btmg - Muss ich jetzt noch mit Fahrerlaubnisentzug rechnen?

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
pete01
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
btmg - Muss ich jetzt noch mit Fahrerlaubnisentzug rechnen?

Hi

vor ca. 2,5 Jahren hatte ich eine MPU wegen Cannabiskonsum, die ich aber bestanden habe. Nun wurde ich in den letzten 5 Monaten zwei mal mit ebenfalls Cannabis erwischt(ein mal davon nur verdacht auf Konsum, das zweite Mal ca.0.6g beschlagnahmt). Bei dem zweiten Mal wurde es im Auto Gefunden ich musste jedoch keinen Drogentest machen sonder durfte weiterfahren. Die Statsanwaltschaft hat von der Verfolgung beide Male abgesehen (§31). Muss ich jetzt noch mit Fahrerlaubnisentzug rechnen? Was mir Sorgen macht ist das das ganze Theater in Bayern seinen Lauf nahm! Evtl habt ihr ja einen Plan und könnt mir weiterhelfen.Tausend Dank schon mal im Vorraus...
p.s. alles natürlich nur allgemein und abstrakt gemeint.

-- Editiert von pete01 am 04.01.2008 17:09:56

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Es wurde sicherlich nach § 31a BtmG eingestellt oder wirklich nach § 31 (ohne a) = Kronzeuge?

Wenn die Polizei der Fahrerlaubnisbehörde Mitteilung über die Verfahren gemacht hat, müssen Sie auf jeden Fall mit führerscheinlrechtlichen Maßnahmen rechnen, da die 2 Fälle in kurzem Zeitraum iVm. der alten Sache auf 'regelmäßigen Konsum' hindeuten. Der schliesst die Eignung zum Führen von KFZ aus.

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