Hallo,
Ich bin neu hier und hab eig nur eine frage. Ich und 2 Freunde haben jemanden eine Geldbörse weggenommen die ihm zuvor heruntergefallen war. Wir wurden später durch Kameras erwischt und haben nun eine Anzeige
an den hacken. Er sagte zu uns das wenn wir ihm das Geld zurückzahlen zieht er die anzeige zurück. Ich war schon bei der Polizei und habe meine aussage gemacht. Wir haben das Geld und zahlen ihn das zurück. Wenn er die anzeige zurückgezogen hat kann die Staatsanwaltschaft dann weiter ermittlen oder wie sieht das aus? Oder was kommt noch alles auf mich zu? Nur noch ein Brief oder noch Vorladungen etc?
Ich bin 17 Jahre alt und wurde bereits schon einmal zu 80 sozialstunden wegen Diebstahl verurteilt. Ich hatte noch über die letzten 3 Jahre 3 weitere male m9t der Polizei zu tun aber nichts wurde davon zur anzeige gebracht o. Zurückgezogen o. Schon bei der Polizei geklärt das ich damit nichts zutun hatte und somit eingestellt wurde. Aber wie ich erfahren hatte alles noch dort vermerkt ist.
Wäre nett wenn ich antworten erhalten würde.
Mfg ppillow62
PS: es handelt sich um 250 euro
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diebstahl und anzeige zurückgezogen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



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Ich bin 17 Jahre alt und wurde bereits schon einmal zu 80 sozialstunden wegen Diebstahl verurteilt
Haben Sie irgendetwas daraus gelernt?
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Ja natürlich. An diesen Abend waren wir feiern und haben uns das nicht wirklich überlegt. Ich habe mir seit den sozialstunden auch nichts zu shculden kommen lassen das ist schon 2 Jahre her. Und der Vorfall 2-3 Jahre.
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quote:
Wenn er die anzeige zurückgezogen hat kann die Staatsanwaltschaft dann weiter ermittlen oder wie sieht das aus? Oder was kommt noch alles auf mich zu? Nur noch ein Brief oder noch Vorladungen etc?
Das Vorverfahren endet mit der Anklageerhebung oder der Einstellung des Verfahrens.
Hier dürfte Anklage vor dem Jugendgericht erfolgen.
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Ich und 2 Freunde haben jemanden eine Geldbörse weggenommen die ihm zuvor heruntergefallen war.
Kennst du "Der Esel geht voran" also 2 Freund und ich.
Wer eine Brieftasche "findet" nimmt Sie nicht weg. Das eine ist ein Fund, evtl eine Fundunterschlagung.
Hast du die im geklaut wäre es ein Diebstahl, hast du ihm die "weggenommen" ein Raub. Hast du im Gewalt angedroht "schwere Raub".
Und ob ein Staatsanwalt "einstellt" hängt nicht von der "Anzeige" des Opfers ab
quote:
Wir haben das Geld und zahlen ihn das zurück.
Mach das ist auf jeden Fall straf mindernd.
Ob du davon erfährst hängt davon ab ob es ein Verfahren gegen dich gab. Warst du unbeteiligt werden die dich nie informieren - dann müsstest du auch kein Geld zurückgeben.
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Ja also wir haben das Geld zurückgezahlt. Also kann ich trotzdem mit einem Gerichts erfahren rechnen ?
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Kommt drauf an Dieb/Unterschlager/Räuber was auch immer.
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Warum sollte das Gerichtsverfahren nicht kommen? Die Straftat war vollendet, und jetzt müssen Staatsanwalt und Gericht sich überlegen, was sie mit Euch machen. Die zivilrechliche Abwicklung des Schadens mag strafmildern wirken, aber mit der Erfüllung des Straftatbestandes hat sie nichts zu tun.
wirdwerden
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Ja es war diebstahl aber der geschädigte hat ja die anzeige zurückgezogen und ich wusste nicht ob dann trotzdem wine anzeige kommen wird.
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Man kann eine Anzeige nicht zurückziehen, auch wenn das offenbar als unausrottbares Märchen durchs Land läuft, und daher mußt Du mit einer entsprechenden Gerichtsverhandlung rechnen
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