Hallo,
hatte letztes Jahr im Sommer eine angesetzte Gerichtsverhandlung. Zwei Tage vor dem Termin bekam ich den Einstellungsbescheid vom Gericht und es stand auch drin das alle notwendigen Auslagen von der Staatskasse getragen werden.
Problem: Ich beauftragte einen Anwalt mit der Sache. Über ein Jahr ging nicht wirklich etwas vorwärts, auch der Anwalt schien sich nicht wirklich darum zu kümmern. Ich wechselte also den Anwalt, er beantragte Akteneinsicht und nur wenige Wochen später wurde ein Verhandlungstermin angesetzt. Nun nach über einem Jahr verlangt der 1. Anwalt Kosten in Höhe von über 300€ für sein Nichtstun. Bei nichtbeachtung der Rechnung werde er ein Verfahren einleiten. Muss ich diese Kosten bezahlen oder würden auch diese der Staatskasse zufallen?
Vielen Dank schonmal für Antworten
einstellung strafverfahren-jetzt anwaltskosten?
15. September 2009
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Frage vom 15. September 2009 | 13:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
einstellung strafverfahren-jetzt anwaltskosten?
#1
Antwort vom 15. September 2009 | 14:29
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9556x hilfreich)
Nein, die Staatskasse trägt nur die Kosten von Anwalt Nr. 2 (in RVG-Höhe)
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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
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