diebstahl bei arbeitgeber vor 9 jahren

14. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
bahar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
diebstahl bei arbeitgeber vor 9 jahren

Hallo!

Ich habe vor neun Jahren bei meinem Arbeitgeber gestohlen. Ich habe als Aushilfe im Verkauf gearbeitet. Ich schätze den Wert der Waren auf etwa heute 1000€. Heute habe ich ein schlechtes Gewissen und würde gerne vielleicht auch 1500€ als Wiedergutmachung zahlen. Aber eine Anzeige möchte ich nicht. Kann ich von meinem Arbeitgeber noch deswegen angezeigt werden wenn ich den Diebstahl zugebe. Bräuchte einen Rat wie ich vorgehen soll. War beim Diebstahl zwischen 16 und 19 Jahre alt.



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-- Editiert bahar am 14.03.2012 16:51

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Der Diebstahl ist inzwischen verjährt, da die Verjährungsfrist 5 Jahre beträgt.

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Strafrechtlich haben Sie nichts zu befürchten, da Verjährung eingetreten ist.
Ich halte es auch nicht für sonderlich schlau, dem Arbeitgeber jetzt zu "beichten". Bislang hat er ja anscheinend nichts gemerkt. Es könnte aber sein Vertrauen für die Zukunft durchaus erschüttern.
Sie sollten also überlegen, ob Sie dem Drang, sich "ehrlich" zu machen, wirklich nachgeben wollen. Manchmal ist es gescheiter, Sachen für sich zu behalten.

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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


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#4
 Von 
bahar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bin bei dem arbeitgeber nicht mehr tätig. habe nur während der schulzeit dort gearbeitet.

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#6
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Der Diebstahl ist inzwischen verjährt, da die Verjährungsfrist 5 Jahre beträgt.


Zivilrechtlich ist die Sache allerdings noch nicht verjährt, hier beträgt die Verjährungsfrist zwar 3 Jahre*, die aber erst ab Kenntnis der Person des Schädigers zu laufen beginnen.

Die absolute Verjährungsgrenze beträgt in diesem Fall 10 Jahre*, die ist also noch nicht erreicht.

quote:
Ich schätze den Wert der Waren auf etwa heute 1000€. Heute habe ich ein schlechtes Gewissen und würde gerne vielleicht auch 1500€ als Wiedergutmachung zahlen.


Das kommt sogar so ungefähr mit der zivilrechtlichen Schuld nach 9 Jahren inkl. Zinsen hin. :)

______
* Immer zum Jahresende, also zum 31.12. gerechnet.

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#7
 Von 
bahar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

wie gehe ich denn da am besten vor? gehe ich da lieber zum anwalt und brauch ich den überhaupt oder direkt zu meinem alten arbeitgeber?

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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

So!
Ich gehe mal davon aus, dass du kein Troll bist und gebe dir eine Antwort.
Nein, kein Anwalt und nein, du gehst nicht hin.

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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich kann mich nur anschließen. Ich bin wirklich ein großer Verfechter der Ehrlichkeit, aber hier sollte man es echt nicht übertreiben. Wenn Dich die Sache tatsächlich belastet, dann spende einen entsprechenden Betrag für gute Zwecke.



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"justice"

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