diebstahl-angeblicher wert 56,- ersttext

29. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kag
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
diebstahl-angeblicher wert 56,- ersttext

ich bin gestern bei einem für mich nicht zu erklärendem kurzschluss-diebstahl erwischt worden. ich habe die tat zugegeben und fühle mich jetzt gar nicht gut.der wert des parfums, liegt bei vom detektiv eingetragenen 56 euro. der detektiv meinte, dass eine geldstrafe auf mich zukommen würde, da es meine 1.te tat seit 12 jahren ist. mein problem ist aber folgendes: vor ca. 1,5 jahren bin ich von einer verwirrten alten dame bezichtigt worden ihre handtasche gestohlen zu haben (völlig zu unrecht). meine personalien wurden von dem gerufenen polizeibeamten aufgenommen, weil er meinte, dass er einen nachweiss über seine von ihm verbrachte arbeitszeit bräuchte (der beamte war auch der meinung, dass die dame verwirrt ist). bis dahin fand ich das alles noch recht komisch und selbst als ich nach ein paar wochen ein schreiben vom staatsanwalt bekam, in dem stand, dass das verfahren (von dem mir der polizeibeamte versicherte das es nicht stattfinden würde[dame=verwirrt]) eingestellt wurde, war ich noch recht gelassen, da ich ein ungescholtener bundesbürger bin. jetzt ist es aber zu diesem diestahl im wert von über 50 euro gekommen und ich frage mich, ob ich noch als ersttäter gelte. desweiteren frage ich mich was an strafe auf mich zukommen wird und an wen ich bei karstadt mein entschuldigungschreiben zu richten habe? entschuldigt bitte,aber ich habe meinen ersttext doch wiedergefunden(ich kenne mich mit dem computer noch nicht so aus) und stelle ihn der ausführlichkeit halber auch noch rein. sorry:)

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