Hallo,
ich habe mal eine Frage, es ist ein etwas komplexes Thema, aber ich versuche es.
Vorgeschichte:
Ich wurde im Herbst 2005 von meiner Ex betrogen (finanziell 50.000€ und sexuell), habe einen Urkundsprozeß eingeleitet und nach 3 Wochen war sie zur Rückzahlung verurteilt, aber es kommt nicht viel, und mittlerweile hat sie Im Oktober 2007 'Privatinsolvenz mit mindestens 520.000€ angemeldet).
Da sie sich vermutlich über die Verurteilung unheimlich freut, zeigt sie mich bei jeder Gelegenheit an, u.a. auch im April 2007, da soll ich sie verfolgt haben und vor Ihrem Haus gestanden haben. Da habe ich eine Anzeige nach §238 'schwere Belästigung' bekommen, parallel gabe es eine Gerichtsverhandlung wegen 'Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen mich', der Antrag wurde zurückgewiesen. Sie nahm dann an einer 'Psychotherapie' teil und schluckt hoffentlich heute noch rosane Pillen. Obwohl der Antrag zurückgewiesen wurde, bekam ich eine Anzeige von der Polizei und sollte mich einer 'erkunngsdienstlichen Behandlung' unterzeihen, weil die gute Ex irgendwelche Anrufe und Postkarten bekommt, aber nicht von mir. Dagegen habe ich über einen Anwalt Widerspruch eingelegt, der wurde aber von einem genialen ???? Polizeibeamten zurückgewiesen, da der künftige Straftaten vorhersehen will. Er nannte 2 Verfahren aus meiner Vergangenheit, die jedoch eingestellt wurden.
Dagegen habe ich eine Klage beim zuständigen Oberverwaltungsgericht eingereicht und bin so in den Besitz der Akte gelangt (Kopie). Ich habe nicht schlecht gestaunt, was die Polizei alles so aufnimmt, die schlimmsten und fragwürdigsten Vorwürfe z.B.: 'die Kreise werden enger, die Bedrohung rückt näher......)
Ex hat bis Oktober 2007 versucht ein Berufungsverfahren anzustrengen bzw. aufrechtzuerhalten, hat aber im Oktober 2007 die Berufung zurückgezogen und wurde verurteilt, die Kosten dieses Rechtsstreites zu zahlen, ich habe meine Anwälte jedoch aus eigener Tasche gezahlt, da sie es nicht macht und ich der Ansicht bin, meine Anwälte machen sehr gute Arbeit.
Aber ich frage mich ernsthaft, ob die Polizei bei einem Streit 'Zivilrecht' nicht zumindest beide Seiten betrachten muss, mittlerweile habe ich mal nachgefragt, die 'Akte' ist bei der Staatsanwaltschaft, die Staatsanwältin sagte zu mir, gegen mich liegt aus Sicht der Staatsanwaltschaft nichts vor, und die Staatsanwaltschaft ist 'Herr des Verfahrens'. Im Rahmen dieser Akte und der dazugehörigen Äusserung hat mein Anwalt einen SSchriftsatz an die Staatsanwaltschaft geschrieben, in der unter anderem mindestens 3, eher 5 Betrugsvorfälle geschildert sind, diese sind anhand von Belegen der Ex bzw. Schreiben Ihres (damaligen) Anwaltes untermauert. Ich frage mich, ob nicht die Polizei dies schon hätte sofort herausfinden müssen.
Es kann doch nicht sein, dass Betrüger(Innen), wenn ihr Plan nicht mehr weitergeht, eiskalt unseren Rechtsapparat missbrauchen (können), und andere Menschen mit falschen Beschuldigungen und Falschaussagen vor Gericht denunzieren.
Wie kann ich mich zukünftig vor solchen falschen Beschuldigungen schützen ?
Hat jemand Erfahrungen mit soetwas ?
Gruß
M.
Bis Oktober
erkennungsdienstliche Behandlung---> dümmer als die Polizei erlaubt ???
@ gaaaaanz lieb
...wenn sie gute anwälte haben mit denen sie zufrieden sind, lassen sie prüfen, ob sie keine
gegenanzeige wegen falscher verdächtigung nach
§164 Stgb gegen ihre ex-lebensgefährtin erstatten können. Es ist staatsanwaltschaften nicht unbekannt,dass, gerade im hinblick auf einen trennungshintergrund bei liebesbeziehungen gerne das strafrecht zur vorbereitung vermeindlicher zivilrechtlicher ansprüche zu hilfe genommen wird.
In punkto ermittlungsmethoden und bewertungen von aktenkundigen aussagen von seiten der polizei hat wohl jeder, der damit, meist erstmalig, konfrontiert wurde, so seine eigenen
erfahrungen gemacht....meist deckungsgleich mit
ihren....
Gut ist, dass sie sich nicht unterkriegen lassen und sich im rahmen der nicht unbeträchtlichen möglichkeiten zu wehren wissen. Ansonsten hilft nur ein dickes fell.
mfg
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