betrug/Hauptverhandlung

26. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
sbs200
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
betrug/Hauptverhandlung

Hallo,

ich bin wegen betruges einschlägig vorbestraft ( schwarzfahrten und warenbetrug) das war vor ca 2 Jahren...(geldstrafe)

Nun wurde ich in 2 Fällen angezeigt jeweils 300€...einmal wurde die anzeige zurückgezogen, da ich diese vollständig bezahlt hatte und auch der mahnbescheid der ausgestellt wurde ist erledigt....

der Kunde hatte mir sogar nachdem er seine Ware hat und diese nicht zu 100 % Heile war.und ich den artikel nicht wiederhaben wollte sogar noch 90 € zurücküberwiesen..als auslage....

beim 2 Fall ist es etwas anderes.war etwas her über ebay eine Cd-Sammlung versteigert und nicht abgeschickt...weil ich nie einen passenden Karton gefunden hatte etc...

ich habe leider auch keine Daten mehr von dem Käufer ( lange geschichte, PC Virus, Ebayausschluß (3 Negative)...)

Nun ist die verhandlung morgen, ich hatte das immer vor mir hergeschoben und wieder verdrängt nun habe ich angst vor einer freiheitsstrafe..was machen...für einen anwalt ist es zu spät...muss ja bis heute abend 21 uhr arbeiten und morgen früh um 9 ist die hauptverhandlung....

was ist wenn ich nicht hingehe...???

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
was ist wenn ich nicht hingehe...???


Dann wird der Staatsanwalt mit ziemlicher Sicherheit einen Haftbefehl beantragen, welcher der Amtsrichter mit ebenso ziemlicher Sicherheit auch antragsgemäß erlassen wird.

In diesem Fall werden Sie dann zur Fahndung ausgeschrieben und - sobald Sie festegnommen sind - wird ein neuer Termin zur Verhandlung angesetzt, auf welchen Sie dann in der Zelle warten können.

Da ich davon ausgehe, dass Sie dies nicht wünschen, empfehle ich folgendes:

Gehen Sie hin und erzählen Sie Ihre Geschihcte. Seien Sie geständig und zeigen Sie sich reuig. Zeigen Sie auch Ihren guten Willen, die Schulden begleichen zu wollen.

Dann haben Sie - im Falle einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht - mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen. Im Falle der Anwendung von Jugendstrafrecht wird es milder werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sbs200
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Jugendstrafrecht eher nicht ( bin 26 Jahre...)

gehe auf jeden Fall hin besser ist,einen anwalt zu nehmen ist wohl zu spät...wenn es eine bewährungsstrafe wird kann ich danach diese mit einen anwalt versuchen auf eine geldstrafe zu bekommen....obwohl bewährung um einiges besser ist als eine haftstrafe..was passiert wenn ich eine bekommen sollte ??.....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

ich halte die Prognose von justice für völlig korrekt. Wenn Sie trotzdem eine Haftstrafe kriegen, können Sie Berufung einlegen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sbs200
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

acuh wenn eine der beiden Anzeigen zurück gezogen wurde und bezahlt/bzw ausgeglichen ist ??...... naja ich werde es sehen....Haftstrafe wäre nicht gut bin selbständig und könnte sonst kein geld mehr verdienen.....und falls ich bewährung kriege wann wäre dies aus meiner Akte raus...will nicht immer mit einschlägig vorbestraft dastehen....ich wollte auch niemanden betrügen...ist nur alles dumm gelaufen, damals auch....nagut schwarz fahren ist kein kavaliersdelikt aber das 2 Jahre her....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

eine Anzeige wg. Betruges von 300 Euro kann man nicht "zurückziehen"- das ist nur so ein Volksaberglaube. Und daß Sie es dann bezahlt haben, schafft den Betrug nicht aus der Welt. Das wirkt strafmildernd, aber es befreit Sie nicht Strafe.
Eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe von max. einem Jahr (mehr wird es hier sicher nicht) steht drei Jahre im Führungszeugnis. Das Gleiche würde auch für eine Geldstrafe gelten, da es ja dann die 2. Geldstrafe wäre.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sbs200
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

sollte ich das gerichtsschreiben mitnehmen, das belegt das der mahnbescheid erledigt ist (also bezahlt) und sollte ich auch die Paypalzahlungbestätigung von 90€ mitnehmen..habe ich ja von demjenigen bekommen der mich angezeigt hatte....weil er der meinung war mir eine entschädigung zu zahlen für die ware...(plattenspieler war defekt, aber die ersatzteile sind noch gut, ich wollte das gerät nicht zurück)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

ja, natürlich!

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

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