diebstahl und anzeige zurückgezogen

21. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
ppillow62
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
diebstahl und anzeige zurückgezogen

Hallo,
Ich bin neu hier und hab eig nur eine frage. Ich und 2 Freunde haben jemanden eine Geldbörse weggenommen die ihm zuvor heruntergefallen war. Wir wurden später durch Kameras erwischt und haben nun eine Anzeige an den hacken. Er sagte zu uns das wenn wir ihm das Geld zurückzahlen zieht er die anzeige zurück. Ich war schon bei der Polizei und habe meine aussage gemacht. Wir haben das Geld und zahlen ihn das zurück. Wenn er die anzeige zurückgezogen hat kann die Staatsanwaltschaft dann weiter ermittlen oder wie sieht das aus? Oder was kommt noch alles auf mich zu? Nur noch ein Brief oder noch Vorladungen etc?
Ich bin 17 Jahre alt und wurde bereits schon einmal zu 80 sozialstunden wegen Diebstahl verurteilt. Ich hatte noch über die letzten 3 Jahre 3 weitere male m9t der Polizei zu tun aber nichts wurde davon zur anzeige gebracht o. Zurückgezogen o. Schon bei der Polizei geklärt das ich damit nichts zutun hatte und somit eingestellt wurde. Aber wie ich erfahren hatte alles noch dort vermerkt ist.

Wäre nett wenn ich antworten erhalten würde.
Mfg ppillow62

PS: es handelt sich um 250 euro

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
Ich bin 17 Jahre alt und wurde bereits schon einmal zu 80 sozialstunden wegen Diebstahl verurteilt

Haben Sie irgendetwas daraus gelernt?

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#2
 Von 
ppillow62
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja natürlich. An diesen Abend waren wir feiern und haben uns das nicht wirklich überlegt. Ich habe mir seit den sozialstunden auch nichts zu shculden kommen lassen das ist schon 2 Jahre her. Und der Vorfall 2-3 Jahre.

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3494x hilfreich)

quote:
Wenn er die anzeige zurückgezogen hat kann die Staatsanwaltschaft dann weiter ermittlen oder wie sieht das aus? Oder was kommt noch alles auf mich zu? Nur noch ein Brief oder noch Vorladungen etc?


Das Vorverfahren endet mit der Anklageerhebung oder der Einstellung des Verfahrens.

Hier dürfte Anklage vor dem Jugendgericht erfolgen.

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#4
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

quote:
Ich und 2 Freunde haben jemanden eine Geldbörse weggenommen die ihm zuvor heruntergefallen war.


Kennst du "Der Esel geht voran" also 2 Freund und ich.

Wer eine Brieftasche "findet" nimmt Sie nicht weg. Das eine ist ein Fund, evtl eine Fundunterschlagung.
Hast du die im geklaut wäre es ein Diebstahl, hast du ihm die "weggenommen" ein Raub. Hast du im Gewalt angedroht "schwere Raub".

Und ob ein Staatsanwalt "einstellt" hängt nicht von der "Anzeige" des Opfers ab

quote:
Wir haben das Geld und zahlen ihn das zurück.

Mach das ist auf jeden Fall straf mindernd.

Ob du davon erfährst hängt davon ab ob es ein Verfahren gegen dich gab. Warst du unbeteiligt werden die dich nie informieren - dann müsstest du auch kein Geld zurückgeben.




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#5
 Von 
ppillow62
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja also wir haben das Geld zurückgezahlt. Also kann ich trotzdem mit einem Gerichts erfahren rechnen ?

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Kommt drauf an Dieb/Unterschlager/Räuber was auch immer.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40660 Beiträge, 14385x hilfreich)

Warum sollte das Gerichtsverfahren nicht kommen? Die Straftat war vollendet, und jetzt müssen Staatsanwalt und Gericht sich überlegen, was sie mit Euch machen. Die zivilrechliche Abwicklung des Schadens mag strafmildern wirken, aber mit der Erfüllung des Straftatbestandes hat sie nichts zu tun.

wirdwerden

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#8
 Von 
ppillow62
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja es war diebstahl aber der geschädigte hat ja die anzeige zurückgezogen und ich wusste nicht ob dann trotzdem wine anzeige kommen wird.

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33892 Beiträge, 17609x hilfreich)

Man kann eine Anzeige nicht zurückziehen, auch wenn das offenbar als unausrottbares Märchen durchs Land läuft, und daher mußt Du mit einer entsprechenden Gerichtsverhandlung rechnen

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