Einbruch, nicht vorbestraft - welche Strafe kann ich ungefähr erwarten?

27. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
SONAR
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbruch, nicht vorbestraft - welche Strafe kann ich ungefähr erwarten?

hallo ich 24 jahre bin gestern nacht in ein bootsverleih eingebrochen und wurde auf frischer tat von der Polizei ertappt. bei meiner festnahme hatte ich 1,4 promille. auf der wache sagte man mir ich werde wohl wegen schweren einbruchs amgeklagt.
nun meine frage: ich bin nicht vorbestraft welche strafe kann ich ungefähr erwarten?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ladendiebin123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 34x hilfreich)

wolltest denn ein Böötle klauen?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Haben Sie Vorstrafen? Die Mindeststrafe für Diebstahl in besonders schwerem Fall (§243 StGB ) beträgt übrigens 3 Monate.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
recht55
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 59x hilfreich)

Ein Tatbestand „Einbruch“ kommt jedoch im deutschen Rechtsraum nicht vor. Einbruch ist immer an weitere Motive oder Tatbestände gekoppelt, wie Diebstahl, Hausfriedensbruch oder die Sachbeschädigung an Hindernissen bzw. der Versuch derselben.
Nach deutschen Strafrecht kommen die Tatbestände des § 243 und § 244 (jeweils mit dem Grundtatbestand des § 242) in Betracht. Der Einbruchsdiebstahl ist die bei weitem häufigste Form.
So zählt beispielsweise Überklettern eines abgrenzenden Hindernisses im Sinne einer Mutprobe, Freude am Klettern oder um dahinter befindliche Gegenstände zurück zu holen, die sich im Eigentum der kletternden Person befinden, im deutschen Recht nicht zum Einbruch, sofern keine strafbaren Motive vorliegen und das Hindernis nicht beschädigt wird. An Hausfriedensbruch kann gedacht werden, wenn der „Einbrecher“ ohne Bereicherungsabsicht handelt, aber wissentlich oder erklärtermaßen unwillkommen ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

was wollten Sie denn in dem Bootsverleih ?



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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

die Mindeststrafe von 3 Monaten gilt für die vollendete Tat - hier aber liegt allenfalls der Versuch des schweren Diebstahls vor, welcher milder bestraft wird. Auch sollen ja kurze Haftstrafen durch Geldstrafen ersetzt werden, insofern würde ich hier nur mit einer Geldstrafe rechnen.

Gruß vom mümmel

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-- Editiert am 28.03.2010 14:46

1x Hilfreiche Antwort

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