diebstahl - wert über 50 euro

29. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kag
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
diebstahl - wert über 50 euro

da ich eben meinen fall schon einmal ausführlich beschrieben habe und zum abschicken auf den falschen "knopf" drückte, jetzt nochmal in kürze. ich hoffe es ist nicht zu kurz und unzureichend informativ. gestern bin ich bei einem "kurzschluss-diebstahl" erwischt worden und im grunde ist es meine erste begangene straftat. nur bin ich vor ca. 1,5 jahren von einer älteren verwirrten dame bezichtigt worden ihre handtasche entwendet zu haben (ich bin aber völlig unschuldig). die staatsanwaltschaft schrieb mir, dass das verfahren, zu dem es gar nicht hätte kommen dürfen, eingestellt worden wäre. bisher hatte mir das schreiben auch nicht viel ausgemacht (ich bin ja unschuldig!), aber jetzt befürchte ich, dass es mir zum nachteil gereicht, da so gesehen, der diebstahl ja nicht meine erste von der staatsanwaltschaft verfolgte straftat ist. meine frage ist jetzt, was ich für eine strafe, ich eventuell zu erwarten habe und an wen der firma karstadt ich mein entschuldigungschreiben richten soll. ich bin übrigens 30 jahre alt und hätte es besser wissen müssen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RQ
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,
gib mal oben in der Suchleiste Ladendiebstahl ein, dort erscheinen dann einige Beiträge. Man schreibt halt immer das gleiche, deshalb hat wohl auch keiner bisher geantwortet.

gruss

rq

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9546x hilfreich)

Das Entschuldigungsschreiben kannst Du an den Filialleiter/Geschäftsführung der Filiale schicken, in der Du erwischt wurdest.

Ansonsten kannst Du Dir mal den Artikel des Kollegen Roenner anschauen, da steht alles über Ladendiebstahl:

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=11545



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kag
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die tipps an rq und bob:). ich hatte gestern schon im forum unter ladendiebstahl nachgeschaut und auch den artikel von herrn roenner gelesen, war aber der meinung, dass dort nichts über zu unrecht geführte und dann eingestellte verfahren stand, welches aus mir als ersttäter ja evtl. einen zweittäter macht.
was kann ich machen, wenn der wert der von mir eingesteckten ware 49,95 euro betrug und vom detektiv aber 55,95 euro eingetragen wurde?:(

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9546x hilfreich)

Nach welcher Vorschrift ist denn das damalige Verfahren eingestellt worden ?? § 170 oder § 153ff. StPO ??

was kann ich machen, wenn der wert der von mir eingesteckten ware 49,95 euro betrug und vom detektiv aber 55,95 euro eingetragen wurde?

Ihn bitten, daß zu korrigieren/richtig zu stellen :) (Normalerweise machen 6,-€ nichts aus, aber da die imaginäre Grenze §§ 248a/242 StGB bei ungefähr 50,-€ verläuft, könnte es bei Dir schon wichtig sein.



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kag
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hi bob:) danke für die schnelle antwort. habe leider keine ahnung nach welchem § das verfahren eingestellt wurde und kann das auch nicht mehr nachschauen, da ich das schreiben weggeschmissen habe(dumm wie ich bin!!!). ich glaube nicht das der detektiv die summe ändern wird, da ich ihn schon während der eingabe des warenwertes darauf hinwies, dass der preis wohl falsch ist. ausserdem darf ich ja nicht in den laden, weil ich hausverbot habe.

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9546x hilfreich)

Naja, dann kannst Du nur abwarten, ob Dir § 242 oder 248 StGB zur Last gelegt wird. Den Rieeeesen-Unterschied macht es aber auch nicht.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
Kag
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

danke bob:), mach weiter so und alles gute.;)

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