@bob Wann Löschung aus BZR ?

23. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Buddy40
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
@bob Wann Löschung aus BZR ?

Hi Bob,
erhielt im Mai 03 einen SB über 60 TS.
Wann wird der aus dem BZR gelöscht ??
Danke im Voraus

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3 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn es weder vorher noch nachher andere Verurteilungen gab/gibt, im Mai 2008.

Bitte. :)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Christian Kah
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Grundsätzlich erfolgt die Löschung der Eintragung im BZR 1 Jahr nach Eintritt der Tigungsreife. Diese tritt gewöhnlicherweise nach ablauf der verhängten Strafe ein.

Man kann übrigens eine Anfrage an das Bundeszentralregister stellen. Diese muss schriftlich erfolgen.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ja, daß ist richtig. Die Löschung erfolgt erst 1 Jahr nach der Tilgungsreife, (und wenn die Strafe vollstreckt ist), die bei Geldstrafen unter 90 Tagessätzen nach 5 Jahren eintritt, [ § 46(1)1a BZRG ] aber während dieses Jahres wird keine Auskunft mehr über den Eintrag erteilt, wenn keine neuen hinzukommen. Das eine Geldstrafe von 60 TS innerhalb von 5 Jahren vollstreckt ist, habe ich mal vorausgesetzt. Entgültige Löschung also hier 2009. Keine Auskunft mehr ab 2008 (insofern die 60 TS bis dahin komplett gezahlt wurden)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"



-- Editiert von !streetworker! am 23.12.2004 08:32:53

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