betrug - Bewährung Geldstrafe Gefängnis?

2. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Gizmo27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
betrug - Bewährung Geldstrafe Gefängnis?

hallo,
ich will mich kurz fassen
hatte vor einen jahr schon mal eine verhandlung wegen gemeinschaftlicher betrug in 5 Fällen.da habe ich geldstrafe bekommen.
nun habe ich eine anzeige wegen betrug da ich auf falschen namen bestellt habe den namen meiner unter 14 jährigen tochter.in fast 10 versandhaüsern.nun meine frage kann ich mit gefägnis rechnen oder bewährung ,bitte um ehrliche antwort.
danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

ob Sie ins Gefängnis müssen, das kan von hier aus niemand beurteilen, weil man da einfach nähere Einzelheiten über die taten und Vorstrafen kennen müsste.

Meiner Meinung nach ist aber durchaus eine Verurteilung ohne Bewährung im Rahmen des möglichen, weil hier eine Bewährung schonmal keinen Erfolg gebracht hat.

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#2
 Von 
Gizmo27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
die vorstrafen liegen bei ebay betrug ware nie abgeschickt aber geld habe ich erhalten.


bewährung habe ich noch nie gehabt nur geldstrafe und arbeitsstunden vieleicht bekomme ich ja doch nur bewährung?

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#3
 Von 
bodensee1210
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Tag,

es liegt im Bereich des Möglichen,das Sie mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

Es wird Zeit,das Sie aus ihren Fehlern lernen,zumal es schon derbe ist auf den Namen der kleinen Tochter Ware zu bestellen.Leiden Sie unter Kaufsucht?

Jedoch kann das Gericht auch von einer Bewährung absehen,wenn keine günstige Sozialprognose gestellt wird.

Gruß

bodensee1210

-----------------
" Wissen ist Macht - macht nichts..."

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#4
 Von 
Gizmo27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

nee bin nicht kaufsüchtig

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ami12345
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Ich habe in meiner Vergangenheit auch öfter solche "dummheiten" begangen. Es wäre interessant zu wissen auf wie hoch sich der Schaden beläuft ?

Das beste ist nun natürlich, Geld oder Ware zurück.

Ich vermute eher das es bei einer saftigen Bewährungsstrafe bleiben wird, dennoch ist das von Gericht zu Gericht anders, wie dies gewertet wird.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gizmo27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

so 1000 € ungefähr

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