflogen. Da bleibt es dem Auftraggeber überlassen, ob er Strafanzeige erstattet oder nicht. Ich würde mich da nicht einmischen.

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#12
 Von 
guest-12313.11.2022 08:57:11
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

OK danke!

Das Bereichern besteht darin, dass das Bad ja auch wieder aufgebaut wird, auch von unserer Firma, also je größer der Schaden, desto höher der Gewinn am Ende!

Aber ich denke, mein AG kommt AUCH noch an den Richtigen!!!!!

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