diebstahl - was habe ich zu erwarten - bitte um hilfe

18. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
cindyk
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
diebstahl - was habe ich zu erwarten - bitte um hilfe

hallo,
bin vor 2 tagen beim diebstahl vom detektiv abgefangen worden.habe auch gleich die tat eingestanden und mich entschuldigt bzw natürlich die artikel zurückgegeben. von einer anzeige war natürlich auch nicht mehr abzusehen. da ich meinen perso dabei hatte kam demnach auch keine polizeit hinzu. ich schäme mich wahnsinnig dafür und es wird auch definitv das erste und letzte mal gewesen sein. die gestohlene ware beläuft sich auf einen geldbetrag von ca 120 euro, ich bin 24 und studentin. jetzt meine frage auch wenn sie diese und sehr ähnliche fragen schon tausende male beantwortet haben.
1. was muss ich als strafe erwarten
2. welcher tagessatz ist bei einem studenten ohne eigenes einkommen ungefähr denkbar (lediglich bafög und unterstützung durch eltern)
3. ist es bei 120 euro warenwert überhaupt noch möglich, dass ein verfahren eingestellt wird gegen zahlung eines geldbetrags an gemeinnützige einrichtung?
4. ist es sinnvoll sich bei der anhörung bzw. im anhörungsbogen zur tat zu äußern uns sich nochmals aufrichtig zu entschuldigen.
5. falls eine einstellung gegen geldauflage erfolgen könnte, steht das dann im BZR bzw haben ämter und behörden bei möglich beamtenlaufbahn einsicht?

ich hoffe sehr dass sie meine fragen beantworten können

vielen dank schon im vorraus.

mfg

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
cindyk
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

wird da nur vom bafög ausgeganen oder fließt da auch die elterliche unterstützung mit ein, bzw was sollte ich bei den einkunftsangaben überhaupt reinschreiben?

wäre es wohl in meinem fall möglich dass bei mir als ersttäter die 90 tagessätze überschritten werden?

beim anstreben einer beamten laufbahn zb. Stadt oder Landratsamt... haben diese Ämter einblick in die im bzr gespeicherten daten oder können sie diese überhaupt anfordern?

vielen dank noch für die schnelle antwort.

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#3
 Von 
Kathi80
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Für die berufliche Zukunft kommt es .- auch darauf an, was Du werden willst bei Stadt oder Land.

Ich bin - mit Glück - Lehrerin geworden obwohl ich Sachen eingesteckt hatte....

kathi_zansle at yahoo.de wenn du fragen haben solltest...

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#4
 Von 
cindyk
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

kann eventuell noch einer von euch etwas zu meinen oben genannten fragen sagen. hab bei 120 euro warenwert ziemlich angst dass es möglicherweise über die 90 tagessätze käme bzw irgendwas dann im führungzeugnis steht.

DANKE

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kathi80
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

..beim ersten Diebstahl ... kann das eigentlich nicht passieren, dass es über 90 Ts geht (wenn es sich um "ottilie-normal-ladendiebin" handelt -- so wie bei dir.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

die elterliche Unterstützung ist auch Einkommen und muß daher angegeben werden. Was die Zahl der Tagessätze angeht: Es kann Ihnen niemand garantieren, daß es nicht mehr als 90 sind, aber es wäre halt recht unwahrscheinlich. Im Übrigen stünden Ihnen dann die Möglichkeit der Berufung offen.
Was die Beamtenlaufbahn angeht: Die obersten Landesbehörden haben Zugriff auf das BZR. Insofern ist eine Verbeamtung ziemlich unwahrscheinlich, solange ein Eintrag im BZR steht (die kürzeste Löschfrist beträgt 5 Jahre). Eine Einstellung gegen Auflage stünde nicht drin, aber damit ist bei dem Warenwert nicht zu rechnen.

Gruß vom mümmel

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