betrug; freiheitsstrafe?

25. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
LauraS
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
betrug; freiheitsstrafe?

ich habe folgende frage: ich beziehe soziale leistungen vom staat (harz4) die u.a. auch für die miete aufkommen. um diese leistung weiter zu beziehen habe ich meine wohnung untervermietet und bin zu einem freund gezogen. ich erhalte, als miete für meine wohnung mehr, als das amt bezahlt, das heißt ich bekomme das geld doppelt, nämlich vom mieter meiner wohnung und dem amt. die leistung des amtes standen mir gar nicht zu und die betrogene miete erst recht nicht. ich weis nicht wie das kam aber jetzt geht das zur Staatsanwaltschaft und außerdem kommt wahrscheinlich noch urkundenfälschung dazu, weil die einverständniserklärung der vermieterin gefälscht war. kann mir jemand sagen, was nun passiert? ich habe keine vorstrafen. ich kann mich auch nicht heraus reden, weil das alles nachvollziehbar ist. kann es passieren, dass man für so etwas schon eine freiheitsstrafe bekommt, obwohl man noch nie aufgefallen ist? ich hoffe sie können mir helfen. vielen dank.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Renate25
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo

Wie sind die den dahinter gekommen???

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Die Schadenshöhe hat erheblichen Einfluss auf die Höhe der Strafe. Um wieviel geht es denn?

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#3
 Von 
LauraS
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

wie sie dahinter gekommen sind weis ich noch nicht. ich fürchte es hat mich jemand angezeigt. die höhe sind ungefähr 18 monate. es sind jeden monat 1.100.--, die nicht zu standen, dazu kommt leider noch, das die wohnung vermietet wurde und die erlaubnis der vermieterin nicht ihre unterschrift hat, ich weis nicht ob das auch noch raus kommt. danke.

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#4
 Von 
LauraS
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

mir fällt noch etwas ein. es kann möglich sein, das sie nur die 'doppelte' miete als betrug rechnen, bei dem restlichen geld hätte es ein versehen sein können - dann wären es 18 x 350.--, das wäre aber schon viel glück.

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Das dürfte auf eine Freiheitsstrafe hinauslaufen, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Als Bewährungsauflage kommt in Betracht, den Schaden wieder gut zu machen oder gemeinnützige Arbeit zu leisten.

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#6
 Von 
Renate25
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo

Also du hast miete vom AA bekommen in höhe 350 EURO Richtig??

Und lebensunterhalt auch 345 EURO?

Also ingesamt 695 EURO Vom AA

695 mal 18 =12510 EURO

Ne stolze summe!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
LauraS
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, es ist sogar mehr, wenn krankenkasse und so, dazu gezählt werden. ich kann das geld niemals zurück zahlen, das ist ausgeschlossen. man wird auch leider den betrug beweisen können, weil mir das geld nicht zustand. ich möchte mich nicht beklagen, aber eine freiehitstrafe wäre schrecklich. ich habe bisher nie etwas getan.

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#8
 Von 
Renate25
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 1x hilfreich)

Nunja was natürlich jetzt aud sie zukommt , kann ich natürlich nicht sagen!!

Aber ich denke bei soviel kohle und *Dreißtigkeit* Sag ich mal so, wird bestimmt eine bewährungstrafe auf sie zu kommen!!

Aber das kann ich nur vermuten!!!

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#9
 Von 
LauraS
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

eine bewährungsauflage, ist im rahmen des erträglichen. vielen dank für die information. es dauert zu lange um zu erklären warum ich das gemacht habe. ich weis das die leute diese 'sozialschmarotzer' nicht leiden können. ich habe keinen anderen weg gesehen und für mich ist das moralisch geklärt, was nicht vor den juristischen folgen schützt. trotzdem danke.

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#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Das ist ja hier auch kein moral-ethisches Forum. ;)
Die wahrscheinlichen juristischen Konsequenzen können Sie oben nachlesen.

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