diebstahl im betrieb

31. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
undercover
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
diebstahl im betrieb

hallo ,
ich arbeitete in einem supermarkt wo ich seit ende januar geld durch bons ausgezaglt habe..
die sache ist rausgekommen ich wurde fristlos gekündigt und habe eine anzeige bekommen , dass ich 600euro gestohlen haben soll.die polizei miente das ich eine einladung von ihnen bekomme wo ich micht zu der sache bei der polizei äußern soll.
nun habe ich große ansgt davor das ich in den knast kommen weil ich nie mit soetwas zu tun hatte und man fragte auch nicht wo ich das geld habe oder wen ich es gegeben habe.
ich bin 19 und bin schüler.
nun meine angst um meine zukunft und meine fragen:

1) wann kommt ungefähr die einladung von der polizei? die sache ist nicht mal 1 woche alt
2) würde ein gericht stattfinden`?? wenn ja wann ungefährt?
3) welche strafen erwarten mich ?? ich bin noch unbestraft!!und bin 19

würde micht freuen wenn ich schnelle infos bekommen würde zu der sache weil ich nicht mehr damit leben kann




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 365x hilfreich)

Bleib erst mal ruhig... Soooo schlimm, wie Du Dir das ausmalst, wird es definitiv nicht werden.
Als 19jähriger kannst Du als Erwachsener oder Jugendlicher behandelt werden, das ist von der Entscheidung des Gerichts abhängig. Wirst Du als Jugendlicher behandelt, wirds Sozialstunden geben über deren Anzahl man nur spekulieren kann. Wenn Du als Erwachsener behandelt wirst, wird maximal eine Geldstrafe bei rauskommen, die aber immer noch unter 90 Tagessätzen liegen wird. Das bedeutet, daß Du in jedem Fall keinen Eintrag im Führungszeugnis bekommen wirst und die Zukunft damit ganz bestimmt noch nicht ruiniert ist. Das ist sie erst, wenn man sowas öfter macht...
Eine Gerichtsverhandlung würde nur stattfinden, wenn Du den Vorwurf bestreitest. Gibst Du alles zu, ist es nicht unwahrscheinlich, daß es ohne Verhandlung geht. Wenn Du als Jugendlicher behandelt wirst, kann es aber trotzdem zu einer Verhandlung kommen, weil kein Jugendlicher "einfach so" bestraft werden kann. Das ginge nur, wenn es zu einer Verfahrenseinstellung gegen Auflage kommt. Da kann man aber nur schwer eine Prognose anstellen.
Bis Du von der Polizei hörst, kann es zwischen 1 Woche und 3 Monaten dauern. Je nachdem, wie die beschäftigt sind.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
undercover
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

also du bist sicher das ich nicht in den knast lande??
weil ich habe angst wegen 600euro ins knast zu kommen...
wie gesagt ich habe ya alles zugegeben und wurde auch nciht mitgenommen von der polizei...
sicher das ich keine angst haben muss?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 365x hilfreich)

Daß Du dafür nicht im KNAST landest, das kann ich Dir garantieren, ja... Wenn es GANZ dumm läuft, dann könnte am Ende nen 2tägiger Arrest bei rauskommen. Aber dafür müstest Du dann auf einen extrem mies gelaunten Richter treffen ;) Viel wahrscheinlicher sind die Konsequenzen, die ich oben schon geschildert habe.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
undercover
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

das heißt ein anwalt wäre auch nicht nötig ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 365x hilfreich)

Nein, ein Anwalt ist nicht nötig. Du gibst es zu, eine Hammerstrafe ist auch nicht zu erwarten - das Geld kannst Du Dir sparen und damit lieber den Schaden begleichen. Das bringt dann schon wieder ein paar Pluspunkte :) Der Anwalt würde nämlich ca. die 600,- kosten, vielleicht auch ein paar Euros weniger.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
undercover
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

sehr sehr vielen dank , bin bisschen erleichtert aber trotzdem angst habe ich immer noch das es meine eltern mitbekommen ...

vielen dank nochmal

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1954x hilfreich)

In allen wesentlichen Punkten kann, will und muss ich @Bewährungshelfer zustimmen. In den Knast musst Du wegen dieser Sache ganz sicher nicht.

In einem Punkt will ich aber widersprechen: Ich denke, dass es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird, da in Deinem Alter sowohl Jugend- als auch Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen kann. Ich tippe zwar auch auf die Anwendung des Jugendstrafrechts mit den von @Bewährungshelfer genannten Folgen. Aber aus erzieherischen Gründen wird Dich der Staatsanwalt sicherlich auf der Anklagebank sehen wollen. Zudem wird der Richter erst im Laufe der Verhandlung und nach Anhörung der Jugendgerichtshilfe darüber entscheiden ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
undercover
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

was denkst du , was die schlimmste folge sein kann??

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
undercover
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ist die höhe des geldes hier wichtig? denn die können ya mir auch 1000euro vorwerfen was man nicht weiß```??

sind die folgen dann auch gleich

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 365x hilfreich)

Man muß Dir beweisen, was Du getan hast. Dazu gehört auch die Höhe des Schadens. Einfach mal irgendwelche Beträge in die Welt setzen funktioniert da auch nicht. Das muß schon irgendwie belegt sein. Ob nun 600 oder 1000 € wird an den Folgen nicht großartig was ändern.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
undercover
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

das ich es gemacht habe wissen die und haben es mir auch aufgezeigt ich bin auch dazu gestanden und ich schätze mal so die summe halt 600euro aber die große angst von mir wa in den knast zu kommen??

und nicht das die mir irgendwie mehr als 1000euro vorwerfen...
was wäre dann würde auch sich nicht ändern oder??

-- Editiert am 31.03.2009 21:43

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 365x hilfreich)

Nein, es würde sich nicht wirklich was ändern. Viel wichtiger ist, daß Du das erste Mal in Erscheinung getreten bist. Da wird man Dich eben noch einigermaßen human behandeln.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
undercover
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hoffe es endet gut und ich bin mir sicher mit so etwas nie wieder eine verbindung zu bekommen....

und ich hoffe das ich nicht ins knast komme wie ihr gesagt habt komme ich nicht rein..
bin bisschen erliechtert

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Ich schließe mich an. Viel wird da nicht rauskommen und die Chancen auf Jugendstrafrecht sind sehr gut.

Ich vermute aber auch, dass es zu einer Verhandlung kommen wird.


0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
undercover
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

was denkst du was die härteste strafe sein würde :( ???

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.680 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.735 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.