dumme Sache

6. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.10.2009 10:44:13
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
dumme Sache

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#1
 Von 
guest-12307.10.2009 10:44:13
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1123x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> oder kann ich da was machen gegen rufmord <hr size=1 noshade>


Wieso? Er erzählt doch offensichtlich die Wahrheit.

quote:<hr size=1 noshade>kann man als frau überhaupt jemand vergewaltigen <hr size=1 noshade>


§177 I StGB ist völlig geschlechtsneutral formuliert. Es geht ja auch eher um sexuelle Nötigung, und Alternative 1 des o.a. Paragraphen ist erfüllt, wenn du jemanden "befummelst", der schläft oder besoffen herumdöst.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12307.10.2009 10:44:13
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 104x hilfreich)

Hat der Dir auch die Umschalttaste gezeigt ?



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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33358 Beiträge, 17419x hilfreich)

"Er hat nichts dagegen gesagt oder gemacht" - wie sollte er auch? Er schlief ja...

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 104x hilfreich)

Im Gerichtssaal würde er damit als nicht anwesend gelten.



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""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12307.10.2009 10:44:13
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 783x hilfreich)

Wir hatten hier gerade das Thema anders herum. Lies es dir mal gründlich durch. Und auch für dich (weiblich) gilt: Niemand hat an jemand anderem ohne dessen Einwilligung rumzufummeln.
Dass er nichts dagegen gesagt oder getan hat heißt noch lange nicht, dass er einverstanden war.

gruß azrael


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#9
 Von 
guest-12307.10.2009 10:44:13
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 783x hilfreich)

Oh, eine Fachfrau...

Warum dann die Fragen?

gruß azrael

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12307.10.2009 10:44:13
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 783x hilfreich)

Dein Bekannter, welcher Jura STUDIERT ist aber schon Fachmann. Aha...







-- Editiert am 06.10.2009 20:05

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12307.10.2009 10:44:13
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
Das konnte ich ja auch in diesem Buch von Thomas Fischer nachlesen


Das ist ja nun auch ein wirklich gutes Buch.
Hast du denn auch schon einmal etwas von Lutz Meyer-Goßner gelesen? Der schreibt auch nicht schlecht.

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""

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#15
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Also der hier betroffene Schläfer, an dem du rumgefummelt hast, ohne ihn vorher zu fragen, hat ja offenbar die Fummelei bemerkt. sonst hätte er sich ja darüber nicht moniert, so weit richtig ?

Also wenn du einen beleidigen wolltest, indem du den Pennenden mit "blöder Penner" titulierst, wird das nix, wenn er das nicht mitbekommt.

Wenn Du ein Kind schändest, obwohl es schläft und es vielleicht nicht merkt, solltest du straffrei ausgehen ? Das ist doch Humbug. Da braucht man doch keine Rechtsbücher studieren.

Das war m. E. ganz klar eine Nötigung auf sexueller Grundlage.

-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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#16
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
und ich habe ein bisschen an dem herumgefummelt und so na ja ist aber nichts weiter passiert


Da musst du übrigens irgend etwas falsch gemacht haben.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12307.10.2009 10:44:13
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

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#18
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Ihr Zitat:

"Also eine sexuelle Nötigung liegt nicht vor, weil ich gar nicht davon ausgehen musste und konnte, dass derjenige nicht einverstanden war. Er hat ja gar nichts dagegen gesagt oder gemacht."

Dieser Eschflegel wollte Ihnen verdeutlichen, dass Sie nix verstanden haben. Wenn Sie in Ihrem zukünftigen Kindergarten an fremden Kindern herumfummeln, weil "die ja nix dagegen gesagt oder gemacht haben", dann gnade Ihnen Gott. Sind Sie so schwer von Begriff oder tun Sie nur so? Ihre Freiheit hört gefälligst da auf, wo die Freiheit des anderen beginnt, nämlich u.a. an seiner sexuellen Selbstbestimmung. Das ist völlig altersunabhängig. Gott sei Dank können Sie nicht an mir herumfummeln.

Ich habe selber Kinder und wenn ich daran denke, dass so eine wie Sie (meine) Kinder hüten will - kotz !




-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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#19
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Ihr Zitat:

"Also eine sexuelle Nötigung liegt nicht vor, weil ich gar nicht davon ausgehen musste und konnte, dass derjenige nicht einverstanden war. Er hat ja gar nichts dagegen gesagt oder gemacht."

Dieser Eschflegel wollte Ihnen verdeutlichen, dass Sie nix verstanden haben. Wenn Sie in Ihrem zukünftigen Kindergarten an fremden Kindern herumfummeln, weil "die ja nix dagegen gesagt oder gemacht haben", dann gnade Ihnen Gott. Sind Sie so schwer von Begriff oder tun Sie nur so? Ihre Freiheit hört gefälligst da auf, wo die Freiheit des anderen beginnt, nämlich u.a. an seiner sexuellen Selbstbestimmung. Das ist völlig altersunabhängig. Gott sei Dank können Sie nicht an mir herumfummeln.

Ich habe selber Kinder und wenn ich daran denke, dass so eine wie Sie (meine) Kinder hüten will - kotz !




-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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#20
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
Wenn Sie in Ihrem zukünftigen Kindergarten an fremden Kindern herumfummeln, weil "die ja nix dagegen gesagt oder gemacht haben", dann gnade Ihnen Gott.


Derartige Neigungen sind ja hier wohl kaum erkennbar.

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#21
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

@Jekyll and Hyde

Freilich ist hier eine pädosexuelle Neigung nicht a priori zu unterstellen. Es geht doch, was Sie sicher begriffen haben, um das Gleichnis, das ich umschrieb, zugegebener Maßen drastisch - aber in der Übertreibung liegt mitunter auch der Wert der Anschaulichkeit.

Es kann doch nicht angehen, dass jemand, der, womöglich noch als Staatsbediensteter, sich nicht über die sexuelle Selbstbestimmung im Klaren ist. Wenn die liebe Frau, warum auch immer, mit dem Penis eines Schlaftrunkenen herumspielt, dann halte ich sie zumindest nicht für charakterfest. Für den Umgang mit unseren Kindern halte ich jedoch gerade solch eine Charaktereigenschaft für unerläßlich.

Im Kern geht es mir um die Einsicht, andere Menschen in ihrer Selbstbestimmung zu respektieren. Da hat die Dame doch wohl was falsch gemacht... Von Kindergärtnerinnen erwarte ich in dieser Hinsicht gehobenere Ansprüche. Mir ist sehr wohl bewusst, dass hier von männlichem Personal mehr potentielle Gefahren drohen. Angesichts dieses Threads hier nehme ich aber meine Positionen nicht zurück.



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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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#22
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 104x hilfreich)

quote:
Wenn die liebe Frau, warum auch immer, mit dem Penis eines Schlaftrunkenen herumspielt,


Ich habe das nicht so verstanden, daß der Bepielte in Schockstarre verfallen wäre.



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#23
 Von 
guest-12307.10.2009 10:44:13
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

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