ermittlungsverfahren (betrug)

8. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
leytin
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)
ermittlungsverfahren (betrug)

gegen mich wurde ein ermittlungsverfahren wegen betrug vorgeworfen,
mann hat eine hausdurchsuchung gemacht, und was noch dazu gehört.
nun ist die ermittlung abgeschlossen, eine akte über 366 seiten, es wurde nachgewiesen das ich unschuldig war.
wer trägt jetzt die ganzen kosten,

zb. dadurch etstandene anwaltskosten,

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Keine Erstattung der notwendigen Auslagen, wenn Einstellung im Ermittlungsfahren. Ggf. Ausnahme, § 469 StPO !

-- Editiert von thosim am 08.08.2006 12:31:11

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#2
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

Mit welcher Begründung hat Die STA das Verfahen eingestellt. So schwarz sehe ich da nicht.

§469 StPO ist ne möglichkeit ich sehe aber auch die Möglichkeit aus der Staatskasse entschädigt zu werden. Da bin ich aber nicht sehr firm drin. Ich weiss nur das die Landeskasse mal für eine von mir druchgeführte Durchsuchung und Sicherstellung Ersatz leisten musste. Weil ie STA keinen Anfangsverdacht sah und das Verfahren sofort eingestellt hat.

Hat den die STA sich zur Kostenfolge nicht geäusert? In er Regel steht das drin, wenn Ihnen durch das EV kosten entstanden sind so haben Sie diese innerhalb von zwei wochen beim AG in X geltent zu machen.


MFG



MFG

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#3
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Im Ermittlungsverfahren kommt eine Kostenübernahme durch die Staatskasse dann in Betracht, wenn es um den Ersatz von zusätzlichen Beeinträchtigungen, etwa durch Untersuchungshaft oder Beschlagnahmehandlungen, geht.

Sonst nicht! Ausnahme, § 469 StPO !




-- Editiert von thosim am 08.08.2006 16:59:34

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#4
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

20 Stunden PG sind schon hefig, ich hatte Ihnen über den Admin da auch eine mail geschrieben, werde mich aber zum SV an sich nicht äuseren da ich das alles etwas unglaubwürdig finde.

Zu 20 Stunden PG naja wenn ich befürchten muss das wenn ich die Zelle aufmache wieder angegriffen werde bleibt der halt drin. Die Aussage das die Straftaten aufhören wenn der jenige aus der Wache raus ist, greift nicht durch da ja auf dem Weg nach draußen oer beim öffnen der Zellentür erneut Straftaten zu befürchten waren.

Aber wie gesagt ich glaube die ganze Geschichte nicht ganz. Aber das ist meine perönliche und vieleicht auch voreingenommene Meinung.

MFG

Was den Fall betrifft der Entschädigte wurde nach dem Strafentschädigungsgesetz entschädigt und zwar dafür das er zum Abholen seiner Gegenstände -Blaulicht Schusswaffe Handschellen Anhaltekelle- nochmal nach Essen kommen musste. afür erhilt er vom LG Verdienstausfall und Fahrtkostenentschädigung.


MFG

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#6
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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