bewährungswiderruf - kann ich noch abwenden dass ich ins Gefängnis muss?

11. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
burak89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
bewährungswiderruf - kann ich noch abwenden dass ich ins Gefängnis muss?

hallo,

also ich bin 20 jahre alt wurde am 15.12.2008 zu einer bewährungsstrafe von 2 jahren verurteilt, die dauer beträgt 3 jahre.

direkt nach der verurteilung habe ich eine bildungsmaßnahme vom arbeitsamt angefangen war eine bewährungsauflage mir irgendwas zu suchen hauptsache nciht daheim.

nun kommts

ich habe zusätzlich noch 120 arbeitsstunden bekommen und es haben mir am ende 51 gefehlt wodurch ich den widerruf bekommen habe habe schon ein schreiben bekommen wegen dem strafantritt das währe der 21.8.09 kann ich das noch abwenden das ich rein muss?? wenn nicht wie lange dauert es bis ich wieder raus komme halbstrafe? zweidrittel? vilt auch schon vorher?? ich würde eigentlich im september ne ausbildung anfangen wird aber nichts.. bitte um hilfe

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn die Ladung zum Strafantritt da ist, ist der Widerruf rechtskräftig und nicht mehr zu ändern. Vorher gab es eine Anhörung und gegen den Widerruf hätte man auch noch das Rechtsmittel der "Beschwerde" einlegen können. Das haben Sie entweder verdaddelt, oder hatten eben keine "guten Gründe" den Widerruf abzuwenden.

Wann Sie rauskommen kann man nicht vorhersagen. Ist es eine Jugendstrafe oder eine Erwachsenenstrafe? So oder so sollten Sie aber damit rechnen, min. 16 Monate (also 2/3) absitzen zu müssen. Evtl. auch die kompletten 2 Jahre. Es ist keineswegs so, dass man automatisch vorzeitig entlassen wird, auch wenn man das erste Mal sitzt.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#2
 Von 
burak89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich wurd nach jugendrecht verurteilt könnte ich vilt mit nem gnade gesuch durch kommen?? oder denen ein deal anbieten das ich 120 arbeitsstunden mache und noch ne geldstrafe??

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Hi,

der Kollege hat sich doch deutlich ausgedrückt: Das Urteil ist RECHTSKRÄFTIG, also gibt es auch keinen Deal. Ein Gnadengesuch können Sie einreichen, aber besonders erfolgversprechend ist das auch nicht. Übrigens hat es auch nicht unbedingt aufschiebende Wirkung, schon gar nicht, wenn man ein Gnadengesuch dermaßen spät einreicht.
Ein Entlassung nach der halben Strafzeit ist denkbar - verlassen können Sie sich darauf nicht. Eine Ausbildung können Sie als Freigänger auch von der JVA aus machen - sofern Sie zum Freigang zugelassen werden. Insofern sei Ihnen geraten, pünktlich und nüchtern in der JVA zu erscheinen.

Gruß vom mümmel

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