eBay betrug begangen

29. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Angi1982p
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay betrug begangen

Hallo, ich habe mehrfachen eBay betrug begannen. Ca 25 geschädigte (höchstens) gesamt Schaden 4000-5000 euro. War obdachlos und mittelos , habe jetzt eine eigene Wohnung und mich beim Job Center angemeldet ,bekomme jetzt Harz 4. Ich hatte das alles schon früher machen können ich weiss und ich bereue es auch sehr. Ich habe alles gestanden bei der Polizei. Ich hab fünf geschädigten eine leider kleine Ratenzahlung Angeboten zum wieder gut machen. Und mich entschuldigt. Von den anderen habe ich die Nummern nicht mehr. Was meint ihr was für eine Strafe ich in etwa zu erwarten habe? Bin 36 und ersttäterin. Habe bisher nichts unrechtes getan. Danke

-- Editiert von Moderator am 30.11.2019 00:18

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Was meint ihr was für eine Strafe ich in etwa zu erwarten habe? Das wird darauf ankommen, ob einfacher oder gewerblicher Betrug angeklagt wird.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

@muemmel: Gewerbsmäßig, nicht gewerblich.

Was muemmel meint: Wenn man Betrug oder dergleichen begeht, um sich eine nicht unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen, nennt man das gewerbsmäßig. Das bedeutet, dass die Mindeststrafe pro Tat bei 6 Monaten liegt. Anders, wenn es als einfacher Betrug gewertet wird.

Angesichts der Vielzahl von Taten tippe ich bei der Annahme der Gewerbsmäßigkeit auf eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen 1 und 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird.j

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Angi1982p
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Bisher auf der Post von der Polizei stand immer nur Warenbetrug. Könnte ich auch in U Haft kommen? Habe auch den Zeitraum meiner taten bei der Polizei angegeben und die ganze Wahrheit gesagt.

Signatur:

Angi1982p

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Könnte ich auch in U Haft kommen? Wieso? Sie waren doch schon bei der Polizei - wenn da keine Haftgründe vorlagen, warum sollten die jetzt plötzlich vorliegen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Angi1982p
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Da haben sie Recht. Ich hatte nur so Angst ins Gefängnis zu müssen. Ich kenne mich in dem Gebiet auch Gott sei Dank noch nicht aus. Wie gesagt das ist das erste Mal das ich was mit der Polizei zu tun habe. Ich hoffe sehr das ich Bewährung bekomme . Aber wenn nicht dann hab ich es mir natürlich selbst zuzuschreiben.

Signatur:

Angi1982p

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ich hoffe sehr das ich Bewährung bekomme . Dafür könnnen Sie ja was tun - sich einen Job suchen und den Schaden VOR der Verhandlung so weit wie möglich begleichen. Das verbessert die Chancen auf eine Bewährung ungemein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn die Anzahl der Taten und die Gesamtschadenshöhe so stimmen, gehe ich auch von einer Anklage des gewerbsmäßigen Betrugs aus. Ergo Gesamtfreiheitsstrafe von schätzungsweise 12 bis 18 Monaten. Sehr wahrscheinlich zur Bewährung ausgesetzt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Angi1982p
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin dabei. Habe auch zwei Vorstellungsgespräche nächste Woche. Aber meinen sie das das mit der Verhandlung noch dauernd wird? Da ich schon gerne so viel wie möglich zurückgezahlt haben will vorher. Ich habe aber leider nicht mehr von jedem die Nummer oder Bankdaten. Wo könnte man die erfragen? Gibt es da irgendeine Möglichkeit?

Signatur:

Angi1982p

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Aber meinen sie das das mit der Verhandlung noch dauernd wird? Gegenfrage: Wurde denn überhaupt schon Anklage erhoben (das erfährt man dadurch, dass man die Anklageschrift zugeschickt bekommt)? Wenn nein, dauert es zweifellos noch Monate - die Gerichte haben schließlich noch mehr "Kundschaft"...
Wo könnte man die erfragen? Gibt es da irgendeine Möglichkeit? Klar - per Anwalt Einblick in die Ermittlungsakte nehmen. Da stehen die Geschädigten mindestens mit der Adresse drin.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Angi1982p
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe keinen Anwalt. Ich denke das es sinnvoller ist den geschädigten das geld wieder zu geben als das für einen Anwalt auszugeben . Aber wenn ich nur so die Adressen erfahren kann dann muss ich es mir wohl doch noch überlegen. Nein Anklage habe ich noch keine. Bisher waren auch nur 7 anzeigen da. Habe aber zugegeben bei der Polizei das es mehrere waren. Da ich denke das noch mehr kommen werden wird.

Signatur:

Angi1982p

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Angi1982p):
Aber meinen sie das das mit der Verhandlung noch dauernd wird?


"Noch dauern" ist relativ. Kommt auch drauf an, in welchem Verfahrensabschnitt wir gerade sind.

Zitat (von Angi1982p):
Wo könnte man die erfragen? Gibt es da irgendeine Möglichkeit?


Von denen die Anzeige erstattet haben, von der Polizei/Staatsanwaltschaft.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

als das für einen Anwalt auszugeben Sie werden ohnehin einen brauchen - spätestens bei Anklageerhebung wird man Sie auffordern, einen Anwalt zu benennen oder Ihnen wird halt ein Pflichtverteidiger beigeordnet.
Ich denke das es sinnvoller ist den geschädigten das geld wieder zu geben als das für einen Anwalt auszugeben . Die reine Akteneinsicht kostet nicht viel. Außerdem sollte es in Ihrem Interesse sein, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, was die Polizei eigentlich weiß und was nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Angi1982p
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

@streetworker ich habe bisher von sieben anzeigen gehört ,wozu ich auch Stellung letzte Woche zu genommen habe. Vom Gericht oder sonstiges hab ich noch nix bekommen. Ich habe aber auch erst seit zwei Wochen meine Wohnung. Ich war obdachlos bis dahin und hatte auch keine Einkünfte. Daher auch die Frage wegen der U Haft . Aber habe der Polizei sofort die Adresse und ein Foto meiner Meldebescheinigung zugeschickt.

Signatur:

Angi1982p

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Dann muss man wegen der anderen Geschädigten halt erst mal abwarten. Was einen Anwalt angeht hat Mümmell schon richtig ausgeführt, es wird ohnehin ein Fall der Pflichtverteidigung werden, weswegen Du einfach die Anklageschrift abwarten solltest, und dich dann nach einem Anwalt umsehen, der sich als Pflichtverteidiger beiordnen lässt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Angi1982p
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Ich hoffe sehr das es "nur" Bewährung wird.

Signatur:

Angi1982p

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Angi1982p
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch eine Frage und zwar hab ich der Polizei den Zeitraum der taten gestanden ,aber sollten jetzt (wie ich erwarte ) mehrere anzeigen noch kommen, würde ich dann in U Haft müssen ?

Signatur:

Angi1982p

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein, es ist kein Haftgrund ersichtlich...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 689x hilfreich)

Ich möchte hier noch meinen obligatorischen Satz fallen lassen (oder Phrase):

Sieh zu, dass Du möglichst schnell die Forderungen und Schulden begleichst. Nicht nur wegen der Reue sondern auch, weil du sonst sehr schnell Post von verschiedenen Anwaltskanzleien bekommst, die Ihre Mandanten vertreten und das Geld aus dem Betrug zurückfordern.
Diese Schulden - sofern tituliert - bleiben mind. 30 Jahre bestehen und werden auch nicht durch eine Insolvenz erfasst!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Sind die Geldbeträge überwiesen worden? Dann haben Sie doch die Kontonummer und und die Namen der Geschädigten. Und schon können Sie beginnen,die Raten zu überweisen...

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Ich möchte hier noch meinen obligatorischen Satz fallen lassen (oder Phrase):

Sieh zu, dass Du möglichst schnell die Forderungen und Schulden begleichst. Nicht nur wegen der Reue sondern auch, weil du sonst sehr schnell Post von verschiedenen Anwaltskanzleien bekommst, die Ihre Mandanten vertreten und das Geld aus dem Betrug zurückfordern.
Diese Schulden - sofern tituliert - bleiben mind. 30 Jahre bestehen und werden auch nicht durch eine Insolvenz erfasst!


Hier sei der Hinweis gestattet, das nur solche Maßnahmen ergriffen werden, die auch tatsächlich funktionieren.

Nicht das man nun auf die Idee kommt einen Kredit aufzunehmen, von dem man jetzt schon wissen muss, das man ihn nicht wird zahlen können. das kann dann böse nach hinten los gehen.

Mein Rat wäre erstmal den Alltag in den Griff bekommen.

Das ist meiner Erfahrung nach mehr wert, wenn es um die Frage Bewährung ja /nein geht.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Angi1982p
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist richtig. Ich habe mein Leben so einigermaßen jetzt wieder im Griff. Ich bin halt auch dadurch obdachlos gewesen, da ich verheiratet war , aber mich kurz nach der Hochzeit getrennt habe da mein noch Mann gewalttätig geworden ist. Bin dann auch zum Job Center zwecks Harz 4 aber die Dame meinte ich müsse ja erstmal abwarten ob ich unterhalten bekommen würde usw . Ich weiss ich hätte mir Hilfe suchen können irgendwie aber ich habe ehrlich eine Menschen scheu. Ich kann einfach nicht mit Menschen wirklich gut reden. Nichts desto trotz ist es mein Verschulden und ich werde dazu stehen. Ich habe eine Wohnung, habe den Harz 4 Antrag gestellt und habe nächste Woche zwei Vorstellungsgespräche. Ich habe mich auch entschuldigt bei den betrogenen und eine kleine Ratenzahlung Angeboten. Zwei wollten sogar ihre Anzeige zurückziehen aber ich habe gesagt das ich die Fehler gemacht habe und auch dazu stehen werde.

Signatur:

Angi1982p

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wie gesagt - eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung wird es nicht geben. Aus dem "was es gibt" wirst Du dann einfach das Beste machen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.640 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen