ein alkoholisierter 18 jähriger bricht nachts in ein gartenlandschaftscenter ein, mit einer zange und maskiert. beim einstieg werden ein maschendrahtzaun und eine scheibe beschädigt. die beute (ca. 500€ und 8 stangen zigaretten) wird mitgenommen. der täter wird bei der "flucht" durch die anwohnenden besitzer bzw. die polizei gestellt. wie hoch ist das strafmaß? was kann sich positiv auswerten?
mfg
einbruch und diebstahl in gartenlandschaftsbetrieb
11. Juli 2009
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Frage vom 11. Juli 2009 | 13:51
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 4x hilfreich)
einbruch und diebstahl in gartenlandschaftsbetrieb
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#1
Antwort vom 12. Juli 2009 | 13:37
Von
Status: Unbeschreiblich (33929 Beiträge, 17624x hilfreich)
Hi,
mit 18 fällt der Einbrecher vermutlich noch unter das Jugendgerichtsgesetz. Wenn er vorher noch nicht auffällig war, tippe ich mal auf Sozialstunden und/oder Jugendarrest. Positiv wäre natürlich, den angerichteten Sachschaden zu ersetzen.
Gruß vom mümmel
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