ebay Betrug, Haftstrafe?

10. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Bruce Wayne
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay Betrug, Haftstrafe?

guten morgen liebe Mitmenschen.

Aufgrund meiner kleinen Ängste habe ich mich soeben hier angemeldet mit ein paar kleinen Fragen, und der Hoffnung das ihr mir helfen könnt.
Zu den Fakten.
Leider bin ich einer der Penner welcher über ebay Betrogen hat.
Habe vor 1 1/2 Jahren über ebay Waren im Wert von 500€ verkauft, aber nicht abgeschickt (typische Story). Dafür eine Geldstrafe aufgebrummt bekommen (richtiger Weise, keine Frage).
Leider ist mir jetzt etwas mehr als nur dummes passiert.
Habe im April eine PSP und einen POD (gitarreneffektgerät) von mir verkauft, da ich dringend an Geld kommen musste. Waren zwei Weihnachstgeschenke, aber musste sein. Dadurch kamen dann 320€ zusammen. Geld wurde auch ruck zuck an mich überwiesen.
Dann kommt das mehr als dumme. Hatte die zwei Geräte in meinem Proberaum und eines Abends mit in die Stadt genommen um die am nächsten Tag dann abzuschicken. Leider habe ich aber zu tief ins Glas geschaut, und meinen ganzen Rucksack im Laden vergessen. Direkt am nächsten Tag angerufen, aber angeblich nicht gefunden.
Das dies alles Kurios klingt ist mir klar, aber leider wahr. Das ich rechtlich Schuldig bin, ist mir auch klar, leider.
Habe nun aber eine riesen Angst davor ins Gefängniss gehen zu müssen. Kann mir das passieren??
Vorstrafen: der angesprochene ebay Betrug, und Anzeige wegen Schwarzfahren.
Das würde mich kaputt machen. bin doch kein Schwerkrimineller.
Habe den zwei Geschädigten auch eine direkte Ratenzahlung angeboten aber ohne Reaktion. Kann leider das GEld nicht sofort alles zurück bezahlen. Mit 320€ zum Leben ist das verdammt schwer. Und das Geld was ich bekommen habe für die Ware, war am gleichen Tag direkt weg, da ich davon Schulden (Strom etc) gezahlt habe.
Morgen habe ich Vorladung bei der Polizei...SOll ich aussagen?? Oder lieber erstmal mit einem Anwalt reden??

Über Hilfe in Form von ein paar Worten zu der Sache würde ich mich mehr als nur freuen.
BEstre Grüße aus Düsseldorf

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schneefee
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Bruce Wayne,
ichbin zwar nur ein Laie, aber nach allem was ich hier schon gelesen habe ist in deinem Fall bestimmt Bewährung+Geldstrafe drin-oder( an die Experten) täusch ich mich da total??
Ich wünsch dir alles Gute!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16802x hilfreich)

Ich würde den Gang zum Anwalt empfehlen.

Daneben würde ich mit einer erneuten, allerdings höheren Geldstrafe rechnen, als beim ersten Fall. Schlimmstenfalls kommt eine Bewährungsstrafe dabei heraus.

Aufgrund der einschlägigen Vorstrafe und der grundsätzlichen Unglaubwürdigkeit der Geschichte wird man Dir die Story kaum abnehmen.

Wenn die Geschichte wahr ist und der Richter Dir das auch glaubt, dann ist nach meiner Einschätzung keine Strafe fällig.

Dazu gehören noch einpaar anderen Kleinigkeiten: Hast Du den Käufer sofort informiert? Hast Du das Geld sofort zurück überwiesen?

Wenn Du beide Fragen mit Nein beantworten musst, dürfte das die Glaubwürdigkeit Deiner geschichte gegen Null senken.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Der zweite Punkt wurde schon verneint,
'Kann leider das GEld nicht sofort alles zurück bezahlen.'

Allerdings würde ich damit zumindest anfangen, um guten Willen zu zeigen! :)

Gruß Holger

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.598 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen