Hi, also folgendes ist passiert:
Person A saß in einem Bus der zwischen einem Ort in Holland und Deutschland fährt.
Im Bus kam es zu einer Personenkontrolle (Person A war polizeilich noch nie auffällig geworden), der Polizist bestand darauf A zu durchsuchen, was A jedoch verweigert habe. Deshalb sollte Person A den Bus verlassen, damit der Polizist "weiter Maßnahmen" treffen kann.
Daraufhin fand er 3g Marihuana auf dem Boden des Busses und deshalb bekam Person A eine Strafanzeige, wegen Verdacht des Besitzes und der Einfuhr von Btm in die Bundesrepublik.
Worauf sollte Person A sich gefasst machen ?
Kann man sicher sein, dass Person A einen BTM-Eintrag bekomme, ob wohl das BTM nicht bei Person A gefunden wurde, sondern auf dem Boden.
P.S: Im Bus waren andere Leute in Persons A nähe.
Vielen Dank für eine Antwort.
-- Editier von shinji_kun am 13.01.2016 22:44
-- Editier von shinji_kun am 13.01.2016 22:53
btm-eintrag bei verdacht
13. Januar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 13. Januar 2016 | 22:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
btm-eintrag bei verdacht
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#1
Antwort vom 13. Januar 2016 | 23:10
Von
Status: Praktikant (940 Beiträge, 703x hilfreich)
Hallo,
Zitat:Kann man sicher sein, dass Person A einen BTM-Eintrag bekomme, ob wohl das BTM nicht bei Person A gefunden wurde, sondern auf dem Boden.
Die Frage ist, was Sie unter "BTM-Eintrag" verstehen.
Wenn Sie eine Strafanzeige wegen dem Verdacht des unerlaubten Besitzes und der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln bekommen haben, dann findet sich dieses Verfahren bzw. entsprechende Informationen dazu natürlich in entsprechenden Datenbanken (z. B. POLAS) der Polizei und im Zentralen Staatsanwaltlichen Verfahrensregister.
Grüße
#2
Antwort vom 14. Januar 2016 | 03:41
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Genau so ist es...
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#3
Antwort vom 14. Januar 2016 | 06:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dennoch wurde ich es gerne genau wissen.
Bei der nächsten Polizei Kontrolle, musse man eine Kontrolle einwilligen, obwohl die Strafanzeige selber nur auf einem Verdacht beruht.
#4
Antwort vom 14. Januar 2016 | 08:25
Von
Status: Praktikant (940 Beiträge, 703x hilfreich)
Hallo,
Zitat:Bei der nächsten Polizei Kontrolle, musse man eine Kontrolle einwilligen, obwohl die Strafanzeige selber nur auf einem Verdacht beruht.
Nunja, erst einmal müssen Sie zu nichts einwilligen. Wenn jedoch die Beamten bei der Kontrolle begründeten Verdacht (z.B. geweitete Pupillen, gerötete Augen, Ausfallerscheinungen) haben, dass Sie, besonders wenn Sie mit einem KFZ am Straßenverkehr teilnehmen, unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen kann eine entsprechende Blutprobe auch durch Anordnung und dann auch mit unmittelbarem Zwang durchgeführt werden. Das ist ganz unabhängig davon, ob gegen eine Person ein Ermittlungsverfahren wegen BTM anhängig ist oder war. Diese Regelung gilt für alle, gleich ob schon wegen BTM-Delikten in Erscheinung getreten, oder nicht.
Aber es ist natürlich klar dass bei einer Verkehrskontrolle, wenn sich bei der Personenüberprüfung durch die Leitstelle dann herausstellt, dass die Person schon im Zusammenhang mit BTM in Erscheinung getreten ist, die Beamten vor Ort mal genauer hinsehen.
Grüße
#5
Antwort vom 14. Januar 2016 | 09:25
Von
Status: Gelehrter (10650 Beiträge, 4201x hilfreich)
Nur mal als kleiner Hinweiß,
in NRW wo die Sache ja wohl stattgefunden hat, wurden solche Sachen bereits vor 15 Jahren ohne Folgen eingestellt.
Also sollte man beim nächsten mal was in der Tasche haben, nicht erst versuchen die Polizei zu verarschen, so doof sind die Jungs und Mädels dort auch nicht.
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