eine Falle mit Polizei

27. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
sixxxboy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
eine Falle mit Polizei

wurde gestern per Telefon von jemandem provoziert und zu sich gelockt: "komm doch her, ich warte hier bei mir auf Dich, ich habe keine Angst"
Ich als Mann von Tat begebe mich also zu dem seiner Wohnung und klingele. Niemand öffnet. Ich brüll nicht rum, randaliere nicht, sondern bin nur der "Einladung" gefolgt und habe geklingelt. 5 Minuten später kam die Polizei und ich bekam Platzverweis.
Dieser Typ hat mich also ernsthaft in eine Falle gelockt und hat sich hinter der Polizei versteckt, wohlwissend dass ich ja dann im Höchstfall mitgenommen werde.

Der Typ hat sich doch jetzt selbst Schuldig gemacht aufgrund von Notrufmissbrauch, oder?
Schliesslich hat er mich ja zu sich gerufen und ich habe nix gemacht ausser zu klingeln.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von sixxxboy):
Der Typ hat sich doch jetzt selbst Schuldig gemacht aufgrund von Notrufmissbrauch, oder?

Nö. Wo ist denn da der Missbrauch? Der Schilderung nach hat sich doch ein "Mann der Tat" dort vor der Türe aufgehalten?

Oder ist man ernsthaft der Meinung ein Notruf dürfe erst abgesetzt werden, während man auf das Opfer einprügelt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Der Typ hat sich doch jetzt selbst Schuldig gemacht aufgrund von Notrufmissbrauch, oder?

Außerdem ist doch unklar, ob überhaupt der Notruf gewählt wurde.
Jede Polizeidienststelle hat auch eine ganz normale Festnetznummer (außer der 110), die im Telefonbuch steht.

Und die Polizei ist nicht nur für die Ergreifung von Straftätern zuständig, sondern auch für Gefahrenabwehr und Verhinderung von Straftaten.
Hier bestand nun mal die Gafahr, dass es zu einer Straftat kommt - und diese Gefahr wurde durch den Platzverweis erfolgreich beseitigt. Alles im grünen Bereich.


-- Editiert von drkabo am 27.09.2016 17:45

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Bisschen mehr als nur einmal zu klingeln wirst Du ja wohl gemacht haben? Und ja, die Polizei ist auch dafür zuständig Leute zu entfernen, die nicht randalieren oder schreien, aber nonstop an der Tür schellen und nicht kapieren, dass keiner aufmacht und sie gehen sollen.

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#4
 Von 
sixxxboy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist ja eben der Punkt - ich bezweifel irgendwie, dass der aus dem Grund die Cops gerufen hat, weil ich "Sturm geklingelt" habe - hab ich nämlich nicht. Die waren so schnell da und da hab ich nur 3x normal geklingelt. ich bin mir sicher der hat mich gezielt in ne Falle tappen lassen. Jdfs ne ganz miese feige Nummer

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Zitat:
"komm doch her, ich warte hier bei mir auf Dich, ich habe keine Angst"


Hier fehlt wohl eindeutig die Vorgeschichte. Möglicherweise hat es bereits im Vorfeld Drohungen des TE gegeben, sodass die Vorsichtsmaßnahme (Hinzuziehung der Polizei) gerechtfertigt war.

Ich schließe mich daher dem bisher Gesagten an. Die Maßnahme der Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr war sicherlich berechtigt.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hier fehlt wohl eindeutig die Vorgeschichte. Na, offenbar wurde irgendeine wilde Drohung ausgesprochen - ich tippe mal auf "Ich bring Dich um" oder so. Tja, und wenn man dann noch vor der Tür seines potentiellen Opfers auftaucht, muß man sich nicht wundern. Was haben Sie übrigens erwartet: Daß der Herr mit Ihnen bei einer Tasse Tee erörtert, ob Sie sich das mit dem Umbringen nicht noch mal überlegen wollen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Der "Mann von Tat" sollte leiber die Füße ganz still halten. Es hat auch schon Gerichte gegeben, die hätten hier spätestens mit dem Klingeln an der Tür den Versuch der Körperverletzung bejaht. UNd mein Gefühl sagt mir, dass es aus strafrechtlicher Sicht auch durchaus interessant werden könnte, wenn man den vorherigen Nachrichtenverlauf auswertet. Ganz zu schweigen von dem Gedanken, auf den man den "Gastgeber" bringen könnte, hier über einen UNterlassensanspruch nachzudenken.

Es mag in der moralischen Ansehung einzelner Personen (die ich hier lieber nicht hinterfrage) eine "miese feige Nummer" sein, eine "falle mit Polizei" zu stellen. Richtig schön blöd ist es aber, in diese Falle reinzulaufen.

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#8
 Von 
sixxxboy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vergleichen mer es mal so: eine Motorrad-Gang verabredet sich zum Showdown mit ner anderen - die erscheint...aber versteckt sich hinter den Cops -- Männlichkeit und Stolz würde dies nicht zeigen. Aber gut, der Wild West ist vorbei. Vielleicht sollte man erwähnen, dass es sich bei dem Feigling auch noch um einen grossmäuligen, südamerikanischen Bodybuiler handelt. Naja, egal :)

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#9
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Männlichkeit und Stolz würde dies nicht zeigen.
Aber Rechtstreue, während "Männlichkeit und Stolz" leider keine anerkannten Prizipien unserer Rechtsordnung sind.

Wäre es dem gegenüber ein Beweis von "Männlichkeit und Stolz", wenn man sich jetzt mal so richtig schön die Fresse einhauen würde?

Aber bitte, fahren Sie fort. Verdeutlichen Sie die Hinweise darauf, dass Sie hier der versuchten Körperverletzung schuldig sind. Außer natürlich wenn Sie in Ihrem Innersten doch ein wenig gehofft haben, dass der andere die Tür nicht öffnen wird.

Drei Fragen hierzu:
- Worum ging der Streit?
- Wie alt sind Sie jeweils?
- Durften Sie ohne Muttis Erlaubnis aus dem Haus gehen?

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#10
 Von 
sixxxboy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ob Wortgefecht oder ein richtiges...es ist ja zu beiden nicht gekommen, da das "Grossmaul" dann den Schwanz eingezogen hat. (ich entschuldige mich der Wortwahl)
-es ging NATÜRLICH um eine Frau
-beide Parteien Mitte 30er Jahrgang
-Muttis haben da nicht mehr so viel zu sagen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von sixxxboy):
-beide Parteien Mitte 30er Jahrgang



Wenn der Show Down ansteht, bitte unbedingt bescheid geben !!!! :dance:

Zwei 80jährige echte Kerle prügeln sich um ne Frau - muß ich sehen. :grins:


Zitat (von sixxxboy):
-Muttis haben da nicht mehr so viel zu sagen


Ja, das kann ich mir sehr gut vorstellen. :grins:




gruß charly



PS: Sorry, aber bei der Steilvorlage!

-- Editiert von charlyt4 am 27.09.2016 22:41

Signatur:

Gruß Charly

5x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Sorry, aber bei der Steilvorlage!
Ist entschuldigt. :grins:

Nun sollte die Frau (natürlich geht es um eine Frau) in diesen Thread eingeladen werden. Sie soll das Urteil fällen! Ich wüsste zu gerne, ob sie sich für den großmauligen, südamerikanischen Bodybuilder mit seinen miesen, feigen Nummern ("Er hat Polizei!") entscheiden wird oder für den Mann von Tat mit all der Männlichkeit und all dem Stolz.


Lieber sixxxboy,

Ich möchte nochmal klar darauf hinweisen, dass der andere Herr sich nicht strafbar gemacht hat. Rechtlich gesehen ist das ziemlich klar, wenn Sie aber wollen, dann können Sie Ihre Vermutungen natürlich bei der Polizei anzeigen, die das nochmals prüfen wird. Ich würde das nicht tun. Denn, wie schon gesagt, hat der Bundesgerichtshof tatsächlich schon anerkannt, dass man schon dann wegen dem Versuch einer Tat bestraft werden kann, wenn man an einer Tür klingelt und nach dem Öffnen der Tür mit der Ausführung der Tat beginnen wollte, die Tür aber nicht geöffnet wurde. WItzigerweise wurde der "Täter" auch in diesem Fall dann von der Polizei eingesackt. Ich glaube da Gemeinsamkeiten erkennen zu können. Ich würde also enrsthaft damit rechnen, dass man Sie hier wegen versuchter Körperverletzung verurteilen könnte. Ebenso würde nach einer Anzeige wohl genauer geprüft werden, ob Ihnen nicht vorher eine "ebenfalls strafbare) Beleidigung oder Bedrohung rausgerutscht ist. Das könnte ins Auge gehen!

Sie können hier zwar noch weiter ausführen, warum Sie Ihr Handeln für ehrenhaft halten oder wieso der andere ein mieser Feigling ist. Meines Erachtens zeichnet sich hier aber ab, dass Sie mit dieser Ansicht alleine bleiben werden. Sowieso sind das nur persönliche Meinungen, die an der strafrechtlichen Situation doch gar nichts ändern können.

Ich würde sogar soweit gehen und sagen, dass Sie froh sein sollten, dass er die Tür nicht geöffnet hat. Warum er das nicht gemacht oder wann/ob er die Polizei informiert hat, ist dabei völlig egal. Hätte er die Tür geöffnet und es wäre zu Beleidigungen und Handgreiflichkeiten gekommen, dann hätten Sie sich ganz sicher strafbar gemacht. Dann würden Sie jetzt möglicherweise in einer U-Haft-Zelle übernachten, hätten ein verunreinigtes Führungszeugnis zu befürchten, würden jedenfalls eine Geldstrafe bekommen und (was Sie nicht vergessen sollten!) müssten hohe Summen an den Rechtsnanwalt oder die Krankenversicherung des Mannes zahlen. Und wer weiß, vielleicht hätten Sie die Auseinandersetzung ja sogar verloren? ;)

DIe Frau jedenfalls hätten Sie ganz sicher verloren, wenn die nicht völlig bescheuert ist.

Glück gehabt!

2x Hilfreiche Antwort

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