eBay Kleinanzeigen, Warenbetrag und Vorladung

7. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Beautyholic18
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Kleinanzeigen, Warenbetrag und Vorladung


Hallo,

da ich gerade etwas ratlos bin, wende ich mich hier Mal an die Experten.

Am 16.03 habe ich etwas bei Kleinanzeigen verkauft (Wert 37 Euro).

Der Käufer und ich haben uns auf normalen (nicht versicherten) Versand geeinigt.

Ich habe die Ware geschickt, die aber dann angeblich nie angekommen ist. Die Käuferin war doch sehr frech und drohte mir mit Anzeige. Ich habe das dann so stehen lassen, weil ich eher das Gefühl hatte sie versucht hier ein gutes Geschäft zu machen. Daher habe ich ihr auch nichts erstattet.

Am Samstag bekam ich einen Brief von der Polizei, zur Vorladung wegen Warenbetrug. Eben genau dieser Fall.
Ich habe mich dann mit dem Käufer nochmal in Verbindung gesetzt und habe dann obwohl ichs unfair finden, den Betrag komplett zurückerstattet.

Ich bat den Käufer um eine Bestätigung der Zahlung, was dann auch Bestätigt wurde. Weiterhin versprach der Käufer die Anzeige zurücknehmen da ja alles geklärt ist.

War für mich jetzt eben kein gutes Geschäft.

Die Vorladung bei der Polizei habe ich schriftlich per E-Mail abgesagt. Da der Termin auch morgens um 9h war und ich immer vormittags berufstätig bin.

Jetzt bekomme ich eine Mail, ich soll doch bitte Übermorgen um 9h kommen, damit man das am besten noch diese Woche erledigen kann.

Ich habe dann nur geantwortet das ich aus beruflichen Gründen vormittags keine Termine wahrnehmen kann, mich aber gerne schriftlich dazu äußern kann und das mit dem Käufer alles geklärt ist. Dazu kam bis jetzt keine Reaktion.

Ich bin mir nicht ganz sicher was mich jetzt weiter erwartet. Soll ich da nochmal anrufen, soll ich eine Bestätigung der Rückzahlung per Mail schicken.
Brauch ich deswegen einen Anwalt?
Ich hatte noch nie mit sowas zu tun und bin nicht sicher welches Verhaltene korrekt ist. Fakt ist, mit dem Käufer ist alles geklärt. Holen die sich jetzt Rückmeldung vom Käufer? Stehen die am Schluss vor meiner Haustür?

Bin dankbar für jeden Tipp.

Viele Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Beautyholic18):
Weiterhin versprach der Käufer die Anzeige zurücknehmen da ja alles geklärt ist.


Man kann keine Anzeige zurücknehmen.

Zitat (von Beautyholic18):
Die Vorladung bei der Polizei habe ich schriftlich per E-Mail abgesagt.


Schlechte Idee

Zitat (von Beautyholic18):
mich aber gerne schriftlich dazu äußern kann und das mit dem Käufer alles geklärt ist.


Schon besser. Alleine die "Ansage", dass mit dem Käufer alles geklärt ist, wird aber nicht reichen. Man wird die Rückzahlung schon nachweisen müssen, und auch eine "Rückzahlung und Klärung mit dem Käufer" schafft eine mögliche Strafbarkeit nicht aus der Welt.

Zitat (von Beautyholic18):
War für mich jetzt eben kein gutes Geschäft.


Und wenn Du nicht möchtest, dass es noch schlechter wird, solltest Du der Sache schon noch ein wenig Zeit widmen.

Zitat (von Beautyholic18):
Soll ich da nochmal anrufen, soll ich eine Bestätigung der Rückzahlung per Mail schicken.


Beides wäre sehr sinnvoll

Zitat (von Beautyholic18):
Brauch ich deswegen einen Anwalt?


Wenn Du ab jetzt keine Fehler mehr machst, nein.

Zitat (von Beautyholic18):
Fakt ist, mit dem Käufer ist alles geklärt.


Nochmal: Das löst einige mögliche Strafbarkeit aber nicht in Luft auf. Beim Betrug ist auch der Versuch strafbar und bleibt es auch, wenn man den Schaden im Nachhinein erstattet.

Zitat (von Beautyholic18):
Holen die sich jetzt Rückmeldung vom Käufer?


Du bist Beschuldigter einer Straftat, daher ist es in Deinem Interesse darzulegen, dass Du keine begangen hast und die Rückzahlung nachzuweisen. ... Dein Job ...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Beautyholic18
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum soll die Terminabsage schlecht sein? Soweit ich weiß, muss man generell nicht absagen aber ich finde der Anstand verlangt es.

Ich bin erst seit kurzem in meinem neuen Job und Termine Vormittags sind definitv nicht möglich.
Für mich ist ja definitiv kein Problem, die Zahlung und E-Mails mit dem Käufer nachzuweisen.

Ich habe hier den Käufer nicht absichtlich betrogen, die Ware war wie vereinbart unversichert versendet. Hätte ich die Ware erst gar nicht versendet wäre es was anderes gewesen.

Wo habe ich denn jetzt schon einen Fehler gemacht? Die meistens Berufstätigen habe ja morgens um 9h eher keine Zeit.

Vielen Dank für deine Mühe und Antworten.


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Beautyholic18):
und habe dann obwohl ichs unfair finden, den Betrag komplett zurückerstattet.

Das dürfte durchaus einem Geständnis gleichkommen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Beautyholic18):
Warum soll die Terminabsage schlecht sein? Soweit ich weiß, muss man generell nicht absagen


Weil, wenn man komplett absagt und die Akten daher ohne eine eigene Einlassung zur Sache zur Entscheidung zur Staatsanwaltschaft gehen, eben nur die Version des Anzeigenerstatters in der Akte zu finden ist, was den Staatsanwalt in solch einem Fall dazu animieren könnte, Anklage zu erheben oder einen Strafbefehl zu beantragen. ... was dann unter dem Strich noch mehr Zeit und Nerven kostet.

Zitat:
Ich bin erst seit kurzem in meinem neuen Job und Termine Vormittags sind definitv nicht möglich.
Wo habe ich denn jetzt schon einen Fehler gemacht? Die meistens Berufstätigen habe ja morgens um 9h eher keine Zeit.


Du hast ihn ja mehr oder weniger korrigiert, indem Du um die Möglichkeit schriftlicher Äußerung nachgesucht hast.


Zitat:
Ich habe hier den Käufer nicht absichtlich betrogen, die Ware war wie vereinbart unversichert versendet. Hätte ich die Ware erst gar nicht versendet wäre es was anderes gewesen.


Ja, das weiß aber niemand (außer Dir selber), wenn Du keine Angaben zur Sache machst, und die Zahlung nicht nachweist.

Eine schlichte Mail: "Ich habe mich mit dem Käufer geeinigt und alles ist gut", reicht halt nicht zwangsläufig.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 07.07.2021 18:56

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Beautyholic18
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mit dem Bearbeitet telefoniert und ihm alle Dokumente gesendet. Rückzahlung, Screenshots mit dem Gesprächsverlauf und den DHL Nachforschungsantrag.


Jetzt wurde mir mitgeteilt, das die polizeiliche abgeschlossen wurde und auf eine Vernehmung verzichtet wird.


Ich bin allerdings nicht schlüssig was das jetzt bedeutet.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Beautyholic18):
was das jetzt bedeutet.


...dass die Polizei die Akte zur Staatsanwaltschaft sendet, und die wiederum entscheidet, ob sie das Verfahren einstellt, oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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