dies ist die traurige aber wahre Geschichte eines real existierenden Strafbefehls für???
Aber jeder soll beurteilen was er hier lesen wird
Vor 2 Wochen bekam meine Freundin eine Vorladung wegen Beleidigung.. Ok ist manchmal normal.
Man ruft an weil man sich keiner Schuld bewust ist...
Keine Auskunft zum Straftatsbestand!
Daraufhin wurde natürlich erst einmal Akteneinsicht verlangt und auch per Einschreiben abgesand
Dürfte auch noch relativ normal sein....
Nun kam am Freitag ein Strafbefehl über eine Summe die wohl eher einem Generaldirektor mit entsprechenden Einkommen zugedacht hätte werden können..
Hier kommt man ja schon ins Grübeln..
Ok Höhe könnte man natürlich anfechten....
Allerdings sind hier nun die ersten Ungereimtheiten.......
Akteneinsicht nicht gewährt Verstoß gegen Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte in Den Hag der schon seit den 90 er Jahren existiert und gegen den die Bundesrepublik sehr oft verstoßen hat.....
Ok kann ja vorkommen...... (naja...)
Als Beweismittel wurden nun 2 Dinge angeführt...
1. Die eigenen Aussagen!!!! wann wurden die denn gemacht und wer hat die verfasst und unterschrieben???
(pers. Anmerkung. Hier fängt man allerdings langsam an zu zweifeln)
Die Zeugenaussage xyz(wer ist diese Person die nicht genannt wird??????)
(pers. Anmerkung steht dieser Mensch unter Staatsschutz???)
Ja hier kommen noch mehr Zweifel irgendwie-aber es scheint ja alles noch normal zu sein......hier würde jetzt ein Smiley hinkommen...
So aber es wird noch fetter.....
beschuldigung(ausnahmsweise etwas konkreter) schriftliche Beleidigung--- wird aber nicht als Beweismittel genannt!!!!!!
Recht merkwürdig.. Ok scheint ja auch normal zulande zu sein....
Der Hammer allerdings ist(traurig ist es ) aufgrund einer Erkrankung und damit verbundener Verrentung kann die beschuldigte Person so gut wie nicht schreiben!!!!!!!!!!!
Naja scheint ja auch nicht zu interessieren........
Das nächste komische ist das dieser Strafbefehl nur durch Zufall hier her gelangt ist!
Es ging an eine falsche Anschrift!!!!!!
Hier ein Lob an die oft gescholtene Post!
Grübel grübel...
Mein Gedankengang hier ist jetzt
Sollte man gleich Verfahrensfehler bemängeln?? Sollte man Dienstaufsichtsbeschwerde machen?
Sollte man eventuell persöhnlich bei der Staatsanwaltschaft Krefeld vorsprechen...
Hier liegt eine Bündlung von Rechtsbeugung ja wohl vor!
Nun noch sind ja 10 Tage Zeit aber spätestens Morgen muß ja der Gegenangriff erfolgen ansonsten erfolgt ja die staatliche Enteignung und wegschließerei auf Hören Sagen berufend...
Für Tips bin ich dankbar!
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"was ist das?"
die (fast) unglaubliche Geschichte eines Strafbefehls
--- editiert vom Admin
Akteneinsicht nicht gewährt Verstoß gegen Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte in Den Hag der schon seit den 90 er Jahren existiert und gegen den die Bundesrepublik sehr oft verstoßen hat....
Akteneinsicht bekommt ein Anwalt. Der Beschuldigte selbst kann Auskünfte aus den Akten bekommen. Das entscheidet die StA in pflichtgemäßem Ermessen. Alles konform mit der Entscheidung des EGMR
Die eigenen Aussagen!!!!
Steht da nicht evtl.: *Die eigene Aussage (soweit sich eingelassen wurde)
*?
Heißt: Wenn sich nicht eingelassen wurde, gibt es auch keine eigene Aussage.
Die Zeugenaussage xyz
Stehen da tatsächlich die 3 Buchstaben x, y und z (oder nicht vielleicht doch ein Name)?
Der Hammer allerdings ist(traurig ist es ) aufgrund einer Erkrankung und damit verbundener Verrentung kann die beschuldigte Person so gut wie nicht schreiben!!!!!!!!!!!
Was ist daran *der Hammer*? Weil Sie dann keine schriftliche Beleidigung verfasst haben kann? Woher sollen Polizei/StA/Gericht vom Analphabethismus wissen, wenn sie nicht zur Vernehmung geht?
Es ging an eine falsche Anschrift!!!!!!
An was für eine ging er denn? An eine unter der sie mal gemeldet war? Wenn ja, wann hat sie sich umgemeldet?
Hier liegt eine Bündlung von Rechtsbeugung ja wohl vor!
Hier ist keinerlei Rechtsbeugung zu erkennen, zumindest noch nicht.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
quote:
Keine Auskunft zum Straftatsbestand!
Daraufhin wurde natürlich erst einmal Akteneinsicht verlangt und auch per Einschreiben abgesand
quote:
Der Hammer allerdings ist(traurig ist es ) aufgrund einer Erkrankung und damit verbundener Verrentung kann die beschuldigte Person so gut wie nicht schreiben!!!!!!!!!!!
Aaaah ja...
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"gruß azrael
"
erst mal Danke!
So zu den gestellten Fragen!
Frischling-was ist das?
Ja das haben wir uns auch gefragt!
fragende 2008:
Ja es ist natürlich meine Freundin!
die erste falsche Adresse da wohnte meine Freundin vor ca 4 Jahren!
ja was diese >Schnelligkeit betrifft ist mir das auch etwas unklar! das muß ja alles zeitgleich gelaufen sein Staatsanwaltschaft Polizei und Gericht!
Die Geldstrafe ist das in etwa (auf 30 Tagessätze!) das 8 fache des gesammten Familieneinkommens! inclusive Kindergeld!
Unbezahlbar auch mit der bereits !!! gewährten Ratenzahlung (ohne Antrag!!)die dann etwa das gesammte Familieneinkommen auffrist für eine Dauer die den Hungertod auf der Straße bedeuten würde...
und sicher auf ein Rechtmittel können die einen lassen!
Streetworker:
es steht sorry die eigenen Angaben.....
Auch die müssen ja wohl zumindestens gemacht sein und unterschrieben worden sein...
Naja oder geht das jetzt alles so das man die gewünschten Aussagen angefertigt bekommt???
Naja manchmal kommt man dann auf solche Gedanken!
Betreffs Zeuge klar steht da ein Name aber wie heist es doch so schön... Datenschutzgesetz oder so ähnlich....
Werde hier sicher keinen Namen nennen bin ja nicht wahnsinnig dann steht womöglich das nächste Ding....
Die Falschadresse war abgemeldet vor 4 Jahren!!!!!!!!!
Und was diese Schwachsinn von Beschuldigung betrifft hat Sie nicht! Und ich verstehe auch nicht was das ganze soll!
Der Fragende: Natürlich nicht begannen! Was soll das auch!
Und warum soll man jemanden der 800 km weg wohnt so etwas antun?????
Offensichtlich kann dieser Mensch allerdings keine Beweise vorlegen denn diese sind nicht als Beweise angeführt!!!!!!!!
Also defacto eine Behauptung -eine Verurteilung alles ratze fatze -naja Krefeld ist bekannt für solche Sachen.. Leider!
Übrigens ist dem Gericht das Problem des Analphabetismus bekannt!
Das ist das traurige daran!
Allerdings wissen die nicht das ich da bin! Was wäre denn passiert??
Klipp und klar gesagt aufgrund von nicht verstehen und nicht schreiben können ist das Ding dann rechtskräftig und ab den Knast wegen nicht Zahlen können....
Ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren das das gewollt ist....
Bei nüchterner Betrachtung des Sachverhaltes!
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"was ist das?"
Ich würde einen Anwalt nehmen, der das ganze mal in geordnete Bahnen lenkt
-- Editiert von georg2000 am 13.07.2008 23:25:10
--- editiert vom Admin
georg 2000
ja anwalt ist gut und wer bezahlt den?
Minimum 600 Euro Anzahlung!!!!!
Der fragende!
Ja für mich hat sich dieses Schriftstück auch etwas verrückt gelesen....
Ja was die Höhe der Tagessätze betrifft ist mir auch etwas unklar!
Was das betrifft auf einen abgesehen-naja...
Sagen wir mal so unmöglich ist nichts aber das wäre etwas was man beweisen sollte und lieber nicht behaupten sollte
Ach so ja meine Freundin ist nicht vorbestraft!!!!!!
Aber es sei gesagt in dieser Gegend ist einiges üblich und Gang und gebe was nicht so ganz sauber ist........
Aber an wen soll man sich denn wenden?
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"was ist das?"
die Frage ist auch ob man nicht hier lieber letzteres lieber nicht schreiben sollte...
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"was ist das?"
--- editiert vom Admin
um einmal auf das Urproblem zurückzukommen liegt hier ein Formfehler vor?
Kann man Prozesskostenbeihilfe bekommen??
Ansonsten müßte ich sicherlich daas Rechtsmittel einlegen(formelle Beschwerde)
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"was ist das?"
halo Fragender!
Na hoffen wir mal betreffs des Anwaltes....
Sauber ist die Sache nicht aber nicht von unserer Seite her !
Gerade weil wir keine Geheimnisse haben kann ich mir denken warum das so ist.......
Aber das wären eben nicht zu beweisende Behauptungen die hier lieber nicht stehen sollten!
Was das Einkommen betrifft ist eine kleine Invalidenrente wohl etwa das Existenzminimum wo noch ein Zusatz an Sozialgeld kommt!
Nach Tabelle könnte hier ein Tagessatz von 1 Euro zur Anwendung kommen.. Klar schon hier ist der Ansatz gegeben einzuhaken!
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"was ist das?"
--- editiert vom Admin
das kann man laut sagen!
Nun mal nur mal so rein fiktiv natürlich ist ja klar
In Absurdistan also nicht in diesem Landle!
Einige höhergestellte Leute in guten einflußreichen Positionen machen Dinge weil Ihnen das Geld nicht reicht und verdienen durch Dinge schnell Geld das z.B. Häuser gebaut werden oder andere schöne Dinge..
Das dadurch andere irgendwie auf skurile Weise defacto vor dem Nichts stehen ist eher unwichtig....und wenn davon ein paar sterben ist auch egal.....
Rein zufälligerweise macht jemand dieser Leute einen Fehler und es kommt ein ganz klein wenig davon heraus...
Daher wird dieser eine nun sagen wir mal so aus gesundheitlichen Gründen aus dieser Tätigkeit beurlaubt....
Leder ist dies sagen wir mal etwas bekannt geworden und einige mehr haben Angst bekommen zumal sicher ein Zwangsumzug für die Karriere nicht so dienlich ist....
Leider gibt es in Absurdistan keine solche übergeordnete Stele wie z. B. in den Usa
Ach wie toll das wir nicht in Absurdistan leben....
--- editiert vom Admin
Gegen Ihre Freundin ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Sie hat die Gelegenheit bekommen, sich dazu zu äußern, was sie nicht getan hat (was ihr gutes Recht ist). Demzufolge müssen Gericht und StA nach Aktenlage entscheiden. Niemand kann das Einkommen kennen, wenn dazu keine Angaben gemacht werden (ebenso -wie schon gesagt- die mangelnden Schreibkenntnisse). Also wird das Einkommen geschätzt. Ist es zu hoch geschätzt kann man Rechtsmittel einlegen. Weder Formfehler noch Rechtsbeugung. Was den Zeugen angeht: Wenn dort ein Name steht, weiß ich nicht, was das Problem ist. Wenn Sie genaueres über die Person oder was diese ausgesagt hat hätte erfahren wollen, hätte sie zur Vorladung gehen müssen. Was die Anschrift betrifft, hatte die Justiz wohl noch die alte Anschrift in der Datenbank. Der normale Weg wäre gewesen, dass der breif zurück zur Justiz gegangen wäre. diese die aktuelle Meldeanschrift ermittelt hätte und den Breif dann erneut -diesmal rechtsgültig- zugestellt. Auch kein Formfehler oder Rechtsbeugung.
Was das Einkommen betrifft ist eine kleine Invalidenrente wohl etwa das Existenzminimum wo noch ein Zusatz an Sozialgeld kommt!
Nach Tabelle könnte hier ein Tagessatz von 1 Euro zur Anwendung kommen.. Klar schon hier ist der Ansatz gegeben einzuhaken!
Sie wird zumindest auf den aktuellen Sozialhilfesatz von 351,00 € haben, bzw. den *Angehörigensatz* von 281,00 €. Damit kommt man auf einen Tagessatz von rd. 9,00 bis 11,00 € ohne Kosten der Unterkunft, die jedoch normalerweise dazuzurechnen sind. In der Praxis liegt der angemessene Tagessatz für einen ALG II oder SGB XII - Empfänger bei 10,00 - 15,00 €. Falls sie mietfrei wohnt (z.B. Eigentumswohnung) kann das als *geldwerter Vorteil* gewertet werden.
Und was diese Schwachsinn von Beschuldigung betrifft hat Sie nicht! Und ich verstehe auch nicht was das ganze soll!
Der Fragende: Natürlich nicht begannen! Was soll das auch!
Und warum soll man jemanden der 800 km weg wohnt so etwas antun?????
Was hat das mit der Entfernung zu tun? Nichts. Sie hätte zur Vernehmung gehen können und zur Sache aussagen. Dann wäre das Verfahren evtl. eingestellt worden. Hellsehen kann bei Gericht niemand.
Übrigens ist dem Gericht das Problem des Analphabetismus bekannt!
Alle Richter und Staatsanwälte aus Krefeld wissen, dass Ihre Freundin Analphabethin ist? !
Müsstest du mal googlen, aber vielleicht kriegt sie ja einen Beratungsschein vom Amtsgericht und kann damit zum Anwalt.
In der Regel hat man auch das Recht, sich einen zu nehmen, darauf weisen die Ermittler schon hin. Ansonsten wird einem einer gestellt.
Das Recht sich einen Anwalt zu nehmen, hat man immer.
In dieser Sache gibt es allerdings weder eine n Beratungsschein (dafür darf die Sache noch nicht gerichtsanhängig sein, ist sie durch den SB aber), noch Prozesskostenhilfe (gibt es in Strafsachen prinzipiell nicht), noch wird einem zu 99% ein Anwalt gestellt (da die Voraussetzungen des § 140(1) StPO
nicht vorliegen.) Das 1%, das übrig bleibt ist die theoretische Möglichkeit einen Anwalt per § 140(2) StPO
wegen Unfähigkeit zur Selbstverteidigung zu bekommen. Allerdings muß auch der im Verurteilungsfalle (in aller Regel auch bei einer Einstellung nach §§ 153
, 153a StPO
) gezahlt werden, da der Staat die Kosten nur vorlegt. Nur bei einem Freispruch ist der Angelagte von der Zahlung befreit.
Der langen Rede kurzer Sinn: Legen Sie Einspruch ein. Dann wird man weiter sehen.
Es ist hier jedoch rechtlich längst nicht so viel schief gelaufen wie Sie meinen, geschweige denn ist hier von Rechtsbeugung zu sprechen. Sie machen einfach den Fehler den ganzen Vorgang anhand Ihres Kenntnisstandes zu beurteilen. Gericht und StA haben aber diesen Kenntnisstand nicht, kennen vielmehr nur die Angaben der *Gegenseite*. Und hellsehen können die nicht.
vielen Dank Streetworker!
Ein Einspruch ist erst mal eingelegt!bzw. gerade in Arbeit!
Ich nehme an ein Rückschein Einschreiben ist wohl Ok ?
Nun schauen wir mal weiter!
Heute flatterte schon das nächste Ding rein.... Wieder der selbe Mensch...
Wäre es vielleicht mal sinnvoll einenUnterlassungstitel zu erwirken??
Sonst hört das ja nie auf!
Und nochmals Danke!
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"was ist das?"
--- editiert vom Admin
war wohl etwas unklar ausgedrückt!
Ich meine damit den Anzeigensteller es mal zu untersagen weiteren solchen Schwachsinn zu veranlassen...
Kann doch nicht sein das irgend so ein Mensch nichts anderes zu tun hat als Anzeigen zu stellen und das vielleicht als Hobby..
Justitz wird sinnlos beschäftigt....
Gibt es nichts besseres wie z. B. Kriminelle zu verfolgen und Abzuurteilen?????????
--- editiert vom Admin
@nettetal:
Kennt sie denn eigentlich den Anzeigererstatter, hatte sie mit dem möglicherweise mal eine Beziehung? Wie auch immer, wenn sie die Taten wirklich nicht begangen hat, kann sie auch zur Polizei gehen und ihn (vielleicht auch nur wegen der neuen Sache) wegen falscher Verdächtigung anzeigen.
Wegen der Sache mit dem Strafbefehl, kann sie
übrigens, jetzt wo die Sache beim Amtsgericht ist, in der Geschäftstelle auftauchen und beantragen, dass der Richter über eine Einsichtnahme in die Akte vor Ort entscheidet, dabei würde ich jedoch dringend empfehlen auf den §147 VII StPO
zu verweisen und den auch gleich mitzubringen; ich hatte das Problem auch einmal und das war schon nötig, um die Mitarbeiter der Geschäftsstelle überhaupt dazu zu bekommen, dass dem Richter vorzulegen...
Ich meine damit den Anzeigensteller es mal zu untersagen weiteren solchen Schwachsinn zu veranlassen...
Nein, dass funktioniert nicht. Allenfalls kann man Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung erstatten. Diese wird aber bis zum Abschluss des Bezugsverfahrens (das gegen Ihre Freundin) eingestellt. Daher kann man damit auch warten, bis Ihre Freundin rechtskräftig freigesprochen ist. Das birgt dann auch weniger Risiko, dass der Schuss nach hinten losgeht.
quote:<hr size=1 noshade>Nein, dass funktioniert nicht. Allenfalls kann man Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung erstatten. Diese wird aber bis zum Abschluss des Bezugsverfahrens (das gegen Ihre Freundin) eingestellt. Daher kann man damit auch warten, bis Ihre Freundin rechtskräftig freigesprochen ist. Das birgt dann auch weniger Risiko, dass der Schuss nach hinten losgeht. <hr size=1 noshade>
Der §154e StPO bezieht sich allerdings auf den Fall, in dem wegen falscher Verdächtigung oder einem Beleidigungsdelikt, Anklage erhoben werden soll. Bis zu diesem Zeitpunkt wird schon ermittelt. Insofern kann eine Anzeige unter Umständen schon Sinn machen, ohne anwaltliche Beratung in Kenntnis der Ermittlungsakte würde ich davon jedoch auch abraten. Eine solche Anzeige birgt die Gefahr, dass man im Falle einer Verurteilung wegen der Tat selbst noch ein solches Verfahren wegen falscher Verdächtigung bekommt. Man kann jedoch straffrei gegenüber der Polizei bei neuen Tatvorwürfen erklären, dass man die vorgeworfenen Taten nicht begangen hat (ohne dem Anzeigenerstatter direkt eine Lüge zu unterstellen) und darauf hoffen, dass die Polizei vielleicht von sich aus auf die Idee kommt, Ermittlungen wegen falscher Verdächtigung einzuleiten.
Eine solche Anzeige birgt die Gefahr, dass man im Falle einer Verurteilung wegen der Tat selbst noch ein solches Verfahren wegen falscher Verdächtigung bekommt
Das meinte ich mit *Schuß nach hinten losgehen*.
Der §154e StPO
bezieht sich allerdings auf den Fall, in dem wegen falscher Verdächtigung oder einem Beleidigungsdelikt, Anklage erhoben werden soll. Bis zu diesem Zeitpunkt wird schon ermittelt.
Dies (Ermittlungstätigkeit bis zum Abschluss des Erm.-verfahrens, bis unmittelbar vor der Anklageentscheidung) soll lt. Komm.-Lit. nur den Ausnahmefall darstellen, etwa wenn ansonsten Beweisverlust droht. In der Regel soll bereits das Ermittlungsverfahren unmittelbar nach Eröffnung vorläufig eingestellt werden. [Kleinknecht/Meyer-Goßner 44. Auflg., S. 610 f., Rn. 5 zu § 154e StPO
]. Der Kommentar ist leider nicht mehr der neueste, ich gehe jedoch jetzt mal einfach davon aus, dass sich diesbezügl. nichts geändert hat. Theo. denkbar ist also sowohl die eine, als auch die andere Verfahrensweise.
Dies (Ermittlungstätigkeit bis zum Abschluss des Erm.-verfahrens, bis unmittelbar vor der Anklageentscheidung) soll lt. Komm.-Lit. nur den Ausnahmefall darstellen, etwa wenn ansonsten Beweisverlust droht. In der Regel soll bereits das Ermittlungsverfahren unmittelbar nach Eröffnung vorläufig eingestellt werden. [Kleinknecht/Meyer-Goßner 44. Auflg., S. 610 f., Rn. 5 zu § 154e StPO
].
Gut, wenn das der Kommentar sagt, dann wird das wohl richtig sein. Wenngleich ich mir vorstellen könnte, dass so mancher Verdächtige einer falschen Verdächtigung, sein Aussageverhalten überdenken würde, wenn ihm die Einleitung eines Verfahrens mitgeteilt würde...
an alle vielen Dank für all die neuen Ideen und auch einmal die Abwägungen was dafür und was dagegen spricht!
Naja falsche Verdächtigung ist immer heikel deswegen ja hier auch keine Namen.. Besser ist es auch..
Durch recherchen(googeln!) habe ich unter dem Namen so einiges gefunden.. Mama Mia sage ich nur..... Wie kann denn diese Person zig andere anzeigen verunglimpfen mal vorsichtig bezeichnet.....
Öffentlich Leute beschuldigen(schwerer Straftaten) und dem passiert defacto nichts.... Freibrief????
Ist Bayern ein besonderer Fall????
Naja ich glaube es dürfte reichen wenn ich das alles ausgedruckt mal dann heute mitnehmen werde....
Vielleicht ist der Anzeigensteller nur etwas frustriert?? oder vielleicht.. nein nein lieber gar nichts mehr aussprechen..
Das zu beurteilen oder zu BEGUTACHTEN sollen dafür kompotente Leute machen.....
Also nochmals vielen vielen Dank!
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"was ist das?"
ich wurde von diesem Herrn aus passau wettbewerblich abgemahnt!
Gut ok kein Problem sage ich mir nur die Kostennote war 3 fach des erlaubten
Darauf hingewiesen und gesetzlich vorgeschriebenen bezahlt!
Das wars eigentlich......
Dann hat dieser Herr die Anzeige gemacht und weitere!
Eigentlich Motivation Frustration das es nicht geklappt hat.
Meine Freundin hat damit defacto gar nix zu tun.......
Der Einspruch ist übrigens schon gemacht und es wird sicher interessant.........
Und woher kennt der gute Herr Ihre Freundin???
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"gruß azrael
"
jeder gewerbetreibene hat ein Impressum... da stehen halt unsere Namen drin wie es sich gehört........
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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