diebstal Kaufland

29. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Inspiration
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
diebstal Kaufland

hallo,

ich habe heute mit einem freund eine große dummheit begangen. wir (24 und 17) haben bei kaufland aus zwei zeitschriften die cd (je 4,99) raus genommen und sie in eine andere getan und nur die eine bezahlt. nebenbei haben wir einen kakao (je 0,45 €) getrunken und ihn wieder ins regal gestellt.
nach dem bezahlen wurden wir angesprochen und mussten mit ins büro gehen.
der detektiv hat uns richtig angst gemacht und uns gedrot, das es ärger gibt wenn wir es nicht zugeben... er hat es so ausgedrückt "er wiegt über 100 kg und das müsste genügen als aussage".
wir waren total kleinlaut und wollten nicht das die polizei kommt da wir nicht noch mehr ärger haben wollten.
der tatverlauf war so das mein freund die cd´s in die zeitschrift getan hat und ich nur dabei stand. genauso habe ich auch nicht das trinken ins regal gestellt sondern das war auch mein freund.
wir hatten angst, da wir dachten das der detektiv handgreiflich werden kann. uns würde ja keiner glauben.
Also gaben wir ihm unsere ausweise und er hat alles aus so einen großen zettel geschrieben. dann meinte er er würde die gestohlenen sachen unter uns aufteilen, da er uns damit entgegen kommen würde.
obwohl ich ncihts aus der zeitschrift genommen habe. ich selber stand 2m weiter wech und habe nur die zeitschrift genommen uns diese bezahlt.
aber da wir solche angst hatten habe ich eingewilligt, da ich da nur wech wollte.
die fangprämie von 100 euro wollte er auch noch sofort von uns haben. die wir ja nicht dabei hatten und auch so nicht zahlen konnten. wir wissen auch nciht wie wir dies nun tun wollen.
der detektiv meinte wenn wir es nicht bis spätesdens am Montag vorbei bringen würde es zum rechtsanwalt gehen und dann würde pro brief noch mal 36 € mahnkosten dazu kommen.
ich habe mich auf dem link: http://www.123recht.net/article.asp?a=7417&p=1
belesen und habe das gefühl das die mich übers ohr gehauen haben um von mir auch diese 100 euro zu bekommen. da er dedektiv zu mir ja meinte das er uns engegen kommen würde wenn ich auch cd´s aus den zeitschriften mitgehen lassen habe.

kann mir einer sagen was ich nun machen soll, da wir beide das schreiben ja unterschrieben hatten, aber mehr aus angst und haben nicht nachgedacht da wir dachten wenn wir es nicht tun würde er handgreiflich werden. bitten um hilfe

Lieben gruß
Christina



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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

also auch wenn der detektiv nicht korrekt gehandelt hat, habt ihr ein problem das zu beweisen.

Habt ihr wirklich geglaubt er prügelt ein Geständnis aus euch raus wenn ihr nicht unterschreibt? etwas naiv.

auch wenn du nur danebengestanden hast während dein freund die cds umverteilt hat, immerhin warst du dabei und hast sogar mitgewirkt, da du es warst der die zeitschrift bezahlt hat (im wissen um die cds darin).

mein tipp: mit der mütze in der hand entschuldigen, besserung geloben und darum bitten nicht angezeigt zu werden bzw. strafantrag zurückzuziehen!

m.

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#2
 Von 
Inspiration
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich weiss das diesin diesem moment total naiv war, aber das war eher wegen dem verhalten des detektives.
ich selber wurde noch nie so von jemanden behandelt und hatte wirklich angst...

wir hatten ihn schon gebieten bzw gebettelt das wir nur die sachen bezahlen und das sowas dann nie wieder passiert, aber er drohte immer nur mit seinem körper. also so versteckt wenn wir nicht das tun was er will dann würde er uns schlagen.

wir werden dann mal ein entschudligungsschreiben an den verfassen.

lieben gruß
christina

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
das es ärger gibt wenn wir es nicht zugeben... er hat es so ausgedrückt er wiegt über 100 kg und das müsste genügen als aussage.


Natürlich habt Ihr einen Diebstahl begangen und natürlich habt ihr euch auch strafbar gemacht.

Aber: Ich würde das Verhalten des Detektivs nicht durchgehen lassen, Beweisproblem hin oder her.

Der Detektiv hat sichder Nötigung strafbar gemacht und hat sich dafür genauso zu verantowrten wie ihr für den Ladendiebstahl.

100 Euro Fangprämie snd zu viel und nicht zulässig. Die Gerichte akzeptieren höchstens 75 Euro als Fangprämie. Die 100 Euro würde ich keinesfalls bezahlen.

Achtung: Da die 100 Euro offensichtlich rechtswidrig sind, wäre es denkbar, daß die Summe gar nicht vom Kaufhaus stammt, sondern daß der Detektiv sich das Geld in die Tasche stecken will !!

ggf. solltest Du einen Anwalt einschalten.

Gruß Justice


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#4
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Bzgl. des Verhaltens des Detektives stimme ich Justice zu.

Wegen der Fangprämie: Kann es sein, dass es sich hierbei um 50 € pro Person handelt? Das wäre meines wissens die übliche Höhe einer Fangprämie.

100 € pro Person sind aber definitiv zuviel.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

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#5
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ja, aber drückt auf keinem Fall dem Detektiv das Geld in die Hand, womöglich noch ohne Quittung !!

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#7
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ja, hatte Dich auch gar nicht gemeint, sondern den Fragesteller. ;)

Aber bei diesem Satz klingeln bei mir alle Alarmglocken:

quote:
der detektiv meinte wenn wir es nicht bis spätesdens am Montag vorbei bringen würde es zum rechtsanwalt gehen und dann würde pro brief noch mal 36 € mahnkosten dazu kommen.
Das ist schon ziemlich verdächtig...

Überweisung von 50,- - wie Du sagtest- ist da sicher besser.

Gruß Justice


-- Editiert von justice005 am 29.04.2007 22:13:05

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#9
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ach Karl.May, was haben Sie denn jetzt wieder Ihr Halbwissen durcheinander gebracht... :crazy:

1. Fangprämie hat mit dem Strafverfahren nichts zu tun. Also auch, wenn nach 153 eingestellt wird, ist trotzdem die zivilrechtliche Fangprämie zu zahlen. (natürlich nur in angemessener Höhe, schon richtig)

2. Ein Schmerzensgeldanspruch ist selbst dann kaum ersichtlich, wenn der Detektiv tatsächlich eine Nötigung begangen hätte. Für Schmerzensgeld reicht das kaum aus. Ich bin da zumindest skeptisch.

3. Da die Fangprämie ihren Ursprung in § 823 BGB hat, würde ich auch behaupten, daß eine Aufrechnung im Hinblick auf § 393 BGB ohnehin nicht möglich ist.

Zusammenfassung für den Fragesteller:

- Auf die offizielle Rechnung warten, danach höchstens 50,- Euro überweisen(!)
- Detektiv wegen Nötigung anzeigen

- Darauf warten, daß das eigene Verfahren eingestellt wird. (Bei Ersttäter sehr wahrscheinlich)

Gruß Justice



-- Editiert von justice005 am 29.04.2007 23:21:39

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#12
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Cinnamon01
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
lasst Euch nicht auf die Zahlungsforderung der Fangprämie ein. Die will der sich garantiert selbst einstecken ! Gar nix zahlen, dann müsste irgendwann eine Mahnung vom Kaufhaus kommen, wird aber nicht.... habe Ich in etlichen Fällen von Bekannten und in eigener Sache noch NIE erlebt !! ;)

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#14
 Von 
Trust129
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Also man brauch nicht die fangprämie bezahlen, wozu es geht doch so und so vor den staatsanwalt und das kostet auch also brauch man auch nicht an das kaufhaus eine zu genate fangprämie bezahlen. weil man sonst die anzeige und die fangprämie bezahlen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Unsinn. Wenn man die Fangprämie nicht zahlt, wird diese von dem kaufhaus eingeklagte und man hat zweimal gerichtskosten an der backe. zum einen im Strafverfahren und dann auch noch vor dem Zivilgericht.

Im übrigen bazhalt man weder eine Anzeige, noch einen Staatsanwalt. Man zahlöt allenfalls die gerichts- bzw. Verfahrenskosten bei einer Veruretilung.

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#16
 Von 
frain
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hi...
also nen kumpel und ich haben vor ca. 2 wochen was dummes bei kaufland gemacht. wir sind leicht angetrunken und in partystimmung kurz da rein weil wir uns noch für die party eindecken wollten.
dann sind wir in der spirituosen abteilung auf die dumme idee gekommen da noch 2 klopfer (jeder einen)zu trinken. Hinter den kassen dann wurden wir von den detektiven mit in das büro genommen. wir haben die tat zugegeben und angeboten das wir die klopfer auch gleich bezahlen. jedoch verneinten sie dieses angebot und meinten das wir ca. eine woche zeit haben 100 euro pro person zu bezahlen. da wir das geld nicht aufbringen konnten haben wir das geld nicht bezahlt. heue (ca. 2 wochen danach) haben wir post von den rechtsanwälten bekommen das wir jetz 133 euro zahlen sollen und es keine fristverlämgerung gibt.
meine frage: sind die 100 euro angemessen? weil die klopfer haben max. 5 euro gekostet.
MfG Alex

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

nein, angemessen sind nur 50 Euro. Die sollten Sie dann aber auch bald mal zahlen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
frain
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also bräuchte ich die 133 euro garnicht beachten sonden einfach nur die 50 euro überweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
frain
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ach und is das normal das ich da schon nach noch nicht mal 2 wochen post von den anwälten bekomme?

0x Hilfreiche Antwort

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