Ich habe vor gut 6 Monaten beim Einkaufen den Verkäufer einer Tankstelle getäuscht, so das ich nicht alles bezahlt habe.
Jetzt hat mich einer der davon wußte ( muß wohl bei der letzten Party bischen viel getrunken haben ) anonym mit angabe von meinem KFZ - Kennzeichen bei der Polizei angeschissen.
In der Anhörung steht nur "Verdacht".
Wie soll ich mich verhalten?
Muß ich irgendwelche Angaben machen?
bin anonym angeschissen worden
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein das müssen und sollten Sie auch nicht. Machen Sie nur die Angaben zur Person (Name, Anschrift etc...), ansonsten nichts. Kein Wort zur Sache!
Du meinst also, ich muß nur Name und Adresse angeben?
Und was ist, wenn die mir das doch beweisen können?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Und was ist, wenn die mir das doch beweisen können?
Dann wird Ihr Verhalten als zulässiges Verteidigungsverhalten gewertet. Dies ist weder Strafverschärfend noch Strafmildernd zu berücksichtigen.
Strafmildernd wäre jedoch eine geständige Einlassung zu berücksichtigen.
Sie können sich ja erstmal den Vorhalt der Polizei anhören und dann entscheiden.
Wenn es Ihnen lieber ist brauchen Sie zur polizeichlichen Vernehmung auch gar nicht erscheinen. Der Vorgang wird dann ohne Ihre Äußerung der StA zugeleitet.
-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"
Hier ist die Frage ob Sie als Beschuldigter
oder als Zeuge vernommen werden sollen.
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu Lügen ohne dafür bestraft werden zu können.
Als Zeuge dürfen Sie die Aussage verweigern, wenn Sie sich bei ordnungsgemäßer Aussage selbst belasten würden.Es muss Ihnen also Ihr Vergehen bewiesesn werden.Sie müssten als Beschuldigter nicht einmal der Auffoderung zur Polizei zu kommen Folge leisten.Sollten diese aber davon informieren, dass Sie nicht erscheinen werden.Einer Aufforderung der Staatsanwaltschaft müßten Sie aber folge leisten oder eben einer Aufforderung durch ein Gericht.
Dem wäre noch hinzuzufügen das Sie auch als Zeuge nicht
zur polizeilichen Vernehmung erscheinen müssen.
-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"
Wenn Sie wissen wollen, was die StA beweisen kann, sollten Sie einen Anwalt beauftragen Akteneinsicht zu nehmen. Der kann Ihnen dann auch raten, ob und wie Sie sich zur Sache einlassen sollen.
quote:<hr size=1 noshade> Wenn Sie wissen wollen, was die StA beweisen kann, sollten Sie einen Anwalt beauftragen Akteneinsicht zu nehmen. <hr size=1 noshade>
Nun, da braucht es keinen Anwalt für Abschriften der Akten kann er auch unter Hinweis auf § 147 Abs. 7 StPO verlangen.
Das ist genauso effektiv wie Akteneinsicht. Nur kann er sich dann erst kurz vor Anklageerhebung bei der StA -schriftlich- erklären und nicht mündlich bei der Polizei. Was bei seinen Eingeschränkten juristischen Fähigkeiten, schnell nach hinten losgeht.
-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"
Danke für die Infos.
Ich glaube, werde erstmal nichts sagen.
Melde mich wieder, wenn ich mehr weiß.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten