böser Brief

27. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
bigjohn
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
böser Brief

Hallo geehrte Gemeinde,

ich würde mich über einen Rat freuen: Meine Freundin hat einen Brief von ihrem Ex erhalten. Drin steht: „Ich wünschte, du würdest elendig verrecken. Das ist das, was du verdient hast!!! Ich hasse dich!“
Wir haben darüber diskutiert, ob das schon eine Beleidigung ist. (Oder Bedrohung?) Ich vermute (und befürchte, weil man dann nichts unternehmen könnte) nicht. Meine Freundin ist natürlich sehr getroffen. Was meint Ihr dazu? Wird das von der Polizei noch als Meinung und Wunschdenken gewertet? Oder macht eine Anzeige Sinn, so dass es auch strafrechtliche Folgen hätte? Wir würden nur zur Polizei gehen wollen, wenn da auch „was bei rumkommt“.
Die Ex-Beziehung meiner Freundin ist schon eine Weile her. Was da genau vorgefallen ist, weiß ich aber auch nicht im Detail.

Vielen Dank für Antworten,
bigjohn

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Eine 'Bedrohung' (§ 241 StGB ) ist es in keinem Fall. Als 'Kundgabe der Mißachtung' (und somit als Beleidigung iSv. § 185 StGB ) kann man es schon eher werten.

Oder macht eine Anzeige Sinn, so dass es auch strafrechtliche Folgen hätte? Wir würden nur zur Polizei gehen wollen, wenn da auch „was bei rumkommt“.

Wird es nicht. Zu 99,9% wird die Sache mangels öffentlichem Interesse eingestellt und auf den Privatklageweg verwiesen.

Fall es nicht aufhört, könnte man sich eher überlegen zivilrechtlich (das ist noch was anderes als Privatklage) was zu machen --> in Richtung strafbewährter Unterlassungsverfügung. Wenn er dann weitermacht, muß er für jeden Fall der Zuwiderhandlung blechen...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
bigjohn
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

und Danke für die Antwort!

Als Kundgabe der Mißachtung (und somit als Beleidigung iSv. § 185 StGB ) kann man es schon eher werten

Wie wahrscheinlich ist es denn, dass das als Kundgabe der Missachtung gewertet wird.
Ich meine, kann man abschätzen, ob die StA oder ein Richter (oder wer auch immer) der Beleidigung in Bezug auf eine Unterlassungsverfügung folgen wird. Was ist denn eine „strafbewährter Unterlassungsverfügung“ genau? Müssen bestimmte Voraussetzungen voliegen?
Vielleicht wäre das ein Weg für uns; das ist nicht das erste Schreiben, Tel-Nr haben wir auch schon gewechselt.... Nur auf dem Brief steht kein Absender oder Name, Fingerabdrücke von ihm würde man vermutlich auch nicht finden (so dumm ist er wohl nicht), wenn es überhaupt zu deren Vergleich kommen sollte/könnte.

Nochmals Danke,
bigjohn


-- Editiert von bigjohn am 28.11.2007 23:03:02

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