Hallo zusammen,
nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:
Müller wird Von Arbeitgeber X (Dienstleistungsunternehmen) entlassen, aus diversen Gründen.
Es gab im AV eine Geheimhaltungsklausel für betriebsinterne Dinge auch über das Arbeitsverhältnis hinaus.
Nun arbeitet Müller für Arbeitgeber Y aus der gleichen Branche.
Müller fährt nun die Geschäftskunden von X an und wirbt für sein neues Unternehmen.
So weit kann ihm das wohl niemand verbieten, das ist klar.
Nun erzählt Müller aber bei den Kunden, dass er ja auch vorher bei X war und dass X ja kürzlich in neue Betriebsräume gezogen sei. Das sei alles so unglaublich teuer gewesen und abgesehen davon sei ja die Auftragslage bei X sehr sehr stark schwankend, so dass jemand wohl gehen musste und Müller sich jetzt was neues gesucht habe und beim soliden Y gelandet ist.
Gleichzeitig legt er dem Kunden eine Broschüre vor, in der beschrieben steht, dass der Kundenbetrieb für einige Dinge finanziell zu haften hat, wenn ein Dienstleister nicht mehr zahlen kann, sprich in die Insolvenz geht.
Für jeden, der nicht vollkommen auf den Kopf gefallen ist, ist jetzt klar, was die Botschaft ist.
Einer der Kunden sagte zu X auch, dass die Vorgehensweise von Müller ganz klar versteckt auf dieses Ziel ausgerichtet war. Das habe er gemerkt.
Ist diese Vorgehensweise so statthaft?
Müller sagt nicht, dass es X finanziell schlecht geht, aber er suggeriert es ganz klar und schürt die Haftungsangst beim Kunden, um ihn zu einem Wechsel zu bewegen.
Abgesehen davon ist X kerngesund, obwohl das vergangene Geschäftsjahr bedingt durch den Bezug neuer Geschäftsräume und damit verbundenen Umbaumaßnahmen tatsächlich nicht das Planergebnis gebracht hat.
Müller musste auch nicht gehen, weil einer zu viel war. Das ist quatsch. Müller vermutet dies zwar, aber es ist schlicht falsch. Seitdem Müller weg ist, wird bereits ein Ersatz für Müller gesucht.
-- Editiert von XxBombermanxX am 12.01.2018 12:35
ehem. Arbeitgeber schlecht reden und Dinge ausplaudern strafbar?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
mit den genannten Aussagen bewegt sich die Person Müller durchaus im strafbaren Bereich. Hier könnte man durchaus eine Strafbarkeit des Müller wegen einer üblen Nachrede nach § 186 StGB
sehen.
Auch mit der Aussage hinsichtlich der Auftragslage könnte Müller gegen § 17 Abs. 1 UWG
verstoßen haben, den solche Kenntnisse zur Auftragslage können unter Umständen schon als Geschäftsgeheimnis angesehen werden.
Neben dem straf- und wettbewerbsrechtlichen kommt eben noch der zivilrechtliche Part dazu. So könnte auch eine Schadensersatzpflicht entstanden sein u.a. i. S. d. § 824 Abs. 1 BGB
.
Dem Müller kann man hier nur empfehlen, zukünftig solche Aussagen zu unterlassen.
Grüße
PP
Müller hat hoffentlich eine größere Rücklage in EUR. So im mittleren 5stelligen Bereich.
Die wird er wohl mindestens benötigen, wenn die Anwälte von C mit ihm fertig sind ...
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Ich wäre sowieso vorsichtig, was ich den Kunden, die sowohl X wie auch y kennen, sagen würde.
Firmen, die Vertriebler beschäftigen, treffen sich meist auch in kollegialem Rahmen auf Messen und ähnlichem... Wenn sich da herumspricht, dass ein Herr Müller ein Verhalten zeigt, wie es beschrieben wurde, dann könnte es durchaus schwer fallen, nach dem Beschäftigungsverhältnis bei der Firma X noch ein weiteres zu finden, weil die anderen nämlich schon längst Bescheid wissen, was für ein Typ der Herr Müller ist. Die Welt ist kleiner als man denken sollte!
Ich würde dazu raten, niemals Brücken abzubrennen, über die man vielleicht irgendwann noch mal auf die eine oder andere Art gehen muß oder möchte.
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