behördliches führungszeugnis - verfahrenseinstellung

16. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
123agga123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
behördliches führungszeugnis - verfahrenseinstellung

hallo,
ich habe im mai 2004 eine anzeige wg. ladendiebstahl erhalten. das verfahren wurde gegen eine zahlung von 50 € eingestellt. )ich meine das es eingestellt wurde, könnte auch sein, das die 50 € Strafe waren. ich kann mich leider nicht mehr an den genauen wortlaut des schreibens erinnern, da ich es vor lauter scham und angst, dass es jemand findet vernichtet habe).
zu meiner frage:
es geht um die eintragung in das behördliche führungsszeugnis für die bewerbung bei einer bezirksregierung in nrw. ich habe in dem artikel vonHr. J. Roenner gelesen, dass verfahren die eingestellt wurden nirgendwo eingetragen werden und auch nicht durch eine behörde eingesehen werden (uneingeschränkte auskunftspflicht?). wenn ich hr, roenner richtig verstanden habe wird bei der einstellung eines verfahrens keinen unterschied gemacht, ob man geld gezahlt hat oder sozialstunden geleistet hat usw.
ich wäre für eine auskunft sehr dankbar.

mfg 123agga123

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Stimmt!

Eistellung gegen Auflage ist das was sie meinen.
Ich zitier hier nochmal die Passage:

"Eingestellte Verfahren werden in keinem Register eingetragen, außer im Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und diversen Polizeiregistern, in welche jedoch nur begrenzt Personen Einblick haben. Dieses ist für Sie hier eher weniger relevant, wenn es sich um einfachen Diebstahl handelt."

Also, wenn das Verfahren eingestellt wurde weiß quasi nur noch die Staatsanwaltschaft dass da mal was war.
Und die sagt's nicht weiter! ;)

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Morgen,

ich kann mich den korrekten und zutreffenden Ausführungen von Holger anschließen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -




-- Editiert von stud. jur. Hr. J. Roenner am 16.04.2005 11:27:00

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
123agga123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen dank holiday & hr. roenner!
ich wollte mir sicherheitshalber einen einblick in das behördliche führungszeugnis verschaffen bevor es an die bzrg. geht. da sie ja beide geschrieben haben, dass dort wohl nichts vermerkt ist, ist das wohl überflüssig. vielen dank, das es menschen wie sie gibt, die einem weiterhelfen obwohl man einen fehler gemacht hat. es ist ein jahr her...die schuldgefühle halten die erinnerung daran wach. ich hoffe das es vielen so geht wie mir und sie aus ihrem fehler gelernt haben & sie die schuldgefühle als lehre für´s leben mitnehmen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Vielen Dank! Machen wir doch gerne! :)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Vielen lieben Dank für Ihr nettes Kompliment.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -




-- Editiert von stud. jur. Hr. J. Roenner am 16.04.2005 18:11:07

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pallo
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo,
ich habe das gleiche problem wie 123agga123, dh das mir letzte woche eine kleine dummheit (einfacher diebstahl) passiert ist, der polizist meinte auch das das verfahren (da es das erstemal ist) sicher eingestellt wird oder gegen zahlung einer geringen geldstrafe eingestellt wird.
nach dieser dummheit habe ich das führungszeugnis beantragt, es ist also wenn überhaupt ein laufendes verfahren.ich habe in einem anderen,älteren thread gelesen das laufende verfahren nicht in dem polizeilichen fürhrungszeugnis auftauchen.gilt das auch für das führungszeugnis für behörden?
bitte helft mir weiter!

grüße pallo

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
pallo
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

keiner `ne idee?es ist wirklich wichtig!

btw. ich war bei der tat auch noch betrunken (1,5 promille) hat das mildernde auswirkungen?

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
pallo
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo leute??!!??was ist los,wo sind die tips?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

(1) in das Bundeszentralregister werden Eintragungen nur über Entscheidungen, nicht über laufende Verfahren aufgenommen.

Gleiches gilt für das Persönliche Führungszeugnis.

(2) 1,5 Promille wirken sich idR nicht strafmildernd aus, es sei denn, Ihre Konstitution lässt auf anderes schliessen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
pallo
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo,
ich habe jetzt eine vorladung der kriminalpolizei erhalten und soll morgen dorthin kommen und eine aussage machen.meine frage:wie muss ich mich dort verhalten?alles gestehen und gut oder werden mir dort fragen gestellt mit denen ich mich in irgendwas schlimmeres reinreite?
hoffe das jmd schnell antwortet da der termin schon morgen (dh es ist ja jetzt schon heute) mittag ist.

vielen dank,
pallo

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Sie *müssen* nicht zur Polizei. Das ist freiwillig. Wenn Sie hingehen, können Sie aussagen oder schweigen. Wenn Sie aussagen wollen, spricht nichts dagegen die Wahrheit auszusagen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
pallo
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

ok,also mach ich wohl nicht viel falsch wenn ich dahin gehe, sage was passiert ist (zumindest das woran ich mich noch erinnern kann),das ich es bereue und gegen auflage einer geringen geldstrafe für einstellung des verfahrens plädiere,oder?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Richtig

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
pallo
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

achja, ist das ganze auch so ok wenn ich später eine beamtenlaufbahn einschlagen werde?Dh, da ich Ersttäter bin wird wohl nicht viel passieren,oder?Oder sollte ich bei solch einer (kleinen) Sache dann doch einen Anwalt hinzuziehen?
grüße pallo

-- Editiert von pallo am 04.07.2005 09:46:35

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag pallo,

sofern das Verfahren eingestellt werden sollte, werden, wie bereits erwähnt, keine Einträge in Ihre relevanten Register vorgenommen. Sie müssen also erst das Verfahren abwarten. Ob ein Anwalt nötig ist, hängt davon ab, wann Sie ungefähr eine Beamtenlaufbahn einschlagen wollen. Wenn Sie allerdings ganz sicher gehen wollen und auf jeden Fall eine Einstellung erwirken wollen, so kann ein Anwalt in dieser Hinsicht hilfreich sein. Dieses müssen Sie jedoch selbst entscheiden. Generell gesagt wird jedoch das Urteil bei Ersttätern eher milde ausfallen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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