hallo,
also, aus rache wollte ein freund von mir bei einem anderen am auto die luft aus 3 reifen raus lassen, das wollten wir unbedingt sehen, also sind wir 4 zu dem auto hin gegangen, ca. gegen 1.30 Uhr nachts.
da ich von anfang an mit der sache nicht so richtig was zu tun haben wollte saß ich mich auf den spielplatz der ein paar meter weiter um die ecke war und wartete bis die anderen 3 das gemacht haben, ich hatte den tatort also nicht in meinem sichtfeld.
nach ca. 10 minuten kamen sie dann, sie meinten dass es dem täter täter zu blöd wurde, das messer zückte und die reifen platt stoch. sachschaden: 650 €
meine frage:
welche strafe habe ich zu befürcheten ? habe mir noch nie was zu schulden kommen lassen und bin 18 ( also leider kein jugendschutz mehr )
was haben die anderen 2 zu befürchten? ( sie waren nur 3-4 meter vom "tatort" weg gestanden, hatten den aber in ihrem blickfeld und haben zu géschaut ) ( jugendliche )
waas muss der täter zu befürchten haben ? ( jugendlicher )
sie wollen dass wir lügen und uns gegenseitig ein falschen alibi geben, aber darauf habe ich keinen bock das ich volljährig bin und dies eine falschaussage wäre.
bitte schnell um antwort
-- Editiert von der besorgte am 29.08.2007 01:46:36
-- Editiert von der besorgte am 29.08.2007 02:11:44
beihilfe sachbeschädigung BITTE SCHNELL
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn du aussagst das du nichts mit der sache zu tun ahben wolltest und deine kollegen auch nicht davon abzubringen waren hast du glaube ich nicht viel zu befürchten da sie sowieso erwischt wurden ...das Jugenstrafrecht kann auch noch über 18 gelten!
wir wurden nicht erwischt, ich und ein anderer der auch dabei wear sind noch mit dem zug weg gefahren , als wir um 6 uhr morgens am banhof wieder ankamen sah uns der fahrzeugbesitzer auch, also sagen dass wir daheim waren können wir beide nicht sagen da er uns ja gesehen jhat, andere zeugen ghibt es auch nicht, aber es wissen andere leute aus der clique.
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ja wie siehts aus? hat keiner eine antwort?
auch du würdest aller voraussicht nach nach jugendstrafrecht verurteilt. nach dem hier dargestellten sachverhalt hast du dich aber nicht streafbar gemacht. selbst eine beihilfe würde ich hier verneinen...
--- editiert vom Admin
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