dritte Anzeige wegen Internetbetrug

24. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
unins000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
dritte Anzeige wegen Internetbetrug

Hallo, ein Freund von mir wird wahrscheinlich bald die dritte Anzeige wegen Internetbetrug am Hals haben.

1. Fall: Internetbetrug im Alter von 15 Jahren, Geld zurückgezahlt (270 Euro), Verfahren eingestellt.

2. Fall: Internetbetrug im Alter von 16 Jahren, Geld nicht zurückgezahlt (70 Euro) , 40 Sozialstunden abgeleistet.

3. Fall: Internetbetrug im Alter von 17 (fast 18) Jahren, Geld zurückgezahlt (140 Euro) bevor die Anzeige reinkam (bislang immer noch nicht da, heißt noch nicht im Haus, das Opfer schrieb lediglich, es habe Anzeige erstattet)

Bitte fragt mich nicht wieso und warum, er will einfach nur wissen, was passiert, wenn das Opfer wirklich Anzeige erstattet hat - viele sagen das ja nur, um einzuschüchtern, würde ich auch tun - (auch wegen Lehrstelle, denn diese hat der Täter bereits).

Vielen Dank.

-- Editiert von unins000 am 24.05.2018 14:30

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12 Antworten
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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Na, dann wird es wohl langsam Zeit für einen Wochenendarrest... Aber vielleicht bleibt es auch bei erneuten Sozialstunden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
unins000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Nicht zum vierten sondern zum dritten Mal.

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#6
 Von 
unins000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Zitat (von unins000):
Nicht zum vierten sondern zum dritten Mal.


Macht keinen großen Unterschied


Naja, wenn ich einen Jugendlichen zu Sozialstunden verdonnere und er macht es trotzdem wieder, ist es für mich was anderes als wenn er bereits eine Geldstrafe oder nochmal Sozialstunden kassiert hat.

-- Editiert von unins000 am 24.05.2018 16:34

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Und Geldauflagen (Geldstrafen gibt es im Jugendrecht nicht) scheinen hier auch eher ungeeignet zu sein. Denn wenn der Schaden jedesmal vor Ende des Ermittlungsverfahrens, bzw. bei der 3. Tat sogar schon, bevor man offiziell mit der Anzeige konfrontiert wurde, ersetzt wurde/werden konnte, bedeutet das ja mehr oder weniger, dass die ganze Nummer

a) nur wegen des "Nervenkitzels" abgezogen wird, oder

b) sich immer irgendjemand findet (Mama/Papa/Oma/Opa) der für den Nachwuchs die Kastanien aus dem Feuer holt, soweit es geht. Insofern wäre zu vermuten, dass auch eine etwaige Geldauflage nicht aus eigenen Mitteln gezahlt würde, sondern wiederum eine/r der oben genannten die Zahlung übernimmt. Und das wäre nicht im Sinne des Erfinders.

Im Jugendrecht kommt es auch immer sehr auf den persönlichen Eindruck an, den das Gericht vom Angeklagten gewinnt. Wenn das Gericht der Ansicht ist, dass dem Angeklagten mal 1 oder 2 Wochenenden hinter Gittern gut tun, um ihm deutlich zu machen wo der Weg endet (und dann ggf. auch für längere Zeit), wenn er so weitermacht, dann wird es entsprechend diese 1-2 Freizeitarreste verhängen.

Nur der Form halber:

Zitat:
ein sog. Warnschussarrest erscheint mir hier auch nicht ganz so unwahrscheinlich.


Mir schon ;) , denn "Warnschussarrest" ist nur solcher nach § 16a JGG, also solcher der neben einer regulären Jugendstrafe (ab 6 Monate aufwärts) verhängt wird. Und dazu (zu einer reg. Jugendfreiheitsstrafe) wird es hier diesmal noch nicht kommen.

Wir reden hier über ganz normalen Jugendarrest nach § 16 JGG (also ohne "a") - ohne "Warnschuss" ;)

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#9
 Von 
unins000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Sozialstubden musste er erst einmal ableisten. Ist also gut möglich, dass er ein zweites mal welche machen muss?

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#10
 Von 
unins000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich weiß, dass der Täter immer selber gezahlt hat, ohne finanzielle Unterstützung von Freunde und Familie.

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von unins000):
Also Sozialstubden musste er erst einmal ableisten. Ist also gut möglich, dass er ein zweites mal welche machen muss?


Es ist möglich, ja.

Wie schon gesagt: Der Jugendrichter wird sich Gedanken darüber machen, wie er einen mittlerweile 2fachen Wiederholungstäter am besten dahingehend beeindrucken kann, dass er in Zukunft keine Straftaten mehr begehen wird. Wenn er (der Richter) meint, dass das mit einem Vorgeschmack auf einen längeren "Freiheitsverzicht" am besten zu machen ist, wird er das tun. Wenn er nochmal Sozialstunden für angebracht(er) hält, wird er diese verhängen. Übrigens geht auch beides nebeneinander.

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von unins000):
Also ich weiß, dass der Täter immer selber gezahlt hat, ohne finanzielle Unterstützung von Freunde und Familie.


Dann stellt sich die Frage (auch der Richter wird sich und wahrscheinlich auch ihm diese Frage stellen), warum er -wenn er doch finanziell offenbar nicht ganz so schlecht bestellt ist- ständig Betrugsstraftaten, also Vermögensdelikte, begeht.

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#13
 Von 
unins000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich vermute mal Geldprobleme, die laut seinen Aussagen mittlerweile durch die Lehrstelle beseitigt sind, sonst hätte er sosas nie getan. Manche würden jetzt meinen, es gäbe doch finanziellen Rücken durch Familie etc. aber Nein, er muss sogar monatlich seiner Mutter im dreistelligen Bereich was abgeben.

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