--- editiert vom Admin
dumme Sache
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
quote:<hr size=1 noshade> oder kann ich da was machen gegen rufmord <hr size=1 noshade>
Wieso? Er erzählt doch offensichtlich die Wahrheit.
quote:<hr size=1 noshade>kann man als frau überhaupt jemand vergewaltigen <hr size=1 noshade>
§177 I StGB ist völlig geschlechtsneutral formuliert. Es geht ja auch eher um sexuelle Nötigung, und Alternative 1 des o.a. Paragraphen ist erfüllt, wenn du jemanden "befummelst", der schläft oder besoffen herumdöst.
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--- editiert vom Admin
Hat der Dir auch die Umschalttaste gezeigt ?
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"Er hat nichts dagegen gesagt oder gemacht" - wie sollte er auch? Er schlief ja...
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" "
Im Gerichtssaal würde er damit als nicht anwesend gelten.
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--- editiert vom Admin
Wir hatten hier gerade das Thema anders herum. Lies es dir mal gründlich durch. Und auch für dich (weiblich) gilt: Niemand hat an jemand anderem ohne dessen Einwilligung rumzufummeln.
Dass er nichts dagegen gesagt oder getan hat heißt noch lange nicht, dass er einverstanden war.
gruß azrael
--- editiert vom Admin
Oh, eine Fachfrau...
Warum dann die Fragen?
gruß azrael
--- editiert vom Admin
Dein Bekannter, welcher Jura STUDIERT ist aber schon Fachmann. Aha...
-- Editiert am 06.10.2009 20:05
--- editiert vom Admin
quote:
Das konnte ich ja auch in diesem Buch von Thomas Fischer nachlesen
Das ist ja nun auch ein wirklich gutes Buch.
Hast du denn auch schon einmal etwas von Lutz Meyer-Goßner gelesen? Der schreibt auch nicht schlecht.
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Also der hier betroffene Schläfer, an dem du rumgefummelt hast, ohne ihn vorher zu fragen, hat ja offenbar die Fummelei bemerkt. sonst hätte er sich ja darüber nicht moniert, so weit richtig ?
Also wenn du einen beleidigen wolltest, indem du den Pennenden mit "blöder Penner" titulierst, wird das nix, wenn er das nicht mitbekommt.
Wenn Du ein Kind schändest, obwohl es schläft und es vielleicht nicht merkt, solltest du straffrei ausgehen ? Das ist doch Humbug. Da braucht man doch keine Rechtsbücher studieren.
Das war m. E. ganz klar eine Nötigung auf sexueller Grundlage.
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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"
quote:
und ich habe ein bisschen an dem herumgefummelt und so na ja ist aber nichts weiter passiert
Da musst du übrigens irgend etwas falsch gemacht haben.
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--- editiert vom Admin
Ihr Zitat:
"Also eine sexuelle Nötigung liegt nicht vor, weil ich gar nicht davon ausgehen musste und konnte, dass derjenige nicht einverstanden war. Er hat ja gar nichts dagegen gesagt oder gemacht."
Dieser Eschflegel wollte Ihnen verdeutlichen, dass Sie nix verstanden haben. Wenn Sie in Ihrem zukünftigen Kindergarten an fremden Kindern herumfummeln, weil "die ja nix dagegen gesagt oder gemacht haben", dann gnade Ihnen Gott. Sind Sie so schwer von Begriff oder tun Sie nur so? Ihre Freiheit hört gefälligst da auf, wo die Freiheit des anderen beginnt, nämlich u.a. an seiner sexuellen Selbstbestimmung. Das ist völlig altersunabhängig. Gott sei Dank können Sie nicht an mir herumfummeln.
Ich habe selber Kinder und wenn ich daran denke, dass so eine wie Sie (meine) Kinder hüten will - kotz !
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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"
Ihr Zitat:
"Also eine sexuelle Nötigung liegt nicht vor, weil ich gar nicht davon ausgehen musste und konnte, dass derjenige nicht einverstanden war. Er hat ja gar nichts dagegen gesagt oder gemacht."
Dieser Eschflegel wollte Ihnen verdeutlichen, dass Sie nix verstanden haben. Wenn Sie in Ihrem zukünftigen Kindergarten an fremden Kindern herumfummeln, weil "die ja nix dagegen gesagt oder gemacht haben", dann gnade Ihnen Gott. Sind Sie so schwer von Begriff oder tun Sie nur so? Ihre Freiheit hört gefälligst da auf, wo die Freiheit des anderen beginnt, nämlich u.a. an seiner sexuellen Selbstbestimmung. Das ist völlig altersunabhängig. Gott sei Dank können Sie nicht an mir herumfummeln.
Ich habe selber Kinder und wenn ich daran denke, dass so eine wie Sie (meine) Kinder hüten will - kotz !
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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"
quote:
Wenn Sie in Ihrem zukünftigen Kindergarten an fremden Kindern herumfummeln, weil "die ja nix dagegen gesagt oder gemacht haben", dann gnade Ihnen Gott.
Derartige Neigungen sind ja hier wohl kaum erkennbar.
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@Jekyll and Hyde
Freilich ist hier eine pädosexuelle Neigung nicht a priori zu unterstellen. Es geht doch, was Sie sicher begriffen haben, um das Gleichnis, das ich umschrieb, zugegebener Maßen drastisch - aber in der Übertreibung liegt mitunter auch der Wert der Anschaulichkeit.
Es kann doch nicht angehen, dass jemand, der, womöglich noch als Staatsbediensteter, sich nicht über die sexuelle Selbstbestimmung im Klaren ist. Wenn die liebe Frau, warum auch immer, mit dem Penis eines Schlaftrunkenen herumspielt, dann halte ich sie zumindest nicht für charakterfest. Für den Umgang mit unseren Kindern halte ich jedoch gerade solch eine Charaktereigenschaft für unerläßlich.
Im Kern geht es mir um die Einsicht, andere Menschen in ihrer Selbstbestimmung zu respektieren. Da hat die Dame doch wohl was falsch gemacht... Von Kindergärtnerinnen erwarte ich in dieser Hinsicht gehobenere Ansprüche. Mir ist sehr wohl bewusst, dass hier von männlichem Personal mehr potentielle Gefahren drohen. Angesichts dieses Threads hier nehme ich aber meine Positionen nicht zurück.
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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"
quote:
Wenn die liebe Frau, warum auch immer, mit dem Penis eines Schlaftrunkenen herumspielt,
Ich habe das nicht so verstanden, daß der Bepielte in Schockstarre verfallen wäre.
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--- editiert vom Admin
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