ebaybetrug - Werden diese ganzen Anzeigen zusammen verhandelt?

9. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
dingsbums2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
ebaybetrug - Werden diese ganzen Anzeigen zusammen verhandelt?

Hallo, ich hatte mal ne Frage zu einem Betrug der mir vorgeworfen wird.

Und zwar über ebay (50 Fälle, 30000 euro schaden)......

Bin 21 und habe keine Vorstrafen, in dieser sache wird gegen mich ermittelt. Es laufen aber noch weitere 3 Anzeigen

1x körperverletzung
1x schwere körperverletzung
1x urkundenfälschung

Jetzt woltle ich mal wissen wie das für mich aussieht, aber habe noch absolut nix in meinem führungszeugnis, keine strafe, einfach garnix. Was kann ich für eine Strafe erwarten??? Kann es sein das diese ganze anzeigen zusammen verhandelt werden??? die körperverltzungsanzeigen, werden vorrausichtlich eignestellt hat mein anwalt gesagt. Jetzt wollte ich mal euro meinungen hören wie es um mich steht?????

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Decree
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Hast Du den Betrug denn begangen? Wenn ja, sieh zu, dass Du ihn aus der Welt schaffst. Ich wurde mal über ebay betrogen und habe auch Anzeige erstattet. Als ich mein Geld zurück hatte, habe ich die Anzeige zurückgezogen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

hallo,

wenn Du im Vorfeld alles versuchst den Schaden so gering wie möglich zu halten, und Dich nicht versuchst aus der Sache rausreden zu wollen, hast Du m.e. gute Chancen auf eine Bewährungsstrafe.

grüße
steffi

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 251x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dingsbums2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Komme aus Hannover, also zum klären ist das zu spät, da wird auch nix mehr zurückgezogen werden. Vorladung bin ich nicht hingegangen, es wird halt noch ermittelt, denek aber shcon das ich da verurteilt werde. Sagen wir mal was wäre denn das höchste strafmaß für sowas??? also wenn ich für alles verurteilt werden sollte??? Also wegen dem betrug und der urkundenfälschung. In den Bau muss ich dann wohl er nicht oder??? Eher ne Bewährungsstrafe oder wie??

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Kommt natürlich auch darauf an, ob noch Jugendstrafrecht angewandt wird. Da könntest Du noch eher glimpflich davon kommen. Bei Erwachsenenstrafrecht sehe ich allerdings schwarz.

50 Fälle von Betrug, da können schon mal locker 2 Jahre mit Bewährung zusammenkommen. Wenn dann noch die Körperverletzungen und die Urkundenfälschung dazu kommen, wird bei einer Gesamtstrafenbildung eine Strafe über 2 Jahren herauskommen. Da ist dann nichts mehr mit Bewährung.

An Deiner Stelle würde ich schon mal meine Zahnbürste einpacken. Da kommt mit Sicherheit ein Haftstrafe bei heraus.

gruß
avalon 2006

-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

Hallo.

m.E. wird Jugendstrafrecht angewandt, in der Sie mit einem ganz blauen Auge(2 Jahre auf Bewährung, Bewährungszeit 3 Jahre und Schadenswiedergutmachung).

Ich denke auch, sollte die Straferwartung höher sein, hätte wohl die zuständige Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen Sie beantragt.

Ich denke auch, dass gegen Sie Anklage wegen gewerbsnässigen Betruges erhoben wird.

Grüsse

-- Editiert von posen am 10.08.2007 07:53:41

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

'm.E. wird Jugendstrafrecht angewandt, in der Sie mit einem ganz blauen Auge(2 Jahre auf Bewährung, Bewährungszeit 3 Jahre und Schadenswiedergutmachung)'

Wie kommen Sie darauf? Meines Erachtens beginnt mit 21 das Erwachsenenstrafrecht. Von daher müsste zunächst nach dem Alter zu den Tatzeitpunkten gefragt werden.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Eine beachtliche Auflistung....
Ich sag mal als 'Staatsbürger': ich hoffe nicht, dass wieder diese weichgespülte Linie gefahren wird....
Eine Haftstrafe wäre nicht unwahrscheinlich...aber dazu kennt man jetzt hier die ganzen Umstände nicht. (ob die KV-Delikte eingestellt werden, sehen sie, wenn sie die Einstellungsbestätigung in der Hand halten - vorher würd ich da gar nix drauf geben....)

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

@KDR:

*Meines Erachtens beginnt mit 21 das Erwachsenenstrafrecht. Von daher müsste zunächst nach dem Alter zu den Tatzeitpunkten gefragt werden*

Das ist richtig.

@gustl:

*ich hoffe nicht, dass wieder diese weichgespülte Linie gefahren wird....*

Naja, du weisst doch:

1.schlechte Kindheit
2. Vater säufer, Mutter H....
3.Kein Schulabschluss

usw.usw.usw.

Dass ist Standard bei Gericht-zum.bei jugendlichen Straftätern-
Solche Ausreden sind strafmildernd.
An die Opfer denkt zumeist keiner.

Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
dingsbums2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also zum Tatzeitpunkt war ich 19 und 20....also könnte da noch eher jugendstrafrecht rauskommen oder???

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

*Also zum Tatzeitpunkt war ich 19 und 20....also könnte da noch eher jugendstrafrecht rauskommen oder??? *

Ja

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Ob Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht angewandt wird, läßt sich hier sicher nicht prognostizieren, denn das hängt von einer Reihe von Umständen ab, die hier unbekannt sind. Gewerbsmäßiger Betrug ist jedenfalls in der Regel nicht sehr jugendtypisch und spricht eher für eine Strafe nach Erwachsenenstrafrecht. Die Anzahl der Taten, die Höhe des Schadens und fehlende Vorstrafen lassen eine Bewährungsstrafe am wahrscheinlichsten erscheinen - egal ob nach Jugend- Erwachsenenstrafrecht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen