bin anonym angeschissen worden

5. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.12.2009 22:37:09
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
bin anonym angeschissen worden

Ich habe vor gut 6 Monaten beim Einkaufen den Verkäufer einer Tankstelle getäuscht, so das ich nicht alles bezahlt habe.

Jetzt hat mich einer der davon wußte ( muß wohl bei der letzten Party bischen viel getrunken haben ) anonym mit angabe von meinem KFZ - Kennzeichen bei der Polizei angeschissen.
In der Anhörung steht nur "Verdacht".

Wie soll ich mich verhalten?
Muß ich irgendwelche Angaben machen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Nein das müssen und sollten Sie auch nicht. Machen Sie nur die Angaben zur Person (Name, Anschrift etc...), ansonsten nichts. Kein Wort zur Sache!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.12.2009 22:37:09
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Du meinst also, ich muß nur Name und Adresse angeben?
Und was ist, wenn die mir das doch beweisen können?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Und was ist, wenn die mir das doch beweisen können?


Dann wird Ihr Verhalten als zulässiges Verteidigungsverhalten gewertet. Dies ist weder Strafverschärfend noch Strafmildernd zu berücksichtigen.

Strafmildernd wäre jedoch eine geständige Einlassung zu berücksichtigen.

Sie können sich ja erstmal den Vorhalt der Polizei anhören und dann entscheiden.

Wenn es Ihnen lieber ist brauchen Sie zur polizeichlichen Vernehmung auch gar nicht erscheinen. Der Vorgang wird dann ohne Ihre Äußerung der StA zugeleitet.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Hier ist die Frage ob Sie als Beschuldigter
oder als Zeuge vernommen werden sollen.
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu Lügen ohne dafür bestraft werden zu können.
Als Zeuge dürfen Sie die Aussage verweigern, wenn Sie sich bei ordnungsgemäßer Aussage selbst belasten würden.Es muss Ihnen also Ihr Vergehen bewiesesn werden.Sie müssten als Beschuldigter nicht einmal der Auffoderung zur Polizei zu kommen Folge leisten.Sollten diese aber davon informieren, dass Sie nicht erscheinen werden.Einer Aufforderung der Staatsanwaltschaft müßten Sie aber folge leisten oder eben einer Aufforderung durch ein Gericht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Dem wäre noch hinzuzufügen das Sie auch als Zeuge nicht zur polizeilichen Vernehmung erscheinen müssen.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
florian_r
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn Sie wissen wollen, was die StA beweisen kann, sollten Sie einen Anwalt beauftragen Akteneinsicht zu nehmen. Der kann Ihnen dann auch raten, ob und wie Sie sich zur Sache einlassen sollen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Wenn Sie wissen wollen, was die StA beweisen kann, sollten Sie einen Anwalt beauftragen Akteneinsicht zu nehmen. <hr size=1 noshade>


Nun, da braucht es keinen Anwalt für Abschriften der Akten kann er auch unter Hinweis auf § 147 Abs. 7 StPO verlangen.

Das ist genauso effektiv wie Akteneinsicht. Nur kann er sich dann erst kurz vor Anklageerhebung bei der StA -schriftlich- erklären und nicht mündlich bei der Polizei. Was bei seinen Eingeschränkten juristischen Fähigkeiten, schnell nach hinten losgeht.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.12.2009 22:37:09
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Infos.
Ich glaube, werde erstmal nichts sagen.
Melde mich wieder, wenn ich mehr weiß.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.008 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen