betrugsverdacht

23. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
sik3r
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
betrugsverdacht

Hallo,

bin nun schon seit n paar stunden am gucken und suchen, aber hab nicht so wirklich was gefunden. und hoffe bin wenigstens halbwegs richtig.

Ich habe einem Bekannten geld geliehen und der hockt nun da und es rührt sich nichts. natürlich erst nach ner fristsetzung und "drohung" rechtlichen schritten.

Habe mittlerweile auch ne frist gesetzt bis wann er das zurück zu zahlen hat, natürlich schriftlich. (ja der absatz ist doppelt gemoppelt;))
er hat sich vor ablauf dieser frist bei mir gemeldet und selber noch mal ein schreiben aufgesetzt, dass er für die Zahlung nochmals nen kleinen Teil braucht und die gesamtsumme dann am selben Tag zahlt. Blauäugig wie ich war (slap), hab ich´s zugelassen. nun sind wieder ein paar tage mit täglichen telefonaten verstrichen, bei denen immer neue abenteuerliche ausreden zustande kommen und kamen
Ich rede hier über ein wert von knapp 300 €. Nun die frage nach dem Mahnverfahren. Ob es sich lohnt, das hab ich bereits erlesen, ist immer so eine frage. RIchtig?! aber rechtlich kann ichs doch einleiten, da er die frist mit seinen schreiben ausser kraft gesetzt hat.
Dann hab ich noch was von zinsen gehört, blicke aber nicht so ganz durch.

Vielen Dank schonmal

-- Editiert sik3r am 23.04.2012 13:43




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo sik3r,

Wie kannst du das nachweisen das du dem Bekannten
Geld geliehen hast? Was war vereinbart?

Lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
sik3r
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

nachweisen in dem sinne nicht direkt.
hab ihm ein schreiben zu kommen lassen, in dem eine Frist gesetzt wurde einschließlich dem offenen Betrag.
Schlussendlich ist er dann, wie vorher beschrieben zumir gekommen und hat selbst Schriftstück aufgegeben mit Betrag und Zahlungsziel.
Heißt. vorher hatt ich nichts handfestes in der Hand aber dank seiner schusseligkeit oder auch Angst wegen rechtlicher schritte das von Ihm aufgesetzte Schreiben. Das Zahlungsziel dort ist allerdings auch verstrichen

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo sik3r,

Du kannst ihm natürlich einen Mahnbescheid schicken (ca.25€),

wenn er dem aber widerspricht,dann kannst du nur vor
Gericht gehen.
Selbst wenn du Recht bekommst,hast du immer noch dein
Geld nicht zurück.

lg
edy




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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sik3r
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das denk ich mir,
Aber deswegen ja die Frage.
Die fragestellung war vielleicht ein bisschen wirr.
Hatte halt immer nur davon gelesen und gehört.

Wobei ich mir sicher bin dass er die Kohle hat, die nur nicht rausrückt.

Aber dann gibt es eben noch einmal ein "nettes" schreiben, mit aussicht auf rechtliche Konsequenzen. da scheinen ja viele einfach zu spuren.

Aber bevor ich es vergesse.
erst einmal ein DANKE von meiner seite.

mfg



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