bewährungswiderruf - kann ich ich mit einer 2/3 Strafe rechnen nach guter Führung?

13. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
johnsharkh
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
bewährungswiderruf - kann ich ich mit einer 2/3 Strafe rechnen nach guter Führung?

Hallo , ich haette da mal eine Frage. Ich wurde im april 2005 zu einer gesamtfreiheitstrafe von 10 monaten auf 3 jahre bewahrung verurteilt. ich bin leider ein paar wochen danach wieder straffaelig geworden und wurde zu 2 geldstrafen verurtreilt . ein jahr spaeter kam noch ein diebstahl dazu den ich beglichen habe aber noch vor gericht war. ich hatte mich kurz danach ins ausland abgesetzt. jetzt wurde die beweahrung widderuffen. kann ich ich mit einer 2/3 strafe rechnen nach guter fuehrung? ich ueberlege mir mich zu stellen. mein leben hat sich seit 2006 drastisch veraendert. ich weiss einfach nicht mehr weiter
vielen dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Hi,

eine 2/3-Entlassung ist durchaus möglich. Wenn die Geldstrafen noch offen sind, müssen die natürlich auch noch abgesessen oder bezahlt werden.

Gruß vom mümmel

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