eBay Betrug - Könnte eine Verurteilung Folgen auf eine bevorstehende Ausbildung haben?

28. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
blackdog
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Betrug - Könnte eine Verurteilung Folgen auf eine bevorstehende Ausbildung haben?

Hallo!

ich werde von jemandem verdächtigt bei eBay über dessen Namen ein Auto und diverse andere Dinge ersteigert zu haben. Bei der Polizei wurde nun Anzeige erstattet. Was wird nach einer Vorladung(für Aussage bei Polizei) passieren?Ich bin zwar unschuldig aber es würde mich trotzdem interessieren mit welchem Strafmaß der/die Täter/in (Jugendstrafe und Erwachsenenstrafrecht) rechnen müsste. Könnte eine Verurteilung Folgen auf eine bevorstehende Ausbildung(zu Bankkauffrau/mann) haben?

Für die Antworten vielen Dank im voraus.

Mfg Black Dog




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Henning2003
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 6x hilfreich)

warum machst du dir denn sorgen, wenn du unschuldig bist?



gruß henning

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#2
 Von 
blackdog
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

weil ich weis wer es war und weil ich mir sorgen um die person mache, die es war.

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#3
 Von 
tintenkleks
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo
Nun Betrug ist keine Kleinigkeit also es kommt auf jeden falle zu einem Verfahren
Sie STGB Paragraph 263.
Also zu einer polizeilichen Vernehmung kommt es , auch wird die ganze Sache an die Saatsanwaltschaft weitergegeben.
Urtei bei ersttat gegebenfalls Geldstrafe .
Aber wie Du sagtest bist Du unschuldig haer würde ich die Sache nicht auf meine Kappe nehmen .DA EIN Betrug im Strafgesetzbuch ein Verbrechen ist.
Wegen dem Urteil und ob das Auswirkungen haben wegen dem Beruf bin ich überfragt , aber da kann sicher Bob mehr dazu sagen

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9553x hilfreich)

DA EIN Betrug im Strafgesetzbuch ein Verbrechen ist.


Hallo Tintenklecks.

Da irrst Du. Betrug ist kein "Verbrechen" i.S.d. §12 StGB , sondern ein Vergehen. Ein Verbrechen ist mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr bedroht.

Du meinst sicher, daß Betrug ein Offizialdelikt ist ?! (Das stimmt)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
tintenkleks
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Bob
Danke das meinet ich auch , war mir nur nicht mehr ganz sicher , da ich ihm strafrecht leider keine solche Erafhrung besitze wie Du , werde mich auch da etwas raushalten und Dir die Sache überlassen , werde mich eher um die Beiträge kümmern von dennen ich mehr Ahnung habe
Sorry Bob

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9553x hilfreich)

Nein, um Gottes Willen :)

Schreib, was Du denkst und möchtest. Nur (bzw. auch) durch Fehler lernt man. :)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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