eBay Kleinanzeigen - Gutscheinbetrug

3. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
freeload
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Kleinanzeigen - Gutscheinbetrug

Guten Tag Zusammen,

leider bin ich auf eBay Kleinanzeigen auf einen Betrüger reingefallen. Es handelt sich um einen Kaufwert von 200€ der Gutscheinwert bei Amazon betrug 250€. Der Gutschein konnte lt. Anzeige vor Ort abgeholt werden, zudem konnte der "Verkäufer" mir aktuelle Bilder mit Datum und Uhrzeit inkl. Gutschein schicken, also physikalisch war dieser vorhanden und das Code-Feld definitiv noch nicht freigerubbelt, deshalb hatte ich auch ein gutes Gefühl dabei.

Nach einigen E-Mails auch über Whatsapp habe ich letztendlich die 200€ via Überweisung getätigt. Ein Tag später war das Geld auch schon überwiesen. Ich habe darauf hin das aufgerubbelte Feld mit aktueller Uhrzeit Datum usw erhalten, meine Freundin hat den Gutscheincode diktiert, nach Eingabe: Der Gutscheincode kann nicht eingelöst werden!

Sofort habe ich bei dem Verkäufer angerufen, er meinte er sei noch nicht aktiviert. Nach dieser Aussage war ich misstrauisch und bin vom Kaufvertrag zurückgeretteten, bat ihm wieder mein Geld zurück zu überweisen.
Zudem habe ich bei Amazon angerufen und nachgefragt, diese Antworteten mir, dass dieser Code deaktiviert wurde wegen Betrugs! Und mehrere Leute schon deshalb angerufen haben.

Es sind nun einige Tage vergangen, Verkäufer hat auch so getan, als würde er mir das Geld zurücküberweisen, ich habe auch zwei Screenshots von Überweisungen erhalten, aber diese waren Fake und das Geld ist bis heute noch nicht angekommen.

Was sind die nächsten Schritte die Einleiten muss um an mein Geld wieder zu gelangen?

Ich habe vom Verkäufer: Vor und Nachname, eine deutsche Bankverbindung und eine Handynummer.

Vielen Dank im voraus!




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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sie können eine Strafanzeige wegen Betrugs stellen, sollten Sie auch tun. Das bringt Ihnen Ihr Geld allerdings nicht wieder, da müssen Sie zivilrechtlich ran. Eine Möglichkeit wäre, wenn Sie die Wohnadresse des Verkäufers kennen, einen Mahnbescheid beantragen und zustellen lassen. Das funktioniert natürlich nur, wenn Sie wissen, wer der Kerl ist.

-- Editiert von fb367463-2 am 03.03.2018 11:21

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
freeload
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Grundsätzlich würde ich denjenigen auch Anzeigen, aber dieser wohnt ca. 700 KM entfernt von meinem Wohnort. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen müsste ich diese Strecke fahren, da ist dann der Aufwand > 180€. Wird es überhaupt zu einer Verhandlung kommen, den ich kann ja alles 100 % nachweisen?

Welche Möglichkeiten gibt es anhand der Bankverbindung an die Adresse zu gelangen?
Und wie genau läuft ein Mahnbescheid genau ab?

Danke & Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Wird es überhaupt zu einer Verhandlung kommen, den ich kann ja alles 100 % nachweisen? Vielleicht, vielleicht auch nicht - in einfachen Fällen werden mitunter Strafbefehle verhängt, aber dagegen kann man Einspruch einlegen und spätestens dann kommt es zur Verhandlung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wenn Sie die Adresse nicht haben, wird's schwierig. Sie brauchen jedenfalls zumindest den richtigen Namen und die Stadt, sonst kann man gar nicht anfangen zu suchen. Mit diesen Informationen zur Polizei gehen, Strafanzeige wegen Betrug stellen und dann mittels Akteneinsicht später versuchen, an den Namen und die Adresse zu kommen.

Aber Name und Stadt reichen im Prinzip auch, Sie haben ein berechtigtes Interesse daran daran, beim Meldeamt die Adresse zu erfragen. Wie der Mahnbescheid Bescheid funktioniert, können Sie überall im Internet nachlesen , das ist eine Sache von 5 Minuten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Aber Name und Stadt reichen im Prinzip auch, Sie haben ein berechtigtes Interesse daran daran, beim Meldeamt die Adresse zu erfragen. Nö. Beim Meldeamt muß man 3 Daten bringen: Name, Vorname UND Geburtsdatum oder statt des Geburtsdatum irgendeine alte Adresse. Anders gesagt: Kennt man nur Name und Vorname, kriegt man keine Auskunft.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen müsste ich diese Strecke fahren, da ist dann der Aufwand > 180€.


Die Fahrtkosten bekommen Sie aus der Staatskasse...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
User_1235
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Die Fahrtkosten bekommen Sie aus der Staatskasse...

Und wenn er verurteilt wird holt sich der Staat das von dem Verurteilten zurück.

Zitat (von muemmel):
Nö. Beim Meldeamt muß man 3 Daten bringen: Name, Vorname UND Geburtsdatum oder statt des Geburtsdatum irgendeine alte Adresse. Anders gesagt: Kennt man nur Name und Vorname, kriegt man keine Auskunft.

Das kenne ich anders, ich habe mehrmals Auskunft über die Adresse bekommen wenn ich Name, Vorname und ein berechtigtes Interesse (Schuldner) hatte.

Aber durch das Bankkonto wird die Polizei die Person schon ausfindig machen, es klingt nicht so, als wäre die Person so schlau, ein Konto mit gefälschter Identität zu nutzen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
freeload
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die super Antworten. Ich werde ihn definitiv wegen Betrugs anzeigen. Zudem werde ich versuchen seine Adresse ausfindig zu machen und via Mahnbescheid versuchen mein Geld wieder zurück zu erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Das kenne ich anders, ich habe mehrmals Auskunft über die Adresse bekommen wenn ich Name, Vorname und ein berechtigtes Interesse (Schuldner) hatte.


Und was macht man, wenn der Schuldner Peter Müller oder Ralf Meier heißt?

Die Person muss schon eindeutig zu identifizieren sein und das ist schon dann nicht mehr der Fall, wenn in der selben Stadt 2 Personen mit dem selben Namen wohnen. Wobei man den Wohnort ja ohnehin braucht (als 3. Datum), denn sonst weiß man ja nicht einmal beim welchem EMA man anfragen soll.

Zitat:
Zudem werde ich versuchen seine Adresse ausfindig zu machen


Ohne die Hilfe der Polizei wird das aber sicherlich nichts werden, denn -wie gesagt- für eine EMA-Anfrage sind die bekannten Daten zu wenig. Selbst wenn er so dumm war, den richtigen Wohnort in der Kleinanzeige zu nennen. Stimmt der Wohnort nicht, wird es gleich gar nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
freeload
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, ich gehe noch diese Woche zur Polizei und werde den Betrug anzeigen. Sollte es zur einer Verhandlung kommen werde ich selber hingehen, einen Anwalt werde ich nicht benötigen da ich alles belegen kann.

Oder sollte es zur Verhandlung kommen sollte ich dann doch lieber einen Anwalt mit ins Boot holen?

Wie sie die Erfahrungen?

Danke!

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