gestern bin ich nach 24 stunden bahnfahrt kurz vor zuhause gewesen unter ordentlichem akoholeinfluss
wir haben ein wochenendticket gehabt, und meine vier begleiter sind mit diesem in ne andere richtung zum schluss gefahren
von wo wir uns getrennt haben waren es nur noch 10min., ich konnte mir keine fahrkarte mehr kaufen, und dachte auch das brauch ich nicht wegen den 10 min., doch kam ich im zug in eine fahrkahrtenkontrolle, muss jetz 40euro blechen
jedenfalls war ich recht unter zeitdruck, da wir gleich ankamen, und wie gesagt viel alkohol, außerdem hatten wir schon auf dem hinweg probleme mit der bahn(verspätung,etc.) darum war ich auf diese nicht so gut zu sprechen, jedenfalls als er dann endlich fertig war mitm aufschreiben, hab ich vielen dank gesagt, dann hat er irgendwas erwidert, wegen das geschieht ihnén recht oder sowas, und dann außerhalb der tür hab ich a...loch leise gesagt,und hab gerade noch gehört etwas mit anzeige und beleidigung, bevor die bahn abfuhr
ich bin schüler(wohne bei meinen eltern), und bin 18
kein verdienst, ich wollte zukünftig nachhilfe geben(ist das dann verdienst?)
jedenfalls was kann auf mich zukommen? mit was für einer strafe muss ich rechnen? wie läuft das ganze ab?
vielen dank für antworten
beleidigung -ich bin schüler, wohne bei meinen eltern, und bin 18 keinen verdienst
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wie sieht es denn mit Ihrem strafrechtlichen Vorleben aus?
Im Verfahren macht es sich übrigens immer gut, reuevoll klein beizugeben.
ich habe überhaupt keine vorstrafe
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kann mir niemand helfen?
will einfach nur wissen was auf mich zukommt
Wenn Sie Schüler sind und noch zu Hause wohnen wird mit einiger Wahrscheinlichkeit Jugendstrafrecht angewendet was für Sie günstig ist. Es spricht einiges dafür, dass das Verfahren eingestellt werden wird. Das wird aber üblicherweise nur gemacht, wenn sich der Beschuldigte reuevoll wie ein Welpe auf den Rücken wirft (oder zumindest so tut als ob). Das soll heißen: Sie werden eine Vorladung zur Polizei bekommen, weil Ihnen rechtliches Gehör gewährt werden muss. Eine Einstellung ohne das ist eher unwahrscheinlich. Zur Polizei müssen Sie nicht hingehen. Tun Sie das nicht, gehen die Akten an die StA, die dann sieht, dass sich der Besch., also Sie, nicht eingelassen hat (Einlassung = das, was der Beschuldigte sagt). Dann wird Anklage erhoben, weil keiner weiß, was von ihm zu halten ist. Da der Nachweis der Tat unproblematisch ist, es gibt ja Zeugen, bietet es sich also an, zur Polizei zu gehen und geständig zu sein. Sicher können Sie sich selbst nicht erklären, wie Sie unter Alkohol, den Sie ja sicher sonst nicht trinken, sich so verhalten konnten, oder? So, und wenn das mit so einer Einlassung bei der StA ankommt, und dann noch drin steht, dass Sie Nachhilfe geben wollen (die meisten Kunden könnten keine Nachhilfe geben; sie benötigen sie!), hat kaum jemand ein Interesse daran, Sie zu bestrafen. Der langen Rede kurzer Sinn: Wenn die StA das Verfahren nicht einstellt (§ 45 Abs. 1 bzw. 2 JGG , googlen Sie mal), spricht einiges für eine Einstellung durch den Jugendrichter, ggf. gegen Weisungen, also ein paar Freizeitarbeiten oder dergleichen. Die wiederum werden Ihnen kaum schaden.
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