btmg - 0,3g Hasch ,2 Bongs und 1000 Portionstütchen und mein PC beschlagnahmt

20. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
modulok
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
btmg - 0,3g Hasch ,2 Bongs und 1000 Portionstütchen und mein PC beschlagnahmt

bei mir wurden bei einer zimmerdurchsuchung 0,3g hasch gefunden ,2 bongs und 1000 portionstütchen und mein pc beschlagnahmt weil jemand gesagt hat ich kaufe hasch im internet und sollte dealen aber das tu ich nicht!!!
die tütchen waren in einem sparpaket ich brauchte sie gar nicht!!!

ich hab schon zwei anzeigen wegen schlägereien und jetzt wollt ich wissen was im schlimmsten fall passieren kann?
ich bin 22 und wohne in bayern
bitte um hilfe danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

0,3g sollten auch in Bayern eigentl. nach § 31a BtmG eingestellt werden. Die Bongs können -insofern benutzt- als Tatmittel eingezogen werden. Leere Portionstütchen sind kein Beweis.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
modulok
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

ok danke ich hoffe du hast recht

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#3
 Von 
¦¦¦¦¦
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

HI, LEUTE!

Mir und nem kumpel ist fast des gleiche passiert bei mir ham se 0,4 gram und ne bong gefunden aber uns wird noch vorgeworfen das wir mit xtc& canabis dealen. und sie meinen das ein paar leute die es bezeugen konnen aber das stimmt nicht ich wollte nur wissen was mir oder uns passieren konnte.
ps. is es schlecht wenn ich schon zwei anzeigen hab wegen schlagerei und einbruch???

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Mir und nem kumpel ist fast des gleiche passiert bei mir ham se 0,4 gram und ne bong gefunden

siehe oben


aber uns wird noch vorgeworfen das wir mit xtc& canabis dealen. und sie meinen das ein paar leute die es bezeugen konnen aber das stimmt nicht

Was stimmt nicht ? Das Ihr dealt, oder das sie Zeugen haben?

Falls man Euch wegen dealen verurteilt, wird da schon etwas bei rumkommen (gerade weil Du bereits vorbelastet bist). Weiterhin käme es auf die Menge und die Anzahl der Verkäufe an. Da wäre von Geldstrafe übe Jugendarrest (wenn JGG) oder Bewährungsstrafe alles möglich.

ps. is es schlecht wenn ich schon zwei anzeigen hab wegen schlagerei und einbruch???

Natürl. ist das schlecht. Was gab es denn für Strafen dafür?

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
¦¦¦¦¦
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

nein,nein mit dem dealen stimmt nicht und fur die anzeigen hab ich einmal ein wochenende Jugendarrest und einmal 4 tage Jugendarrest.
achja bin dieses jahr 18 geworden.

-- Editiert von ¦¦¦¦¦ am 19.06.2004 03:49:33

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Naja, mal vorausgesetzt daß die Sache mit dem dealen fallengelassen wird, ist da so einiges möglich: Einstellung - Sozialstunden - oder nochmal Arrest.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
modulok
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

hab gottsei dank nur eine verwarnung bekommen

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