diebstahl - Kassenbon

16. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
delicti
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
diebstahl - Kassenbon

Dieser Beitrag wurde auch in einem anderen Forum gepostet. Jedoch gab es keine sonderlich informativen Beiträge.



In einem Geschäft werden Waren bis ca. 350 € entwendet, in einem zweiten in der Preisklasse von 50€. Einige Artikel wurden rechtmäßig erworben, jedoch ist der Kassenbon nicht mehr vorhanden.

Von der Polizei werden alle Waren beschlagnahmt.

1. Frage: Wird von einem Geschäft einfach ein Kassenbonduplikat erstellt, auch wenn die Positionen sich auf mehrere Bons aufteilen?

2. Frage: Mit welcher Strafe muss zu rechnen sein, wenn die Person nicht vorbestraft ist, der Polizei noch nie aufgefallen ist, und die Person noch unter 20 Jahren alt ist?

Ich weiss, dass ich Stellung nehmen kann, bzw. vorher erst einmal ein Schreiben des gerichts bekommen werde.
Mir ist auch klar, das dass Verfahren sicher nicht eingestellt wird.

Aber das mit dem Kassenbon gestaltet sich ja ziemlich schwer, weil es sich um einen Laden in einer Großstadt handelt und dort ja auch viele Artikel verkauft werden.
Zudem handelt es sich um 2 Kassenbons. Das macht das ganze ja noch aufwendiger.

Aber ich kann mir ja sicherlich bestätigen lassen, das ich dort etwas gekauft habe. Denn ich hatte noch ein Gespräch mit einer Verkäuferin über das neue Kassensystem, das an diesem Tag wohl neu eingestellt wurde. Die Verkäuferin wies mich nämlich darauf hin.

Das ich den Kassenbon besorgen soll, wurde mir ja von der Polizei empfohlen. Aber wie lange ist denn so etwas möglich?

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3 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ob, und wie lange es möglich ist, ein Duplikat vom Kassenbon zu bekommen, hängt von den technischen Möglichkeiten und dem "good-will" des Geschäftes ab. Ebenso ob ggf. anstatt eines Bon-Duplikats eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt wird.

Als Strafe kommen hier -bei Anwendung von Jugendrecht- soziale Arbeitsstunden in Betracht. Über deren Anzahl kann man keine Vorhersage treffen. Tippen würde ich auf 10 bis 50.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
delicti
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann danke ich schon einmal für die Antwort.

Wie lange dauert es denn in der Regel, bis ich Bescheid bekomme? Eventuell muss ich ja dann auch noch mit jemandem von Jugendamt reden, oder?

Die Filiale ist sehr hilfsbereit, macht mir aber nur wenig Hoffnung in einer Menge von ca 1800 Kassenbons meinen zu finden.
Einen Bescheid auszustellen, dass ich an diesem tage dort war und etwas gekauft habe stellt sich ebenso schwierig dar.

Bis zu welchem Bereich kann denn ein Verfahren mit Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wie lange dauert es denn in der Regel, bis ich Bescheid bekomme? Eventuell muss ich ja dann auch noch mit jemandem von Jugendamt reden, oder?

Ja, wahrscheinlich. Soweit ich weiß kann aber bei "Heranwachsenden" (das ist man juristisch gesehen zwischen 18 und 20) auch darauf verzichtet werden. Das wird auch oft regional unterschiedlich gehandhabt.

Bis zu welchem Bereich kann denn ein Verfahren mit Zahlung einer Geldbuße eingestellt werden?

Rein rechtlich gibt es da keine Grenze beim Warenwert.

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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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