Hallo,
Bin junge und 17 und habe einen fehler gemacht. Habe mich im internet als ein mädchen ausgegeben (also fiktive person) und mit einem jungen geschrieben.
Habe in dann nach Nacktbildern gefragt (eigentlich aus spaß, bin schwul) und er hat mir einfach welche geschickt. Dann hat er heraus gefunden, dass ich kein mädchen bin und droht mir jetzt mit einer Anzeige. Habe echt angst.
Kommt er damit durch?
Vielen Dank für Antworten
dringend...habe angst wegen anzeige
17. Mai 2015
Thema abonnieren
Frage vom 17. Mai 2015 | 23:38
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
dringend...habe angst wegen anzeige
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. Mai 2015 | 23:49
Von
Status: Lehrling (1505 Beiträge, 1743x hilfreich)
Aber sicher doch. Schließlich haben Sie sich kinder-/jugendpornographisches Material verschafft. Und das ist auch keineswegs "einfach so" auf Ihrer Festplatte gelandet. Vielmehr haben Sie sich ja ausdrücklich darum bemüht und sich dafür sogar einiges einfallen lassen, inklusive einer meines Erachtens strafrechtlich unrelevanten Täuschung. Ich würde mal die alten Chatverläufe checken und danach suchen, welches Alter er denn angegeben hat.Zitat:Kommt er damit durch?
Sehr interessant ist zu Zeit die zivilrechtliche Rechtsprechung zu dem Löschungsanspruch in vergleichbaren Fällen. Kann sein, dass in Ihrem Namen und auf Ihre Kosten dazu dann bald ein Präzedenzurteil ergeht, dass endlich etwas Licht in das Dunkle dieser Materie bringt.
Ich würde zwar vermuten, dass hier niemals Anzeige erstattet wird. Aus Gründen des Schamgefühls wird er eher nicht zur Polizei gehen und dort seine Bildchen vorlegen. Passieren könnte es aber, dass bliebt ihm überlassen.
#2
Antwort vom 18. Mai 2015 | 02:15
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
Zitat:Schließlich haben Sie sich kinder-/jugendpornographisches Material verschafft.
Das bliebe noch festzustellen. Ein schlichtes Nacktbild ist noch keine Pornografische Schrift
-- Editiert von !!Streetworker!! am 18.05.2015 09:52
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. Mai 2015 | 07:12
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatZitat: Kommt er damit durch?Aber sicher doch. Schließlich haben Sie sich kinder-/jugendpornographisches Material verschafft. Und das ist auch keineswegs "einfach so" auf Ihrer Festplatte gelandet. Vielmehr haben Sie sich ja ausdrücklich darum bemüht und sich dafür sogar einiges einfallen lassen, inklusive einer meines Erachtens strafrechtlich unrelevanten Täuschung. Ich würde mal die alten Chatverläufe checken und danach suchen, welches Alter er denn angegeben hat. :
Sehr interessant ist zu Zeit die zivilrechtliche Rechtsprechung zu dem Löschungsanspruch in vergleichbaren Fällen. Kann sein, dass in Ihrem Namen und auf Ihre Kosten dazu dann bald ein Präzedenzurteil ergeht, dass endlich etwas Licht in das Dunkle dieser Materie bringt.
Ich würde zwar vermuten, dass hier niemals Anzeige erstattet wird. Aus Gründen des Schamgefühls wird er eher nicht zur Polizei gehen und dort seine Bildchen vorlegen. Passieren könnte es aber, dass bliebt ihm überlassen.
Er hat 14 als alter angegeben. Aber er hat mir schon nach einmaligem fragen freiwillig das Bild geschickt und bin ja selber noch im Jugendalter also ist das doch nicht strafbar oder?
#4
Antwort vom 18. Mai 2015 | 09:52
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
Zitat:also ist das doch nicht strafbar oder?
Doch, grundsätzlich schon.
Es kommt -wie ich oben schon schrieb- darauf an, ob dieses Nacktbild als pornografische Schrift zu klassifizieren ist, im Sinne von § 184c, Abs. 1, Nr. 1b StGB
#5
Antwort vom 18. Mai 2015 | 21:36
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatDoch, grundsätzlich schon. :
Ich habe auch sofort die Bilder gelöscht und mich entschuldigt. Ich habe so große Angst das er mich anzeigt, das würde meine ganze Zukunft verbauen ich bin so unglücklich :/
#6
Antwort vom 19. Mai 2015 | 08:34
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
Da Du mit 17 noch unters Jugendrecht fällst, passiert selbst im Falle einer Anzeige nichts, was Dir die Zukunft verbauen würde. Die hier in Frage kommenden Sanktionen würden lediglich ins Erziehungsregister eingetragen, worauf kaum jemand Zugriff hat.
#7
Antwort vom 7. Juni 2015 | 17:33
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatDa Du mit 17 noch unters Jugendrecht fällst, passiert selbst im Falle einer Anzeige nichts, was Dir die Zukunft verbauen würde. Die hier in Frage kommenden Sanktionen würden lediglich ins Erziehungsregister eingetragen, worauf kaum jemand Zugriff hat. :
Nach 3 Wochen kam noch nichts von Polizei etc...Muss ich noch mit einer anzeige rechnen oder wie lange kann sowas dauern?
#8
Antwort vom 7. Juni 2015 | 18:22
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
Das kommt drauf an, wann er Anzeige erstattet hat (wenn er es gemacht hat). Wenn er es erst nach 2 Wochen gemacht hat, ist logisch, dass noch nichts da ist.
Aber selbst wenn er 1-2 Tage später Anzeige erstattet hat, kann es -selbst im Jugendrecht, wo Beschleunigungsgebot herrscht- 4-6 Wochen dauern, bis man das erste mal was hört.
Und jetzt?
Schon
267.724
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
15 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
54 Antworten