betrug, kunde zahlt rechnung nicht?

22. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
pc_dealer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
betrug, kunde zahlt rechnung nicht?

Hallo,
ich habe ein Problem mit einem Kunden. Ich habe sehr umfangreiche Reparaturen an seinem PC vorgenommen, der Sohn des Kunden hat mir nach Rechnungseingang, ein Schreiben zukommen lassen:
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Ich habe mit meinem Vater gesprochen und wi sind zu der Auffassung gelangt, dass wir für Ihre Aufwendungen und Arbeitszeiten die die geleistet haben einen Betrag von 150,00 Euro für Angemssen halten.

Dieser Betrag wird Ihrm Konto in den nächsten Tagen gutgeschrieben.
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Die Grußformeln lasse ich weg, ansonsten ist der Text so 1:1 getippt.
Der Rechnungsbetrag ist: 232,00 Euro.
Auf eine Mahnungen (schriftlich und telefonisch), hat der Schuldner nicht reagiert. Im gegenteil, es sind am Telefon Beleidigungen und unverschämtheiten gefallen, von seiner Seite aus.

Da ich in der Vergangeheit mit Mahnbescheid und co. sehr schlechte erfahrungen gemacht habe, möchte ich gern Strafanzeig wegen ?? erstatten.
Da ich mich betrogen und getäuscht fühle. Es ist nie über Geld gesprochen worden.

Welche rechtlchen möglichkeiten habe ich, außerdem Mahnbescheid?

Vielen Dank Indronil Ghosh

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Eine Strafbarkeit wegen Betrugs (§ 263 StGB ) wäre hier nur dann gegeben, wenn der Kunde bereits bei Auftragserteilung über seine Zahlungswilligkeit oder Zahlungsfähigkeit getäuscht hätte. Ob eine solche Täuschung in Ihrem Fall vorliegt, kann von hieraus schlecht beurteilt werden - ich würde es aber eher ausschliessen.

Was bliebe wäre eine Anzeige wegen der Beleidigungen (§ 185 StGB ) - dabei stellt sich angesichts des Umstandes, dass diese am Telefon geschahen aber die Frage nach der Beweisbarkeit...

Ich denke daher, dass ein strafrechtliches Vorgehen gegen den Kunden hier wenig Aussicht auf Erfolg bietet!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
pc_dealer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo,
inzwischen habe ich mit 2 anderen kunden gesprochen (staatsanwalt und polizist), leider haben beide die gleiche meinung wie sie beide hier auch.

auch wenn sich in der absoluten dunkelzone des rechtes bewegt, werde ich einen anderen weg gehen müssen.
ich bin weder gewillt noch finantiell in der lage auf eine summe von rund 80 euro zu verzichten. was denken die leute was man als selbständiger verdient?
ich bin nicht selbständig weil es mir großen spaß macht, sonern weil ich davon leben muß.
na ja ich möchte keine grundsatz disskusion beginnen ;-)

auf jeden fall erstmal vielen dank!

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#4
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Also wenn Sie so schrauben wie Sie schreiben ist jeder cent zuviel, ziemlich peinlich für alle Computer Händler, Ihr Auftritt hier.

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#5
 Von 
pc_dealer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

aha, es ist peinlich wa sich hier schreibe. für die etwas dummen unter uns, nochmal zum mitkommen was sie mit dieser aussage bezwecken wollen.
gewerbebetriebe sind also peinlich weil sie geld verdienen wollen?
ein kunde der nicht bezahlt und somit die existenz von 2 vollzeitkräften aufs spiel setzt, ist cool?
sämtliche rechtlichen mittel die nicht greifen, bzw. wenn sie greifen ist es manchmal schon zu spät, die ich nicht mehr in anspruch nehmen will, die grümde sind weiter oben in einer antwort/ link genannt.
peinlich finde ich hobby juristen die sich im internet zusammentun und hilfe suchenden dumme kommentare geben, im deckmantel der anoymität.

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#6
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

aha, es ist peinlich wa sich hier schreibe.

Nein, nicht was (das "s" habe ich mir jetzt gedacht), sondern wie Sie schreiben. Entgegen jeglicher Regeln der Rechtschreibung, Grammatik und Orthographie.

Dies aber nur am Rande.

peinlich finde ich hobby juristen die sich im internet zusammentun und hilfe suchenden dumme kommentare geben, im deckmantel der anoymität.

Nur weil Sie nun nicht die erhoffte Antwort erhalten haben, müssen Sie aber nicht gleich "ausflippen". Immer schön die Ruhe bewahren. ;)



-- Editiert von runa am 24.10.2004 19:38:07

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#7
 Von 
pc_dealer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

ok, ein missverdniss, aber meine meinung übers ie kann und will ich revidiren, es ist im "neuen" internet einfach nur schade das es andauernd menschen gibt die der meinung sind, auf rechtschreibung und co. achten zu müssen.
ich denke schon das meine deutschkenntnisse ausreichend um mich verständlich auszudrücken. wahrscheinlich besser, als landsleute von mir. schon mal auf die idee gekommen, das deutsch nicht die mutterspache aller internetuser ist?

ausflippen tute ich auf keinen fall, erhofft habe ich mir ebenfalls nichts, zumindest nichts was ich nicht schon geahnt habe, wenn ich der meinung gewesen wäre es ist tatsächlich so, hätte ich mich auch nicht an das forum gewandt, sondern die sache direkt meinen rechtsbeistand abgetreten.

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#8
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

>Es ist nie über Geld gesprochen worden.

Wenn Sie keine konkreten Vereinbarungen mit Ihren Kunden treffen, dann dürfen Sie sich nicht wundern wenn die Vorstellungen bezüglich der Vergütung am Ende nicht zusammenpassen. Sorry - aber hier einen Betrugsfall zu konstruieren ist schon recht starker Tobak und zeugt von einem etwas hitzigen Naturell. Daran werden Sie bei Ihrem Job noch viel Freude haben ...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
pc_dealer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo,
wie soll ihrer meinung eine korekkte vergütungsvereinbarung im rahmen eines dienstleistungsvertrages den aussehen? ich habe ine für alle offen zugängliche preisliste, nach der abgerechnet wird.
ein hitziges naturell will ich mir ebensowenig unterstellen lassen. ein kunde der ungerchtfertiger weise ein rechnung kürzt, ohne einen sachlichen/ richtigen einwand ist in meinem rechtsempfinden ein betrüger.
nur ist mein rechtsempfinden nicht das was der deutsche staat als recht vorschreibt, damit kann und und muß ich leben.
in den letzten jahren, hat es diesen fall noch nie gegeben. dazu kommt das ich mit eine netto stundenlohn von 40,00 euro im unteren drittel der ort/ regional üblichen honorare liege.
letzendlich geht es dem kunden einfach nur darum geld zu sparen, sicherlich ein wunsch den wir alle haben, nur dann bitte im vorfeld ansprechen und niht im nachhien was zusammen reimen.
wei es allgemin aussieht, mit dem bezahlen von rechnungen kann man ja durch sehr gut in diesem forums ehen, jede 2te frage lautet: muß ich das bezahlen, ist das niht schon verjährt, der böse handwerker/ dienstleister....
ein schöner spiegel....oder?

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#10
 Von 
Ellie
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 24x hilfreich)

dann müssen Sie zumindest bzw. spätestens wenn Sie vor Ort sind, um einen Auftrag auszuführen, die Preisliste vorlegen und den Kunden darauf aufmerksam machen, dass er eine Rechnung nach Stundenzahl oder sonst 'was zu erwarten hat und - nach Begutachtung des Problems - ihm auch sagen, wie lange z.B. Sie ungefähr brauchen werden, um das PC-Problem zu lösen.

Das mache ich immer - ich bin auch selbständig, allerdings als Übersetzerin; ich nehme NIE einen Auftrag an, ohne mit dem Kunden konkret über den zu erwartenden Preis geredet zu haben. Nennt sich einen Kostenvoranschlag machen - entweder telefonisch oder schriftlich (da reicht auch eine E-Mail-Nachricht aus, dann kann der Kunde nie behaupten, er wüßte von nichts, oder auf einmal doch weniger zahlen wollen). Macht auch einen seriöserein Eindruck!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
pc_dealer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

ich denke ich werde auch in so handeln, in zukunft. allerdings, sind rund 2800-3000 aufträge in den letzten 6 jahren, anders abgewicklet worden, daher fehlt mir im moment noch etwas das verständnis dafür- nur lernt man nie aus :-)
nur grade bei PC problemen, sind die leute meistens sehr in eile und wollen gar nicht über das honorar reden.. ist meine erfahrung, wenn ich es denn mal versucht habe.
aber in zukunft....

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Patt
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich würde solche Geschäfte immer nur BAR abrechnen! Gehen Sie mal in eine Kfz-Werkstatt, sie werden ihr Auto nie ohne Zahlung erhalten. Es sei denn Sie sind Stammkunde und bestens bekannt.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
pc_dealer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo pat,
mittlerwiel ist alles aus Bar Zahlung bei Übergabe umgestellt.
klage beim amtgericht ist eingereicht, mal sehen wie es weiter geht. würde mich wieder melden, sobald ich nähers weiss.

gruß

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