bewährungszeit verlängern

26. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)
bewährungszeit verlängern

eine Bewährung,die am 06.09.2010 abgelaufen ist,hierzu sind aber die Arbeitsstunden noch nicht vollständig abgeleistet,es fehlen noch 60 Stunden,die aber bis Ende des Jahres fertig sind,
ist es richtig,das dann die Bewährungszeit verlängert wird,ist das rechtens,nur wegen 60 Stunden,eine Frist wurde nicht gesetzt,bis wann die Arbeitsstunden gemacht werden sollen

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11 Antworten
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#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1715 Beiträge, 689x hilfreich)

Die Frage die sich hier stellt: Wieviele Stunden Arbeitsauflage hast Du erhalten? Und wieviel Zeit hattest Du bislang dieser Verpflichtung nachzukommen?

Um es mal klar zu sagen:
Das Leben ist kein Wunschkonzert! Glaubst Du allen ernstes, dass sich das Gericht nach Dir richtet? Du hast im Urteil die Auflage erhalten, die zu den Bewährungsbedingungen gehören.
Gehst Du diesen Verpflichtungen NICHT nach, ist es durchaus möglich, dass Du entweder eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen musst, oder das diese in eine Geldstrafe umgewandelt wird.
Lustlosigkeit den Stunden nachzugehen, sind KEINE Entschuldigung (ich denke Du hattest genug Zeit).

Gehe ich mal davon aus, dass Du 90 Stunden bekommen hast oder 120 Std. sind 60 Std. entweder nicht mal die Hälfte oder genau die Hälfte, mit anderen Worten: Keinerlei Bemühungen deinerseits, diese Strafe abzuarbeiten.
Darüber hinaus, hättest Du Dich auch an den Rechtspleger etc. wenden können bei Problemen, oder kannst das noch jetzt machen.




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#2
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

erstens als ich in der JVA war,wurden 2 Strafen zusammengezogen und hierzu die 100 Arbeitsstunden,im Juni 2009 wurde ich nach 1 Jahr entlassen,erstmal weigere ich mich nicht dazu die 100 Stunden zu machen,also nicht direkt loshämmern,
zweitens hatte ich große psychische Probleme nach der Haft,
und gesundheitliche dazu nachweislich,
nach der Haft,
nun habe ich eine Arbeit bekommen,einen 400 Euro Job,und kann zweimal die Woche meine Arbeitsstunden machen,also ich bin nicht zu faul und zu bequem oder sonst was,ich denk das hört sich alles schon ganz anders an,
meine Frage,ist es notwendig die Bewährungszeit zu verlängern,wenn erstens die Bewährungszeit seit September abgelaufen ist,
und zweitens ich Ende Dezember mit den Arbeitsstunden fertig bin.

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#3
 Von 
guest-12326.10.2010 15:28:55
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

ich geh zweimal die Woche in ein Altenheim in dem Wohnort wo ich herstamme,viel Arbeit gibts dort nicht,weil da sehr viele 1 Euro Jobler sind,aber in diesem Altenheim ist meine Tante,die Schwester von meiner mama,die vor 2 Jahren verstorben ist,als ich in Haft war,
das kommt ja auch noch dazu.
Aber das ich da arbeiten kann,hilft mehr sehr alles besser zu verarbeiten,
und meine Tante freut sich auch sehr,
seht ihr ich bin ja gewillt meine Auflagen zu erfüllen.
Zudem fahre ich Taxi,vorwiegend nachts,ich muß halt versuchen alles unter einen Hut zu bringen.

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#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1715 Beiträge, 689x hilfreich)

Ich habe nicht geschrieben dass eine "Bewährungszeit (auflage)" als Strafe abzusitzen ist, sondern die Strafe die unter Bewährung steht, kann bei Widerruf in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt werden(meist gibt es dann eine Geldstrafe die dann bei Nichtzahlen in eine Freiheitsstrafe umgewandelt wird oder es gibt ein neues Urteil)

Bitte vor dem Posten, Text doppelt durchlesen, das hilft!

EIne Bewährungsverlängerung kann man nur beantragen, aber nicht selber entscheiden, von daher ist deine Aussage falsch A.Oz. Letztschließlich entscheidet ein Richter (nachdem der Rechtspfleger sich den Sachverhalt angehört hat) wie es weiter geht.


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#6
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

also nochmals,mein Bewährungshelfer hat mir mitgeteilt,das die Richterin ihm mitgeteilt hat,das evtl. die Bewährungszeit verlängert wird,da die Arbeitsstunden noch nicht ganz abgeleistet wird,ist das notwendig,
in Anbetracht aller Umständen,die ich geschrieben habe,und zudem bis Mitte Dezember bin ich fertig mit den Stunden,

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#7
 Von 
guest-12326.10.2010 15:28:55
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

was meint ihr damit,

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#9
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

richtig,ich habe gar nichts beantragt,meine Frage war einfach nur,ob es in meinem Fall sinnvoll ist,die Bewährungszeit-06.09.2010 - abgelaufen,weil ich die Arbeitsstunden noch nicht ganz abgeleistet habe,warum und wieso habe ich geschrieben,
ich hab zudem noch Bewährung bis Juni 2012 weil ich zur Halbstrafe entlassen wurde im Juni 2009
und von einer Verurteilung im November 2009 noch 3 Jahre Bewährung mit 100 Arbeitstunden,die ich im Anschluß an diese Arbeitsstunden machen werde,die ich im Moment mache,

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#10
 Von 
guest-12326.10.2010 15:28:55
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

aber ein Jahr davon war ich in Haft,und nach der Haft,konnte ich nicht gleich arbeiten gehen,weil es mir gesundheitlich nicht gut ging,nachweislich,
ich denk,bis diese Entscheidung gefällt,das ich diese ersten 100 Arbeitsstunden schon längst erfüllt habe,es ist mir jetzt erst möglich,nach 1 Jahr Haft einiger massen zurecht zu kommen,was auch das arbeiten betrifft,
glaubt mir das

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