Hallo,
ich bin 18 jahre alt und wurde vor kurzem bei einem Ladendiebstahl gestellt. Gestohlen habe ich Ware im Wert von 10,20 Euro. Ich muss nun an den Laden 100 euro bezahlen, glücklicherweise konnte ich eine Ratenzahlung mit dem zuständigen Anwalt vereinbaren. Ich habe auch einen Anhörungsbogen von der Polizei bekommen, wo ich mich schriftlich äußern soll. Das heißt ja für mich als "Heranwachsender", dass mein Fall nicht nach dem jugend- sondern nach dem Erwachsenenstrafrecht behandelt wird. Ich habe vor 2,5 jahren schon mal einen Ladendiebstahl begangen, da ist dann das Verfahren eingestellt worden, wegen Geringfügigkeit, ich hatte auch keine Auflagen. So nun frage ich mich, was mich nun möglicherweise erwartet? Kann es sein, dass der Staatsanwalt ein Gerichtsverfahren einleitet und ich vor Gericht muss, einen Anwalt brauche? Oder ist es eher wahrscheinlich, dass ich sozial stunden bekomme? ein einkommen habe ich nicht, bin noch schülerin. Ich kann ja sicherlich nicht erwarten noch einmal so glimpflich davon zu kommen wie beim ersten mal... wäre für eine antwort sehr dankbar.
liebe grüße und danke im vorraus.
P.S.: könnte es von vorteil sein, persönlich einen Termin bei der Polizei zu machen und dort dann auszusagen?
erneut bei Ladendiebstahl erwischt, nun gerichtsverhandlung?
4. September 2007
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Frage vom 4. September 2007 | 13:45
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
erneut bei Ladendiebstahl erwischt, nun gerichtsverhandlung?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 5. September 2007 | 03:15
Von
Status: Praktikant (801 Beiträge, 100x hilfreich)
Beim Zweiten mal wirst Du mit Sicherheit nicht so glimpflich davon kommen. Rechne mal mit 20 Jahren Knast. Quatsch! Keine Panik. Wirst wohl ein paar Sozialstunden bekommen, und dann hat sich die Sache.
Noch eines. Deine Finger sollten aber nun in Zukunft kurz bleiben. Sonst musst Du wirklich irgendwann mal nach Schweden und Gardinen anschauen.
gruß
avalon 2006
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"Das Leben ist eines der Härtesten."
#2
Antwort vom 5. September 2007 | 21:53
Von
Status: Lehrling (1398 Beiträge, 260x hilfreich)
'Das heißt ja für mich als Heranwachsender, dass mein Fall nicht nach dem jugend- sondern nach dem Erwachsenenstrafrecht behandelt wird'
Zwischen 18 und 21 Jahren ist entweder eine Beurteilung nach Jugend- oder ErwachsenenstrafR möglich.
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