diebstahl in einer wohnung

31. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
daywalker0815
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Frischling
(16 Beiträge, 69x hilfreich)
diebstahl in einer wohnung

ich hatte ja den fall schon mal geschildert.aber heute morgen um 8 uhr is was ganz komisches passiert es klingelt an der tür und die kripo stand da mit einem durchsuchungsbeschluss.na super dachte ich mir was soll das den jetz bitte ok da ich ja nix zu verbergen hatte hab ich sie halt mal machen lassen.sie haben auch mein auto durchsucht weil sie glaubten das sie dort (ich nenne mal die sachen die auf dem beschluss drauf standen )1 geldkassete , 2 siegelringe , bargeld von 8970 euro und quittungen die ab dem 03.09.2007 gekauft wurden.sie haben auch eine gefunden eine im wert von ca 300 euro da hab ich damit meine freundin sich ein handy kaufen kann mein ausweiß hinterlegt sonst hätte sie das handy nicht kaufen können datum der quittung is 14.09.2007 gewesen.aber ich denke 300 euro sind noch lange keine 8970 ;) das handy hatte sie auch bezahlt nur der name von dem handy ging auf mich aber sogar die versicherung vom handy isr auf ihrem namen und sie hatte da auch unterschrieben.da die eltern von meiner freundin nicht wissen dürfen das wir zusammen sind möchte ich mal gerne wissen ob meine freundin da überhaupt was mit zu tun haben muss?ich würde sie gerne da raus halten.desweiteren hat die kripo beim durchsuchen meines autos bemerkt das mein tüv abgelaufen is.mal echt ein tüv kostet ca 120 euro (die ich aber momentan auch nicht hab) mit 8970 euro hätte ich das aber mit sicherheit machen lassen.man beachte auch das der Diebstahl schon 2 monate zurück liegt da hätte ich tüv machen können.so nun noch ne frage ich hab den mann von der kripo gefragt warum die ne durchsuchung machen um sowas zu tun muss man doch einen harten beweis haben oder is das nicht so?er meinte nur er könnte mir dazu nix sagen.haben die das nur gemacht um mich als verdächtigen auszuschließen?jetz würde ich aber mal echt wissen was da gegen mich vorliegt wie kann ich das rausbekommen ohne lange zu warten?




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Natürlich kann darf ein Durchsuchung nicht erfolgen, um jemanden vom Verdacht auszuschließen.

Es muss/sollte daher ein Verdacht gegen Sie vorgelegen haben der zur Ausstellung eines Durchsuchungsbefehls berechtigte.

Ist Ihnen eine Kopie des Beschlusses bzw. des Ergebnisses der Durchsuchung ausgehändigt worden?

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#2
 Von 
daywalker0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 69x hilfreich)

ja eine kopie des beschluß hab ich bekommen.

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#3
 Von 
daywalker0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 69x hilfreich)

könnte es auch sein das meine wohnung deshalb durchsucht wurde weil ich im jahre 2000 mal wegen betrugs und 2003 mal wegen diebstahls im keller angezeigt wurde?zudem hab ich auch immo kein job und dazu noch schulden.macht das mich verdächtig? reicht sowas für einen durchsuchungsbeschluß?

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#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Dies reicht nicht aus. Es muss schon ein erheblicher Bezug zur verfolgten Tat vorliegen.

Steht in dem Beschluss nicht wegen welcher Tat die Durchsuchung erfolgt?

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#5
 Von 
daywalker0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 69x hilfreich)

also im beschluss steht als grund drin:

der beschuldigte ist verdachtigt am 03.09.2007 in (die stadt)die oben genannten gegenstände 1 geldkassete , 2 siegelringe , bargeld von 8970 euro aus der wohnung der geschädigten entwendet zu haben.

diese handlung ist mit strafe bedroht gemäß § 242 stbg

der tatverdacht beruht sich auf polizeilichen ermittlungen.

eine vorige anhörung der beschuldigten unterbleibt da sie den ermittlungszweck gefährden würden § 33 abs. 4 s. 1 stpo.

das steht dort drin.

ich versteh das nicht ich hab nix getan was wäre wenn die geschädigte mich beschuldigen würde wäre das ein grund für eine durchsuchung?

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#6
 Von 
daywalker0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 69x hilfreich)

eine sache hatte ich noch vergessen ich fahre die geschädigte normal 2 mal die woche zur arbeit und hole sie auch wieder ab.einmal hatte sie ihre tasche in meinem kofferraum gehabt und erst als ich ein paar stunden später was aus den kofferraum holen wollte lag ihr schlüssel da drin hab sie auch sofort angerufen und ihr gesagt das sie den schlüssel vergessen hatte.danach war das geld aber angäblich noch da.

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#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Wenn die Geschädigte Sie beschuldigt ist dies natürlich ausreichend für einen Durchsuchungsbeschluss.
Sie müssen der Tat verdächtig sein ( 102 StPO).

Hinzu kommt, dass Sie einschlägig vorbestraft sind.

Ferner könnte bei Ihnen spekuliert werden, dass Sie von dem Schlüssel - den Sie ja eine Weile in Besitz hatten - eine Kopie fertigten, mit dem Sie in die Wohnung der Geschädigten eindrangen.

Natürlich langt der bisherige Kenntnisstand nicht zu einer Verurteilung.

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#8
 Von 
daywalker0815
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 69x hilfreich)

super vielen vielen dank für diese netten tipps und antworten ;)
ok dann wird sich ja rausstellen das ich unschuldig bin.wie läuft das dann ab ich möchte solche beschuldigungen nicht auf mir sitzen lassen kann ich sie dafür anzeigen?wenn ich rausbekomme das meine wohnung nur auf grund dieser beschuldigung durchsucht wurde möchte ich mich dagegen wehren.

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#9
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Sollte die Geschädigte Sie verdächtigt haben wäre zu prüfen wie dies konkret geschah.

Teilte sie nur den Sachverhalt mit (Sie hatten den Schlüssel) aus der sich als Folge ihre Verdächtigung ergab, sehe ich keine Ansprüche für gegeben. Noch muss es zulässig sein potentielle Verdächtige beim Namen zu nennen.

Hätte sie Sie aber wider besseren Wissens belastet (wovon ich nicht ausgehe) schon.

Allzu viel Hoffnung auf Schadensersatz/Schmerzensgeld kann ich Ihnen aber nicht machen.

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