böser Polizist ?

8. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.03.2019 14:24:31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
böser Polizist ?

Guten Morgen

Folgender Sachverhalt: Freund von mir wurde auf einer Kirmes verprügelt. Daraufhin haben wir uns zu den anwesenden Polizisten gemacht und diese gebeten einmal mit ueber die Kirmes (sehr sehr kleine Dorfkirmes) zu gehen um die Täter zu identifizieren, bzw ihre Personalien aufzunehmen. Diese weigerten sich mit den Worten "Es ist schon spät, wir haben nur mit Betrunkenen hier rum zu schaffen, kommt wieder wenn ihr nüchtern seid." Ich hatte aber keinen Alkohol getrunken und wollte ein trifftiges Argument für die Untätigkeit der Polkizisten.

Darauf hin erteilten diese mir einen Platzverweis. Nach 5 Metern in die richtige Richtung drehte ich mich mit den Worten um "Ich bin sofort weg, möchte aber noch ihren Namen und das zugehörige Revier wissen." Darauf hin Schrie er mir seinen Namen ins gesicht. Ich verabschiedete mich und ging. Er brüllte mir erneut hinterher was ein Platzverweis bedeutet, worauf hin ich meine Hände wie einen plappernden Mund 3x auf und zu machte. (schliesslich hatte er mir schon zum 3. mal gesagt was ein Platzverweis bedeutet und ich hab ihn schon nach dem ersten mal drauf hingewiesen das ich so oder so nichth auf einer Veranstalltung bleiben möchte auf der sich ein Schläger befindet der machen kann was er will...)

Der Polizist sprang mir dann in den Rücken. Ich landete auf dem Pflaster und verletzte mein Gesicht. dann schleppten mich 3 beamten in einem sehr schmerzenden Griff ins Auto. Keiner hat je gesagt was ich machen soll. Ich wäre der Aufforderung auch freiwillig nachgekommen. Herbeigeilte Passsanten die den Vorfall beobachteten warfen der Polizei absolut übertriebenes verhalten vor. Ich saß da schon im Auto und forderte den Polizisten auf die Personalien derr Zeuigen auf zu nehemn. Dem kamen diese allerdings nicht nach. Auch meine bitte mich zu einem Arzt zu brinmgen (Ich blutete aus 2 Wunden im Gesicht) kamen diese nicht nach. Sie setzetn mich dann vor meiner Haustüre ab.

Hab ich da eine mögliochkeit den betreffenden Beamten anzuzeigen wenn ja mit welchen vorwurf? oder ist ein solches vorgehen normal`?

vielen Dank !!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 180x hilfreich)

ein solches vorgehen ist in der tat >normal< (in der bedeutung von >öfters vorkommen<).

ich kann dir nur den rat geben dich von polizisten fern zu halten ... im übrigen kannst du froh sein, wenn DU nicht schon eine Anzeige bekommen hast (widerstand gegen vollstreckungsbeamte oder so ...)


m.

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#2
 Von 
Habac
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo Christof,
ich habe deinen Beitrag mehrfach durchgelesen und bin am zweifeln,ob es sich wirklich so abgespielt hat wie du schilderst.
Zu dem Thema des mehrfach ausgesprochenen Platzverweises durch die Polizisten,kann ich nur sagen,das dies korrekt so gehandhabt wurde. Ein Platzverweis ist durch einen Polizeibeamten mehrfach auszusprechen wenn das polizeiliche Gegenüber nicht auf die Aufforderung sich zu entfernen reagiert.Erst dann, sind weitere Maßnahmen zulässig.Ich gehe in ihrem Fall davon aus,dass hier ein Verbringungsgewahrsam durchgeführt wurde.
Die anderen von Ihnen geschilderten Tatsachen (Personalien der Zeugin, bzw Wunsch nach einen Arzt)auf die keiner reagiert haben soll,kann ich leider nicht nachvollziehen.

Gruß

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13020 Beiträge, 4428x hilfreich)

@Habac:

quote:
Zu dem Thema des mehrfach ausgesprochenen Platzverweises durch die Polizisten,kann ich nur sagen,das dies korrekt so gehandhabt wurde.


Fraglich erscheint mir allerdings, ob der Platzverweis an sich überhaupt gerechtfertigt war. Vorausgesetzt

@ Christof

Wenn sich das Geschehen tatsächlich so zugetragen hat, wie Du es hier schilderst, dann versuche - ggf. über die Presse - Zeugen des Vorfalls ausfindig zu machen. Wenn Dir das gelingen sollte, dann Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die Polizeibeamten, die hier mit Sicherheit gegen bestehende Dienstvorschriften verstoßen und sich der Körperletzung strafbar gemacht haben.

Ich bin wirklich der letzte, der jedes mögliche Fehlverhalten eines Polizeibeamten gleich aufbauscht und bestraft sehen will. In erster Linie machen die auch nur ihre Arbeit. Wenn das hier geschilderte aber tatsächlich so geschehen ist (gewisse Zweifel scheinen mir da durchaus angebracht), dann geht das weit über das tolerierbare Mass hinaus und gehört angezeigt. Auch Polizeibeamte können nicht machen, was sie wollen. Ganz im Gegenteil.

Gruß,

Axel

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1429x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Peuckmann,

ein solches Verhalten, sollte es sich denn wirklich so zugetragen haben, ist nicht rechtmäßig. Sie können sich mit einer Anzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die jeweiligen Polizisten wehren.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#5
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Wenn es so gewesen ist, sollte es doch wohl möglich sein, die Zeugen von der Dorfkirmes rauszukriegen. Unabhängig davon würde ich den Vorfall auf jeden Fall zur Anzeige bringen. Gerade weil die meisten Polizisten ihren Job korrekt erledigen, sollte man solche Polizisten, die ohne Grund Gewalt anwenden, anzeigen. Das wird durch die Polizeiführung auf jeden Fall ernst genommen. Trifft meistens auch keine unbescholtenen, sondern solche, die immer wieder auffallen.

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#6
 Von 
guest-12319.04.2013 15:05:29
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo
nur soviel dazu von mir:
leider passiert derartiges häufiger als man denkt (ich habe ähnliches erlebt), leider kommt man als einzelner gegen den korpsgeist der polizei kaum an, auch die staatsanwaltschaft glaubt dem polizisten als zeugen eher; ich habe mich seinerzeit beraten lassen:
zum einen sprach meine rechtsanwältigen von einem "typischen fall", sie riet mir zur anzeige, allerdings führt eine anzeige auch dazu, dass garantiert ermittelt wird. ich würde erstmal abwarten, die verletzung dokumentieren (attest) und zeugen sichern, möglicherweise wird das verfahren eingestellt, wenn nicht ist dann immer noch eine gegenanzeige möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Habac
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 30x hilfreich)

Fraglich erscheint mir allerdings, ob der Platzverweis an sich überhaupt gerechtfertigt war.

Hallo.

Ein ausgesprochener Platzverweis dient in der Regel zur Abwehr einer Gefahr,so steht es jedenfalls im Bundespolizeigesetz. Nun könnte man darüber diskutieren: Was ist eine Gefahr?. Aber auch das ist in Deutschland definiert:"Sachlage die beim ungehinderten Ablauf der Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führt".
(dieser Wortlaut ist schon ein paar Jahre alt)
Nun kann man sich seinen eigenen Reim darauf machen,ob gerechtfertigt oder nicht. ???

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12312.03.2019 14:24:31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank fuer eure vielen Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen!

Nette Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 63x hilfreich)

Hallo, ich rate dir dringend ab, eine Anzeige ohne die zeugen und einen ärtzlichen Attest, zu machen, letztendlich wirst du noch einer Falschaussage angezeigt...
Es ist der übliche "normale" Vorgang: einen Alleingänger (ohne Zeugen, meist sogar die Hilfesuchenden und am allerwenigsten ein Unrecht seitens Polizei erwartende, provoziert, verhaftet/verprügelt/rausgeschmissen/angezeigt-wenn Beschwerde angereicht-Falschaussageklage und man ist als bisdato unbescholtene Mensch plötzlich Vorbestraft und muss zahlen oder gar in Gefängnis!!!!
lese hier im Forum mehr zu Polizei als Stichwort...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

->Es ist der ÜBLICHE NORMALE Vorgang: einen Alleingänger (ohne Zeugen, meist sogar die Hilfesuchenden und am allerwenigsten ein Unrecht seitens Polizei erwartende, provoziert, verhaftet/verprügelt/rausgeschmissen/angezeigt-wenn Beschwerde angereicht-Falschaussageklage und man ist als bisdato unbescholtene Mensch plötzlich Vorbestraft und muss zahlen oder gar in Gefängnis!!!!

lool zum glück neigt man hier im forum nicht zu verallgemeinerungen und übertreibungen

0x Hilfreiche Antwort

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