Hi Bob,
erhielt im Mai 03 einen SB über 60 TS.
Wann wird der aus dem BZR gelöscht ??
Danke im Voraus
@bob Wann Löschung aus BZR ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn es weder vorher noch nachher andere Verurteilungen gab/gibt, im Mai 2008.
Bitte.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Grundsätzlich erfolgt die Löschung der Eintragung im BZR 1 Jahr nach Eintritt der Tigungsreife. Diese tritt gewöhnlicherweise nach ablauf der verhängten Strafe ein.
Man kann übrigens eine Anfrage an das Bundeszentralregister stellen. Diese muss schriftlich erfolgen.
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Ja, daß ist richtig. Die Löschung erfolgt erst 1 Jahr nach der Tilgungsreife, (und wenn die Strafe vollstreckt ist), die bei Geldstrafen unter 90 Tagessätzen nach 5 Jahren eintritt, [ § 46(1)1a BZRG
] aber während dieses Jahres wird keine Auskunft mehr über den Eintrag erteilt, wenn keine neuen hinzukommen. Das eine Geldstrafe von 60 TS innerhalb von 5 Jahren vollstreckt ist, habe ich mal vorausgesetzt. Entgültige Löschung also hier 2009. Keine Auskunft mehr ab 2008 (insofern die 60 TS bis dahin komplett gezahlt wurden)
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !streetworker! am 23.12.2004 08:32:53
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