diebstahl/betrug was nun???

13. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
lottali
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
diebstahl/betrug was nun???

guten tag,

ich habe ein anliegen, dass mich bereits seit einigen wochen sehr beschäftigt.

vor einigen wochen war ich in einem modekaufhaus und habe in der kabine unterwäsche umetikettiert, sodass die ware von 9 auf 6 euro billiger war. mit der billigeren unterwäsche strebte ich daraufhin die kasse an. an einem ständer für modeschmuck steckte ich zusätzlich einen ring im wert von 4 euro ein. nachdem ich die unterwäsche bezahlt hatte, ging ich aus dem geschäft. ein detektiv sprach mich an und zeigte mir das abgerissene etikett der teureren unterwäsche, das in der kabine liegen geblieben war zusätzlich fand er bei der taschenkontrolle den schmuck. ich gab die tat zu und zeigte reue. ich bereue das auch zutiefst und verstehe meine eigene handlungsweise nicht. nun habe ich eine polizeiliche vorladung als beschuldigte erhalten mitder beschuldigung: diebstahl/betrug.
ich bin 21 jahre und ersttäterin. ich habe angst vor dem, was auf mich zukommt. ich weiß nicht wie ich mich am besten verhalten soll...wie rechtfertige ich meine tat am glaubhaftesten?
habe ich in anbetracht der tatsache das es wohl diebstahl und betrug ist schlimmes zu befürchten?
was kann ich tun dass die entscheidung milde ausfällt, das verfahren vielleicht sogar eingestellt wird?
ich bereue mein handeln und werde dies nie wieder tun. ich will meine zukunft nicht gefährden und weiß, dass ich einen schaden angerichtet habe, wenn auch nur im wert von etwa 12 euro.
kann mir jemand tipps bzw. anregungen und antworten geben?
ich habe schon übermorgen den anhörungstermin..
ich danke sehr

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Also was Sie genau tun sollen, kann und will ich Ihnen nicht raten, ich bzw. wir können Ihnen nur die Möglichkeiten erläutern.

Grundsätzlich ist vielleicht zu sagen, das sich ein Geständnis fast immer Strafmildernd auswirkt. Wenn Sie den Termin zur Vorladung warnemen sollten Sie also ernsthaft darüber nachdenken Sich geständig einzulassen.

Eine Rechtfertigung für Ihre Tat gibt es wohl nicht, daher wird Sie auch niemand danach fragen. Im übrigen brauchen Sie auch auf einzelne Fragen nicht antworten wenn Ihnen nichts einfällt oder Sie keine Lust haben drauf zu antworten. Reue zeigen ist vielleicht der richtige weg.

Somit müsste der Weg eigentlich schon klar sein, da Sie nicht vorbelastet sind, könnte das Verfahren nach § 153 ohne oder § 153 a gegen Auflagen eingestellt werden. (Geldauflagen meistens). Somit wären Sie nicht vorbestraft.

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit nicht zu Polizei zu gehen, und somit gar nix zu sagen, dann bin ich mir aber nicht ganz so sicher ob das mit der Einstellung klappt.

Aber um Ihnen vielleicht die Angst zu nehmen, was wirklich schlimmes haben Sie nicht zu befürchten. Der Warenwert (und Vermögensvorteil) lag bei 7 Euro. Somit sollen Sie immer allerschlimmsten eine Geldstrafe im Rahmen eines Verfahrens erhalten. Dann wenn diese 90 Tagessätze nicht überschreitet dürften Sie sich noch immer als nicht vorbestraft bezeichnen, und die Strafe würde auch nicht im Einfachen Führungszeugnis auftauchen.

Noch Fragen?

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#2
 Von 
lottali
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ich danke ihnen sehr für ihre schnelle antwort. heute hatte ich die gelegenheit mit einer rechtsanwaltgehilfin im strafrecht zu sprechen. sie hat mir davon abgeraten den polizeilichen termin wahrzunehmen und mir einen anwalt zu suchen. ich weiß nun nicht was ich machen soll und bin etwas verzweifelt weil doch gleich zwei delikte anfallen. aber wenn ich die taten beim detektiv erst zugab(erster schock) und sie jetzt wieder abstreiten würde, wird dies sicher auch unglaubwürdig erscheinen.
habe ich wenn ich fragen darf noch eine möglichkeit irgendetwas an meiner aussage am vorfallstag zu ändern ohne dass es unglaubwürdig ist oder ist zugeben und reue zeigen der beste weg?
sollte man einer polizeilichen einladung eher folgen oder lieber nicht?
ich danke allen menschen, die sich meiner problematik etwas annehmen sehr...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> rechtsanwaltgehilfin im strafrecht <hr size=1 noshade>


Sehen Sie die Dame ist Rechtsanwaltsgehilfin, aber der juristische Sachverstand der Dame lässt zu wünschen übrig.

Natürlich können Sie in der Sache einen Anwalt beauftragen, der wird dann vermutlich nach Akteneinsicht versuchen das Verfahren nach § 153 oder 153a StPO einstellen zu lassen, wie ich Ihnen schon oben erläutert habe.

Für mich gibt es nach Ihrer Schilderung keinen Grund den Sachverhalt abzustreiten, anderst darzustellen oder sonst etwas in der Art.

Warum auch, ich habe Ihnen aufgezeigt, das das Verfahren mit ziemlicher Sicherheit eingestellt wird. Garantieren kann ich das nicht, aber meine mittlerweile vorhandene Diensterfahrung spricht dafür.

Ob Sie mit einer andere Aussage unglaubwürdig würden, kann ich nicht beurteilen, da das von Ihrer Aussage in der Vernehmung abhängt, und davon was der zuständige Amts oder Staatsanwalt dann für glaubwürdig hält. Hält er Sie dann jedoch für unglaubwürdig, könne Ihn das veranlassen das Verfahren eben nicht einzustellen, sondern um Ihnen nochmals Ihr Tatunrecht vor Augen zu führen, Anklage erheben.

Also warum nicht zugeben was man bzw. Frau verbockt hat, und die Strafe empfangen? Wobei ich nochmals daraufhinweise das es vermutlich nur eine Geldauflage geben wird.

Im übrigen kann es dahinstehen ob Ihnen ein oder zwei Delikte vorgeworfen werden. Da sich der Gesamtschaden auf "nur" 7 Euro beläuft.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.03.2010 01:07:06
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo..

ich wollte mich mal kurz äußern... Hab vor 2 Monaten einen Ladendiebstahl begangen als Ersttäterin... Der Warenwert betrug 89 €..ich hab mich wochenlang verrückt gemacht und die foren voll geschrieben..aber ich möchte dich beruhigen...solch eine tat ist zwar kein kavaliersdelikt, aber du wirst mit nem "blauen auge" davon kommen und wenn du glück hast,wird ohne auflage eingestellt.

mir hat mein eine einstellung gegen auflage zugesandt...20 tagessätze á 10€...bin zur zeit in der ausbildung...und daher gibts so niedrige tagessätze...ich hab bei der polizei alles gestanden,reue gezeigt und noch ein entschuldigungsschreiben an die filiale geschict..weiß ja nicht,ob das noch ne mildernde möglichkeit für dich wär...

ansonsten augen zu und durch ;D
alles gute...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lottali
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antworten, sie sind äußerst aufschlussreich
ich habe den termin bei der polizei aus krankheitsgründen nun nicht wahrnehmen können und stattdessen bei einem anruf die zusendung eines anhörungsbogens erbeten. diesen kriege ich nun bald und der zuständige polizist sagte ich solle diesen zügig zurücksenden.
ich verstehe nicht warum alles so rasch laufen muss.
und stehe ich mit der abgabe eines anhörungsbogens, in dem ich auch meine reue beteuern werde,schlechter dar als durch ein persönliches gespräch? (wobei ja sicher der polizist nicht derjenige ist, der die letztendliche entscheidung fällt).
hat es eine bedeutung, dass ein oberkommisar mit meinem fall betreut wurde oder nennen sich polizisten grundsätzlich oberkommisar?

ich danke recht herzlich und wünsche ene schöne woche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.03.2010 01:07:06
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 10x hilfreich)

Dass ein Oberkomissar das ganze bearbeitet ist normal... =) keine sORGE!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lottali
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

guten tag,
ich habe noch einmal eine frage bezüglich des geschilderten falles.
ich bin nicht zum persönlichen gespräch mit der polizei gegangen sondern habe stattdessen einen bogen beantragt. dieser beinhaltet nun keine fragen zur person oder verdienst. er enthält nur einen satz zum delikt: sie werden beschuldigt.....
nun ist es aber so, dass die ware die ich umetikettiert habe dem preis der im schreiben steht nicht entspricht. es steht geschrieben, dass ich von 12 auf 4 euro umpreiste, die unterwäsche kostete jedoch 7 euro und ich preiste auf 4 um. vielleicht war der ausgangswert 12 euro.
ist es entlastend für mich,wenn ich sage,dass ich nicht so viel euro unterschlagen habe????
und darf man überhaupt den grundpreis der ware als betrugswert nehmen?
nun beläuft sich die sache insgesamt auf 17 euro.
ich bin sehr verunsichert, ich weiß zwar dass ich falsch gehandelt habe, aber ich lasse mir nicht noch gerne etwas andichten.
bringt es überhaupt etwas wenn ich das anführe?
ich danke schon einmal allen die antworten
schönes wochenende

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