Hallo,
ich hatte mal wegen angeblichen Drohung am telefon ein Strafbefehl
über 900 € bekommen.Habe dagegen Einspruch eingelegt,konnte aber leider nicht zur Verhandlung,weil mir dafür benötigtes Fahrgeld fehlte (die Entfernung mein Wohnort und das Gericht beträgt über 500 km).Ich war Arbeitslos,hoffte,dass ich irgendwie hin fahren kann.Als ich aber merkte,dass ich das Fahrgeld nicht zusammen kriege,habe ich dem Gericht 10 Tage vor dem Termin mitgeteilt,telefonisch und per Fax.Ein Tag vor dem Termin bekam ich ein Schreiben,dass ich beim Amtsgericht mein Wohnort Fahrkostenzuschuss beantragen kann.Dafür war natürlich zu spät.
Danach kam das Strafbefehl,ich habe beantragt auf Wiedereinsetzung.Monate später kam die Ablehnung,ich zum 2.mal wiedersprochen,auch abgelehnt mit dem Hinweis,dass kein weiteres rechtsmittel gegen das Beschluss zulässig ist und ich solle mein Einspruch bis 29.7.2009 zurücknehmen,wenn ich nicht antworte, wird mein Antrag zur OLG zur Entscheidung weitergeleitet.Ich habe nicht geantwortet.Am 22.7.2009 ,also 1 Woche vor diesem Frist kam aber schon die Rechnung,mit Strafbefehl,Gebühren,usw.Das ist mir völlig unverständlich!
Ich dachte,OLG wird entscheiden,ob ich eine 2.Chance bekomme um mich zu verteidigen (habe mir kein RA leisten können und kann),stattdessen erhalte ich Zahlungforderung.Nun meine Fragen:
1.Habe ich wirklich keine Chance mehr für die Verhandlung?Das Urtei ist schon Rechtskräftig.
2.Obwohl das Gericht wusste,dass ich Harz4 Empfänger war,habe ich eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen a 30 € bekommen.Ist das rechtens?
Ist der Tagessatz nicht zu Hoch?
3.Kann ich wenigstens,wenn ich keine andere Möglichkeit mehr habe,wenigstens dagegen Einspruch einlegen?900 € + gebühren,insgesamt fast 1200 € zu zahlen ist für mich,auch in Raten,unmöglich.Seit 1.August habe ich Arbeit,bekomme aber Gehalt,weniger als Harz4.Ich habe ein 1 jähriges Kind,meine Frau kann wegen Kind nicht arbeiten.
So ist meine Situation,kurz geschildert.
Ich hätte gerne eure Meinungen und Wissen darüber.
Vielen Dank im Voraus.
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""
ein Strafbefehl und folgen.......
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Gegen den Strafbefehl können Sie nichts mehr machen. Sie hätten sich eben rechtzeitig darum kümmern müssen. Bzgl. Fahrtkosten lässt sich einiges organisieren, aber man muss sich eben darum kümmern.
Auch 10 Tage vorher wäre das noch gegangen, wenn man persönlich zum örtlichen Amtsgericht geht und mit den leuten redet.
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"justice"
--- editiert vom Admin
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quote:
1.Habe ich wirklich keine Chance mehr für die Verhandlung?Das Urtei ist schon Rechtskräftig.
Ja, so ist es. Sie haben keine Chance mehr. Das Urteil ist nämlich rechtskräftig. Sie haben sich halt nicht rechtzeitig gekümmert. So ist das Leben.
quote:
2.Obwohl das Gericht wusste,dass ich Harz4 Empfänger war,habe ich eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen a 30 € bekommen.Ist das rechtens?
Ist der Tagessatz nicht zu Hoch?
Ja, das ist rechtens. Und vor allem rechtskräftig. Weil Sie das (s.o.) verplant haben. Genau über die Höhe des TS wäre (u.a.) in der Hauptverhandlung geredet werden. Wenn Sie erschienen wären. Sind Sie aber nicht.
quote:
3.Kann ich wenigstens,wenn ich keine andere Möglichkeit mehr habe,wenigstens dagegen Einspruch einlegen?900 € + gebühren,insgesamt fast 1200 € zu zahlen ist für mich,auch in Raten,unmöglich.
Nein, das können Sie nicht, weil (s.o.) rechtskräftig. Einspruch gibt es nicht mehr. Ob Sie das übrigens bezahlen können oder nicht, ist völlig egal. Sie müssen Ihre Strafe zahlen.
Wenn Sie nicht zahlen können (egal warum), verbüßen Sie Ihre Strafe eben in der sog. E-Haft (pro Tagessatz ein Tag Haft).
Sie sollten daher versuchen, sich mit der StA auf Ratenzahlung etc. zu einigen. Aber wenn Sie sich darum genauso gut kümmern wie um den Strafbefehl, finden Sie sich bald in Haft wieder.
Hi,
diese voellig zutreffenden Ausfuehrungen seien dahingehend ergaenzt, dass man eine Geldstrafe auch in gemeinnuetzige Arbeit umwandeln lassen kann - pro Tagessatz 6 Stunden Arbeit. Ist netter als E-Haft...Aber man muss sich drum kuemmern (Antrag bei der Staatsanwaltschaft stellen - und zwar bald!).
Gruss vom muemmel
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" "
Alles richtig...
Ergänzend dazu sei noch gesagt, dass die Höhe des einzelnen Tagessatzes auch im schriftlichenen Verfahren angreifbar gewesen wäre, ein Erscheinen bei Gericht alleine dafür
also nicht mal notwendig gewesen wäre (wenn auch StA und Gericht dem Beschlußverfahren zugestimmt hätten), vgl. § 411, Abs. 1, Satz 3 StPO
Es ist so, wie die anderen schon sagten: Zu spät gekümmert...
quote:
Seit 1.August habe ich Arbeit,bekomme aber Gehalt,weniger als Harz4.
Dann hat man Anspruch auf "ergänzendes Hartz IV" (bzw. ALG II), bzw. vorrangig Wohngeld nach dem WohnGG. Wenn Sie das nicht bekommen, haben Sie sich auch diesbezüglich nicht richtig erkundigt, oder leben in einer Bedarfsgemeinschaft in der ein anderes BG-Mitglied "zu viel" verdient.
quote:
zahlen ist für mich,auch in Raten,unmöglich
Das werden Sie aber müssen (oder -wie mümmel schon sagte- die Strafe in Arbeit umwandeln lassen). Ansonsten werden Sie für 30 Tage ins Gefängnis gehen. Davor "schützt" Sie auch Ihr Kind nicht.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
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