beihilfe zum missbrauch von ausweispapieren

5. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
billigundrecht
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
beihilfe zum missbrauch von ausweispapieren

hallo,
der fall hat sich bereits geklärt,trotzdem würde ich gerne noch meinungen einholen was hätte passieren können.

sachverhalt:
tanzlokal ab 18 jahre. vor 12 uhr
A (17jahre) "missbraucht" personalausweis von B um zutritt zu erhalten.
nachdem er einen stempel hat verlässt A das lokal.
B geht kurze zeit später mit seinem führerschein in das lokal, wird dabei aber von einem tüsteher auf den gerade gesehenen namen auf dem personalausweis von A angesprochen und mit der ansage das man A jetzt finden würde mit in das lokal genommen.

A betritt kurze zeit später wieder das lokal um nach B zu sehen und läuft dabei B und türsteher direkt in die arme.
alle gehen vor das lokal.
tüsteher fragt nach ausweis des A, der daraufhin angibt seinen ausweis im auto des B zu haben und ihn holen gehen will.
nach 15 minuten kehrt A mit einem personalausweis von C zurück, der vom tüsteher nicht aktzeptiert wird.
Bs personalien hat der türsteher inzwischenzeit aufgeschrieben.
schließlich gehen A und B mitsamt aller ausweise und ohne das der türsteher näher auf A eingegangen wäre, er sagt aber das eine anzeige folgen würde.
-----------------------

meine einschätzung:
bei anzeige des türstehers von B an die Polizei würde dieser fall nicht weiter verfolgt da er nicht mehr in öffentlichen (also strafrechtlichen ? ) interesse liegt.
desweiteren fehlt die verbindung zwischen A und B und auch die polizei wurde nicht vor ort eingeschaltet um personalien aufzunehmen.
würde er weiter verfolgt kann A nicht verurteilt werden da keine beweise vorhanden sind und er selbst nur ganz normal mit seinem führerschein das lokal betrat.
--> B kann nicht der beihilfe zum missbrauch von ausweispapieren schuldig gesprochen werden und der türsteher will A und B angst machen und hat nichts in der hand, zumal er selbst kein persönliches interesse an der verfolgung hat.


schätzt ihr die folgen genauso ein?

danke

billigundrecht

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Sie vergessen bei Ihren Überlegungen, daß der Türsteher Zeuge ist. Und eine Zeugenaussage ist eben auch ein Beweis. Und wenn der Türsteher sich die Daten der Ausweise aufgeschrieben hat und kein Grund erkennbar ist, warum er ihm unbekannte Menschen einer Straftat bezichtigen sollte, dann wird das sogar ein sehr glaubwürdiger Beweis.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
billigundrecht
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

den offensichtlichste beweis habe natürlich vergessen...
natürlich ist der türsteher zeuge.

quote:
sich die Daten der Ausweise aufgeschrieben hat

er hat lediglich die daten des führerscheins von B aufgeschrieben.

nehmen wir an es würde weiter verfolgt, stünden die chancen hoch das es fallen gelassen wird ?

mfg
billigundrecht

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