co2 waffe

5. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
DieArtemis12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
co2 waffe

Hallo ...

habe ich meinem "freund" eine co² waffe über das internet besorgt
er ist 17 darf sie allso nicht besitzen, ...

Nun kam es dazu, das er mit dieser Waffe gesehen worden ist, er wurde dann auch angezeigt, 1 tag später kam dann post von der polizei das ich mich als zeuge melden soll und zwar hat er jemand mit dieser Waffe bedroht.
nun ist meine frage wie hoch ist die strafe für mich weil ich hab diese ja für ihn gekauft? ...

auf ihn kommt zu
- sachbeschädingung
- bedrohung
- und illegaler waffenbesitz

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo!

Wie ist man denn ueberhaupt auf dich gekommen? Inwieweit bist Du bei alle dem beteiligt?

Uebrigens nett ausgedrueckt:

quote:
das er mit dieser Waffe gesehen worden ist

Also hatte das Opfer im Zuge der einfachen Bedrohung doch noch Zeit, einen Blick auf die Waffe zu werfen ...

quote:
er ist 17 darf sie allso nicht besitzen

Und mensch kann sich kaum vorstellen, wieso dem so ist :)

Agenor


-- Editiert von Agenor am 05.08.2008 10:47:32

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#2
 Von 
DieArtemis12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das problem ist ich weis nicht ob er sagt das er die waffe von mir hat ...
weil wenns so ist geh ich lieber gleich zur polizei und sag gleich das er sie von mir hat


ja er hat ihn mit der co² waffe jemand bedroht habs gesehen und bei der polizei hab ich gesagt da war nix ...


zusätzlich sucht die polizei noch jemand der scheiben mit einer waffe eingeschossen hat das passt natürlich alles zusammen ..^^
sachbeschädigung .. war er auch


die beweis sind eindeutig

er hat die waffe verschcwinden lassen ...

bisher hab ich keine vorstrafen wobei er bei der polizei schon öfters aufgefallen ist

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#3
 Von 
guest123-2129
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 54x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

In jedem Fall brauchst du bei der Polizei nicht als Zeuge zu erscheinen, das musst du erst bei der Staatsanwaltschaft, aber auch da hast du nach §55 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht wegen Selbstbelastung. Insofern würde ich erst einmal nicht zur Polizei gehen, sondern erst einmal abwarten, ob er zu der Frage, woher er die Waffe hat, überhaupt aussagt, das muss er nämlich auch nicht. Wenn er dazu etwas aussagt, wirst du schon früh genug einen Anhörungsbogen als Beschuldigter bekommen, dann ist immer noch Zeit genug, sich zu überlegen, ob man die Tat zugibt oder abstreitet.

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#5
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 251x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 355x hilfreich)

quote:
du weißt von nichts und fertig.


Prima, und hat als Zeuge im EV die Unwarheit gesagt, jetzt geht die Nummer wegen seines Freundes vor Gericht (was Bei der Latte an vorstrafen wahrscheinlich ist) und er muss dort als Zeuge erscheinen. Und nun Wahrheitsgemäss aussagen, was meinen Sie wohl was der Rechtsanwalt dann fragt. Wissen Sie woher die Waffe ist.

Nein kann er dann ja wohl kaum sagen, da wäre es schon besser GAR NIX zu sagen, wie danielB das schon richtig dargelegt hat. Da kann er sich nämlich auch nicht verplappern.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DieArtemis12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die vielen antworten !
hat mir sehr geholfen

/close

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